Beantwortung von Kundenanfragen Musterklauseln

Beantwortung von Kundenanfragen. Die angestrebten Reaktionszeiten für PlantSight, COMOS Walkinside und APS sind die folgenden: Kritisch 2 Stunden Hoch 8 Stunden Mittel/Allgemein 48 Stunden Gering 48 Stunden
Beantwortung von Kundenanfragen. In Abweichung von Abschnitt 2.4 des Cloud Support and Service Level Framework werden die folgenden Reaktions- und Lösungszielzeiten angeboten: Kritisch < 2 Geschäftsstunden < 1 Stunde < 8 Geschäftsstunden < 4 Stunden Hoch < 8 Geschäftsstunden < 2 Geschäftsstunden Nächster Arbeitstag < Innerhalb von 8 Geschäftsstunden Mittel Nächster Arbeitstag Nächster Arbeitstag Angemessener Aufwand Angemessener Aufwand Gering Angemessener Aufwand Nächster Arbeitstag Nach Ermessen von Siemens Nach Ermessen von Siemens
Beantwortung von Kundenanfragen. Die Mitarbeiter des technischen Supports von Siemens werden sich während der Standard-Supportzeiten (sofern unten nicht anders angegeben) in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, eine erste Antwort auf eine Supportfall-Anfrage entsprechend ihrer Klassifizierung innerhalb der unten angegebenen Zeiträume nach dem Windhundprinzip zu geben. Supportfälle werden ausgehend von Schweregrad und Komplexität eskaliert. Der Kunde wird jeden Supportfall zunächst nach den unten aufgeführten Prioritätsklassen einordnen. Nicht klassifizierte Supportfälle werden als "Mittel" eingestuft. Die abschließende Klassifizierung ist Siemens vorbehalten. Prioritätskla ssen Support-Center- Definition Beschreibung Standard Vorge- sehene Antwort- zeit Silver Vorge- sehene Antwort- zeit Gold Vorge- sehene Antwort- zeit Kritisch (Priorität 1) Cloud Services sind komplett ausgefallen. Alle Anwender sind betroffen. Die Cloud Services sind derzeit nicht funktionsfähig, sodass alle Aktivitäten des Kunden gestoppt wurden. Die weitere Nutzung einiger kritischer Funktionen der 2 Stunden 2 Stunden 24 Stunden 1 Stunde Cloud Services ist nicht möglich. Ein Funktions- oder Zugriffsproblem, das für eine Test-/Sandbox-Umgebung gemeldet wird, wird nicht als kritisch eingestuft. 5 Tage pro Woche Hoch (Priorität 2) Der Betrieb der Cloud Services ist stark beeinträchtigt, oder wichtige Komponenten sind nicht verfügbar. Schwerwiegende Auswirkungen auf die Anwender. Ein größerer Funktionsverlust einzelner Komponenten der bereitgestellten Services, die Cloud Services sind jedoch funktionsbereit. Ein Problem, das die wesentliche Funktionalität der Cloud Services stark beeinträchtigt oder einschränkt und die weitere Nutzung einschränkt. Das Problem ist zeitkritisch und kann zu einem sofortigen Funktionsstopp führen. Fehler in einer Test-/Sandbox-Umgebung werden nicht als kritisch eingestuft. 4 Stunden 4 Stunden 24 Stunden 5 Tage pro Woche 4 Stunden Mittel (Priorität 3) Geringfügige Beeinträchtigung der Funktionalität, Nutzung weiterhin möglich. Einige nicht wesentliche Funktionen der Cloud Services sind beeinträchtigt oder unterbrochen. Die meisten wesentlichen Komponenten des Service sind weiterhin funktionsfähig. Minimale Auswirkungen auf die Anwender. Es besteht ein Funktionsproblem, das nicht zum Stillstand des Betriebs des Kunden führt, oder eine nicht geschäftskritische Funktion wird nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Das Problem kann zeitkritisch sein, verursacht aber keinen sofortigen Arbeitsausfal...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.