Beachtung der Rechtsvorschriften Musterklauseln

Beachtung der Rechtsvorschriften. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten sowie deren Inhalt oder benutzte Bezeichnungen nicht gegen Strafrecht, öffentliches Recht, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstößt, und weder die Persönlichkeitsrechte noch Schutz- oder sonstige private Rechte Dritter (insbesondere Namens-, Marken- und Urheberrechte) verletzt. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes (BGBl 97/1950 in der geltenden Fassung), des Verbotsgesetzes (STGBl 13/1945 in der geltenden Fassung) und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Asklepios die Verantwortung für ihre Einhaltung zu übernehmen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass er im Hinblick auf von ihm zur Abfrage durch Dritte bereitgestellte Daten wie ein Medieninhaber im Sinne des § 1 des Mediengesetzes (BGBl 314/1981 in der geltenden Fassung) behandelt wird.
Beachtung der Rechtsvorschriften. Sie verpflichten sich während der Nutzung des Internetzugangs, die geltenden Rechtsvorschriften der Republik Österreich zu beachten und keinen illegalen Inhalt zu verbreiten. Sie erklären sich insbesondere bereit, den Hotspot nicht für ungesetzliche Handlungen zu nutzen oder solche, die durch diese Vereinbarung verboten sind. WEBSEITEN MIT RECHTSWIDRIGEN BZW. STRAFRECHTLICH RELEVANTEN INHALTEN Der Besuch von Webseiten mit rechtswidrigen bzw. strafrechtlich relevanten Inhalten ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Seiten mit volksverhetzendem oder pornographischem Inhalt, Seiten, die zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen oder Seiten, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.

Related to Beachtung der Rechtsvorschriften

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.