Planunterlagen. Der AN hat alle geschuldeten Planunterlagen mit Ausnahme von Werkstatt- und Montageplänen dem AG auf Datenträger zur Verfügung zu stellen. Der AN erkennt für die Datendokumentation die Dateiformate dxf, pdf, docx als verbindliche Standards an. Er sorgt in sämtlichen Bereichen der Da- tenkommunikation für Kompatibilität und gestaltet den Aufbau aller Dateien (Layer-Strukturen usw.) nach den Vorgaben des AG. Der AN hat im Übrigen sicherzustellen, dass alle Grafikdaten (Attribute) in die vom AG eingerichtete Datenbank für die Gebäudeverwaltung übernommen werden können. Das Gleiche gilt für die Zurverfügungstellung aller Angaben und Daten für seine Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind. Sofern der AG einen Datenraum (Planserver) zur Verfügung stellt, ist der AN zur Teilnahme und Nutzung daran ohne Zusatzvergütung verpflichtet. Übliche Regelungen für die Datenraumnutzung wird der AG dem AN noch vorgeben. Diese ergänzen die AGB-Bau und werden für den AN verbind- lich. Mit der Genehmigung und Freigabe von Planunterlagen übernimmt der AG keinerlei Haftung, viel- mehr bleibt die Haftung des AN hiervon unberührt. Die Genehmigungen des AG sind – außer bei dessen ausdrücklicher Erklärung – keine Anordnungen eines Nachtrags. Der AN hat die Unterlagen des AG sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprü- fen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie Leistungen des AN betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft werden. Soweit der AN nach Soll-Maßen zu fertigen hat, sind Toleranzen mit dem AG abzustimmen. Unstim- migkeiten hat der AN dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle Angaben für vom AN benötigte Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen etc. sind seitens des AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen und vom AN vor Ort zu prüfen, d. h. es sind insbe- sondere alle Maße vom AN auf der Baustelle zu prüfen. Sollte der AN durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Prüfung/Abstimmung zusätzliche Kosten verursachen, hat er diese dem AG zu erstatten. Der AG kann den AN in Fragen, die dessen Leistungsanteil betreffen, jederzeit zu Besprechungen hinzuziehen. Der AN ist zudem zur Auskunft über seine Leistungen verpflichtet. Eine gesonderte Vergütung erhält der AN hierfür nicht.
Planunterlagen. 1 Als Grundlage für die gegenseitige Kostenbeteiligung dient der als Bestandteil zu diesem Vertrag geltende Plan Nr. ARA 400/2024 «grenzüberschreitende Abwassermengen».
2 Aus diesem Plan sind die verschiedenen Übergabestellen und die für die Bemessung der beiden Ab- wasserreinigungsanlagen sowie die für die Projektierung der Zuleitungskanäle massgebenden Tro- ckenwetter und Regenwassermengen ersichtlich.
3 Die Kantonsregierungen können im gegenseitigen Einvernehmen den Plan abändern oder ergänzen, soweit die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.
Planunterlagen. D.1 Pläne im Mst. 1:100/1:500
Planunterlagen. Die Ausführungspläne und deren Fortschreibung werden in digitaler Form (pdf) für den AN bereitgestellt.
Planunterlagen. Folgende Plananlagen sind Teil der Kalkulationunterlagen: Grundrisse - Einrichtungsplan
Planunterlagen. Der festgestellte Plan umfasst insgesamt sieben Ordner mit Planunterlagen. Hiervon enthalten Ordner 1 bis 7 die mit Planfeststellungsantrag vom 13.05.2019 vorgelegten Planunterlagen mit den darin näher bezeichneten Anlagen. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die Planunterlagen enthalten aus Gründen des Datenschutzes durch Verschlüsselung anonymisierte Daten. Auf Anfrage und Auswei- sung ihrer Identität kann den Betroffenen am Auslegungsort oder bei der Planfeststel- lungsbehörde die Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen. Im Übrigen wird im Fall der indivi- duellen Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses den Einwendern1 bzw. Betroffe- nen die eigene Schlüsselnummer mitgeteilt.
Planunterlagen. 2.1 Der AN ist verpflichtet, die ihm zur Ausführung seiner Leistungen übergebenen Unterlagen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und mit den örtlichen Verhältnissen zu vergleichen. Festgestellte Unstimmigkeiten oder Widersprüche gegenüber dem LV oder den vorliegenden Planunterlagen sind die AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2.2 Zusätzlich benötigte Ausführungsunterlagen sind vom AN unverzüglich schriftlich anzufordern. Bedenken gegen die vom AG vorgeschriebenen Stoffe und Materialien sowie gegen die vorgesehene Art der Planung oder Ausführung sind vom AN zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Der AN haftet für alle schuldhaft von ihm nicht rechtzeitig festgestellten und mitgeteilten Bedenken sowie für alle dem AG hieraus entstehenden Schäden.
