Common use of Beachtung von Schecksperren Clause in Contracts

Beachtung von Schecksperren. Der Widerruf eines ausgestellten Schecks kann nur beachtet werden, wenn er der kontoführenden Stelle so rechtzeitig zugeht, dass seine Be- rücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs möglich ist. Nach Ablauf der Vorlegungsfrist hat das bezogene Institut eine Schecksperre nur für sechs Monate, gerechnet vom Eingang des Widerrufs, zu beachten; später vorgelegte Schecks kann das bezogene Institut einlösen, sofern der Aussteller die Sperre nicht in Textform um weitere sechs Monate verlängert.

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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.vbeutin.de, Dauerauftrag

Beachtung von Schecksperren. Der Widerruf eines ausgestellten Schecks kann nur beachtet werden, wenn er der kontoführenden Stelle so rechtzeitig zugeht, dass seine Be- rücksichtigung Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs möglich ist. Nach Ablauf der Vorlegungsfrist hat das bezogene Institut eine Schecksperre nur für sechs Monate, gerechnet vom Eingang des Widerrufs, zu beachten; später vorgelegte Schecks kann das bezogene Institut einlösen, sofern der Aussteller die Sperre nicht in Textform um weitere sechs Monate verlängert.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.psd-kiel.de, www.vr-lif-ebn.de

Beachtung von Schecksperren. Der Widerruf eines ausgestellten Schecks kann nur beachtet werden, wenn er der kontoführenden Stelle so rechtzeitig zugeht, dass seine Be- rücksichtigung Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs möglich ist. Nach Ablauf der Vorlegungsfrist hat das bezogene Institut eine Schecksperre nur für sechs Monate, gerechnet vom Eingang des Widerrufs, zu beachten; später vorgelegte Schecks kann das bezogene Institut einlösen, sofern der Aussteller die Sperre nicht in Textform schriftlich um weitere sechs Monate verlängert.

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Samples: www.dz-privatbank.com, www.dz-privatbank.com

Beachtung von Schecksperren. Der Widerruf eines ausgestellten Schecks kann nur beachtet werden, wenn er der kontoführenden Stelle so rechtzeitig zugeht, dass seine Be- rücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs möglich ist. Nach Ablauf der Vorlegungsfrist hat das bezogene Institut eine Schecksperre nur für sechs 6 Monate, gerechnet vom Eingang des WiderrufsWider- rufs, zu beachten; später vorgelegte Schecks kann das bezogene Institut einlösen, sofern der Aussteller die Sperre nicht in Textform um weitere sechs 6 Monate verlängert.

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Samples: www.taunussparkasse.de, www.taunussparkasse.de

Beachtung von Schecksperren. Der Widerruf eines ausgestellten Schecks kann nur beachtet werden, wenn er der kontoführenden Stelle so rechtzeitig zugeht, dass seine Be- rücksichtigung Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs Geschäftsablaufes möglich ist. Nach Ablauf der Vorlegungsfrist hat das bezogene Institut eine Schecksperre nur für sechs 6 Monate, gerechnet vom Eingang des Widerrufs, zu beachten; später vorgelegte Schecks kann das bezogene Institut einlösen, sofern der Aussteller die Sperre nicht in Textform schriftlich um weitere sechs 6 Monate verlängertverlän- gert.

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Samples: www.apobank.de

Beachtung von Schecksperren. Der Widerruf eines ausgestellten Schecks kann nur beachtet werden, wenn er der kontoführenden Stelle so rechtzeitig zugeht, dass seine Be- rücksichtigung Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs möglich ist. Nach Ablauf der Vorlegungsfrist hat das bezogene Institut eine Schecksperre nur für sechs MonateMona- te, gerechnet vom Eingang des Widerrufs, zu beachten; später vorgelegte Schecks kann das bezogene Institut einlösen, sofern der Aussteller die Sperre nicht in Textform schriftlich um weitere sechs Monate verlängert.

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Samples: www.psd-nord.de

Beachtung von Schecksperren. Der Widerruf eines ausgestellten Schecks kann nur beachtet werden, wenn er der kontoführenden Stelle so rechtzeitig zugehtzu- geht, dass seine Be- rücksichtigung Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen ordnungs- gemäßen Geschäftsablaufs möglich ist. Nach Ablauf der Vorlegungsfrist Vor- legungsfrist hat das bezogene Institut eine Schecksperre nur für sechs Monate, gerechnet vom Eingang des Widerrufs, zu beachten; später vorgelegte Schecks kann das bezogene Institut In- stitut einlösen, sofern der Aussteller die Sperre nicht in Textform Text- form um weitere sechs Monate verlängert.

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