Beanstandungen und Mängelrügen Musterklauseln

Beanstandungen und Mängelrügen. 8.1 Erkennbare Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 15 Tage nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Kartonaufkleber, Inhaltsetiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der Rüge einzusenden. Andere Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns.
Beanstandungen und Mängelrügen. 1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewähr- leistungsansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir zur Gewährleistung nach Abschnitt VII. verpflichtet.
Beanstandungen und Mängelrügen. 4.1 Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Massgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns.
Beanstandungen und Mängelrügen. 1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen.
Beanstandungen und Mängelrügen. 7.1. Beanstandungen sind vom KUNDEN unverzüglich, spätestens binnen 15 Tagen, nach Lieferung des PRODUKTS schriftlich anzuzeigen. Andere Mängel sind vom KUNDEN unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei BOSCH REXROTH. Die Rüge soll die Beschreibung des Mangels bzw. bei SOFTWARE die Zeit des Auftretens des Mangels und die näheren Umstände beinhalten. Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Mangels sind Mängelan- sprüche ausgeschlossen.
Beanstandungen und Mängelrügen. 8.1 Offensichtliche Mängel sowie Abweichungen in Menge und Identität der Produkte sind vom Besteller unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Sonstige Mängel sind vom Besteller unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns. Kartonaufkleber, Inhaltsetiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der Rüge einzusenden.
Beanstandungen und Mängelrügen. 1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Mängelrügen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Lieferung, schriftlich mitzuteilen.
Beanstandungen und Mängelrügen. Etwaige Beanstandungen hat der Besteller gemäß § 377 HGB unverzüglich nach Empfang der Ware uns gegenüber schriftlich geltend zu machen; eine später als 8 Tage nach Empfang der Ware erfolgte Beanstandung gilt nicht mehr als unverzüglich. Die Mängel sind dabei unter Angabe der Lieferscheinnummer und der beanstandeten Stückzahl zu konkretisieren. Der Besteller hat uns zunächst Gelegenheit zur Mängelbeseitigung oder nach unserer Xxxx auch Ersatzlieferung zu geben. Werden Mängel an den von uns gelieferten Teilen erst bei deren Weiterverarbeitung oder Montage festgestellt, so trifft den Besteller die Beweislast, dass der Mangel oder Schaden bereits in unserem Verantwortungs-bereich vorgelegen hat bzw. eingetreten ist.
Beanstandungen und Mängelrügen. Xx Xxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxx Tel +00 (0)0000 0000-0 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. MBA Xxxxxx Xxxxx Registergericht Freiburg HRB 601076 Bankverbindung: Volksbank Schwarzwald-Baar Hegau IBAN: DE 69 6949 0000 0000 495476 ------------------------------------------ Qualitäts-Management: ISO 9001:2015
Beanstandungen und Mängelrügen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mangel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Übernahme, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung bestimmt sich die Gewährleistung nach Ziffer 9.