Planunterlagen. Sämtliche Unterlagen und Pläne, Genehmigungen, Vermessungsbescheinigungen, Untersuchungsbefunde und Zeugnisse des Bebauungsplanverfahrens werden Eigentum der Gemeinde. Sie sind vom Investor der Gemeinde in Papier- wie in digitaler Form – zur Verfügung zu stellen. Der Investor darf zur Erlangung der Projektgenehmigung uneingeschränkt und kostenfrei die zuvor aufgeführten Unterlagen, Pläne, etc. in seinen Genehmigungsverfahren nutzen.
Planunterlagen. Der festgestellte Plan umfasst folgende Antrags- und Planunterlagen: Ordner 1, Kapitel 1: Erläuterungsbericht, Seiten 1-114 Anlage zum Erläuterungsbericht, Seiten 1-9 Ordner 1, Kapitel 2: Gesamtübersichten TK150, TK 25 Ordner 1, Kapitel 3: Übersichtspläne DGK5 L (Luftbild) Ordner 2, Kapitel 4: Zuwegungsplanung Ordner 3, Kapitel 5: Rohrlagerplätze Ordner 3, Kapitel 6: Trassierungspläne (Maßstab 1 : 1000) Ordner 4, Kapitel 6 Trassierungspläne (Maßstab 1 : 1000) (Fortsetzung) Ordner 5, Kapitel 7 Sonderlängenschnitte Ordner 5, Kapitel 8 Kreuzungsliste Ordner 5, Kapitel 9 Grundstücksverzeichnis Ordner 5, Kapitel 10 Pläne zum Grundstücksverzeichnis Ordner 6, Kapitel 10 Pläne zum Grundstücksverzeichnis (Fortsetzung) Ordner 7, Kapitel 11 Wasserrechtliche Belange und Beweissicherung Ordner 8, Kapitel 11 Wasserrechtliche Belange und Beweissicherung (Fortset- zung) Ordner 9, Kapitel 11 Wasserrechtliche Belange und Beweissicherung (Fortset- zung) Ordner 10, Kapitel 12 Unterlagen zur Wasserrahmenrichtlinie (Fachbeitrag WRRL) Ordner 11, Kapitel 12 Unterlagen zur Wasserrahmenrichtlinie (Fachbeitrag WRRL) (Fortsetzung) Ordner 12, Kapitel 13 Bauanträge Stationen Ordner 12, Kapitel 14 Kurzgutachten Baulärm Ordner 12, Kapitel 15 UVP-Bericht Ordner 12, Kapitel 16 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Ordner 13, Kapitel 16 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) (Fortsetzung) Ordner 14, Kapitel 16 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) (Fortsetzung) Ordner 14, Kapitel 17 Unterlagen zum speziellen Artenschutz (SaP) Ordner 14, Kapitel 18 FFH-Verträglichkeitsstudie (FFH-VS) Ordner 14, Kapitel 19 Forstrecht Ordner 15, Kapitel 20 Bodenschutzkonzept (Fachbeitrag Boden) Ordner 16, Kapitel 20 Bodenschutzkonzept (Fachbeitrag Boden) (Fortsetzung) Ordner 17, Kapitel 20 Bodenschutzkonzept (Fachbeitrag Boden) (Fortsetzung) Ordner 18, Kapitel 20 Bodenschutzkonzept (Fachbeitrag Boden) (Fortsetzung) Ordner 19, Kapitel 20 Bodenschutzkonzept (Fachbeitrag Boden) (Fortsetzung) Ordner 19, Kapitel 21 Entscheidungserhebliche Berichte / Empfehlungen Hefter 1 Planänderung Station Höheinöd Hefter 2 Planänderung Optimierung Arbeitsstreifen Burgalben Hefter 3 Planänderung Anschluss Station Merzalben Hefter 4 Planänderung Anschluss Klingenmünster Hefter 5 Planänderung Verschiebung Xxxxxxxxxxxxxx Xx. 0 Hefter 6 Planänderung Kapitel 16: Landschaftspflegerischer Begleitplan, Erläute- rungsbericht – Ergänzung Eingriffsbewertung Das Vorhaben ist nach Maßgabe der Planunterlagen auszuführen, soweit s...
Planunterlagen. Die Planunterlagen sind vor Installationsbeginn der Brandmeldeanlage mit der Feuerwehr abzustimmen.