Beanstandungen und Mängelrügen Musterklauseln

Beanstandungen und Mängelrügen. 1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewähr- leistungsansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir zur Gewährleistung nach Abschnitt VII. verpflichtet. 2. Bei Transportschäden ist uns vom Besteller eine bahn- oder postseitige Schadensfeststellung oder eine solche des Transporteurs zu beschaffen. 3. Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Besteller kein Interesse hat.
Beanstandungen und Mängelrügen. 8.1 Offensichtliche Mängel sowie Abweichungen in Menge und Identität der Produkte sind vom Besteller unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Sonstige Mängel sind vom Besteller unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns. Kartonaufkleber, Inhaltsetiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der Rüge einzusenden. 8.2 Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sach- mängelansprüche ausgeschlossen. 8.3 Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. 8.4 Transportschäden sind innerhalb der hierfür geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu rügen. 8.5 Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel oder Abweichungen nicht verweigern.
Beanstandungen und Mängelrügen. 4.1 Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Massgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns. 4.2 Auf unser Verlangen sendet der Kunde die beanstandeten Lieferun- gen auf seine Kosten an uns zurück. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Lieferungen sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemässen Gebrauchs befinden. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzen zu lassen. 4.3 Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Mangels sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
Beanstandungen und Mängelrügen. 1. Erkennbare Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Kartonaufkleb- er, Inhaltsetiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der Rüge einzusenden. Andere Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. 2. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge beim Lieferanten. 3. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferant berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlang- en, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft. 4. Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sachmängelan- sprüche ausgeschlossen. 5. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen uner- heblicher Mängel nicht verweigern.
Beanstandungen und Mängelrügen. 5.1 Erkennbare Sachmängel sind vom Besteller unver- züglich, spätestens 5 Werktage nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Kartonaufkleber, Inhalts- etiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der Rüge einzusenden. Andere Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. 5.2 Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns. 5.3 Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berech- tigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Be- steller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrügetrifft. 5.4 Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sachmängelansprüche ausgeschlossen.
Beanstandungen und Mängelrügen. 5.1 Erkennbare Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Kartonaufkleber, Inhaltsetiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der Rüge einzusenden. Andere Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. 5.2 Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns. 5.3 Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft. 5.4 Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sachmängelansprüche ausgeschlossen.
Beanstandungen und Mängelrügen. 4.1 Erkennbare Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich zu rü- gen. Kartonaufkleber, Inhaltsetiketten und der Sendung bei- liegende Kontrollzettel sind mit der Rüge einzusenden. Ande- re Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns. 4.2 Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. 4.3 Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sachmän- gelansprüche ausgeschlossen. 4.4 Transportschäden sind innerhalb der für den jeweiligen Frachtvertrag geltenden Fristen zu rügen. 4.5 Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen we- gen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
Beanstandungen und Mängelrügen. 7.1. Beanstandungen sind vom KUNDEN unverzüglich, spätestens binnen 15 Tagen, nach Lieferung des PRODUKTS schriftlich anzuzeigen. Andere Mängel sind vom KUNDEN unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei BOSCH REXROTH. Die Rüge soll die Beschreibung des Mangels bzw. bei SOFTWARE die Zeit des Auftretens des Mangels und die näheren Umstände beinhalten. Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Mangels sind Mängelan- sprüche ausgeschlossen. 7.2. Bei einer unberechtigten Mängelrüge, ist XXXXX REXROTH berechtigt, die BOSCH REXROTH ent- standenen Aufwendungen vom KUNDEN ersetzt zu verlangen, es sei denn, der KUNDE weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unbe- rechtigten Mängelrüge trifft.
Beanstandungen und Mängelrügen. 1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Mängelrügen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. 2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. 3. Bei berechtigter Beanstandung kommt nach Xxxx des Verkäufers eine Minderung des Kaufpreises, Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung in Frage. Unmittelbarer oder mittelbarer Schaden wird nicht ersetzt.
Beanstandungen und Mängelrügen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mangel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Übernahme, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung bestimmt sich die Gewährleistung nach Ziffer 9.