Bearbeitung von Aufträgen Musterklauseln

Bearbeitung von Aufträgen. 7.1 Die Freischaltung für UnionDepotOnline kann erst erfolgen, sobald der Depoteröff- nungsantrag mit Legitimationsprüfung durch den zuführenden Vertriebspartner oder einen sonstigen von der USB zu benennenden Dritten bei dieser eingegangen ist. 7.2 Maßgeblich für die Ausführung eines Transaktionsauftrags ist der Eingang bei der USB. Bei bestehenden Depots gilt der Eingang des elektronischen Transaktionsauftrags im System der USB. 7.3 Die USB wird die ihr erteilten Transaktionsaufträge im Rahmen des banküblichen Arbeits- ablaufes werktags von Montag bis Xxxxxxx bearbeiten. Die Abwicklungszeiten für die Transaktionen können dem Allgemeinen Preisverzeichnis entnommen werden. 7.4 Die USB darf jeden Transaktionsauftrag ausführen, es sei denn, sie hat grob fahrlässig oder vorsätzlich die missbräuchliche Verwendung der Benutzerdaten nicht erkannt. 7.5 Die Nutzung einer Kontoverbindung als Zahlweg für einen über UnionDepotOnline beauf- tragten Wertpapierkauf oder Ansparplan kann erst erfolgen, sobald der USB ein schriftli- ches SEPA-Lastschriftmandat in Papierform oder ein elektronisches SEPA-Lastschriftmandat über UnionDepotOnline erteilt worden ist.
Bearbeitung von Aufträgen. Die DekaBank ist berechtigt, abweichend von Ziffer 1.4 der AGB in der jeweils gültigen Fassung auch per Online-Nutzung von Depots über die Sparkasse/Landesbank übermittelte Aufträge zugunsten/zulasten des Depots auszuführen. Der Teilnehmer hat alle Aufträge ordnungsgemäß, vollständig und unmissverständlich zu erteilen. Über die Sparkasse/Landesbank erteilte Online-Aufträge sind abgegeben, wenn sie abschließend zur Übermittlung an die DekaBank freigegeben sind. Maßgeblich für die Ausführung des Auftrags nach Ziffer 2.1 der AGB ist der Eingang des Auftrags bei der DekaBank. Eine Änderung von Aufträgen muss die DekaBank nur beachten, wenn ihr diese Änderung so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ist. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass bei der Übermittlung von Aufträgen per Internet die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung besteht.
Bearbeitung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt die Bank durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt die Bank den Dritten aus, so haftet sie für die sorgfältige Auswahl. (2) Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die eventuell bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten. Über Z 12 hinausgehend haftet die Bank für Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gegenüber natürlichen Personen und juristischen Personen, auch wenn diese Verbraucher im Sinne des KschG sind) gemäß § 80 ZaDiG wie folgt: (i) beim direkt vom Zahler ausgelösten Zahlungsauftrag haftet die Bank - als Zahlungsdienstleister des Zahlers dem Zahler gegenüber für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs bis zum Eingang des Betrags des Zahlungsvorgangs beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, - als Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegenüber dem Zahlungsempfänger für die ordnungsgemäße Ausführung ab Eingang des Betrags des Zahlungsvorgangs; (ii) beim vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelösten Zahlungsauftrag haftet die Bank - als Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegenüber dem Zahlungsempfänger für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrags an den Zahlungsdienstleister des Zahlers sowie für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Zahlungsvorgangs; - als Zahlungsdienstleister des Zahlers haftet die Bank gegenüber dem Zahler für den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang, sofern der Zahlungsauftrag vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers der Bank ordnungsgemäß übermittelt wurde, es sei denn, die Bank weist nach, dass der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Betrag des Zahlungsvorgangs erhalten hat, auch wenn die Zahlung lediglich mit einer geringfügigen Verzögerung ausgeführt wurde. Die Bank haftet über die Unterabsätze (i) und (ii) hinaus für alle von ihr zu verantwortenden Entgelte und Zinsen, die der Kunde infolge der nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt werden.
Bearbeitung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl. (2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.
Bearbeitung von Aufträgen. Die DekaBank ist berechtigt, abweichend von Ziffer 1.4 der AGB, auch über xxxx.xx übermittelte Aufträge zugunsten / zulasten des Depots auszuführen. Der Teilnehmer hat alle Aufträge ordnungsgemäß, vollständig und unmissverständlich zu erteilen. Über xxxx.xx erteilte Aufträge sind abgegeben, wenn sie abschließend zur Übermittlung an die DekaBank freigegeben sind. Maßgeblich für die Ausführung des Auftrags ist der Eingang des Auftrags bei der DekaBank. Eine Änderung von Aufträgen muss die DekaBank nur beachten, wenn ihr diese Änderung so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ist. Die DekaBank darf im Rahmen von xxxx.xx jeden Auftrag, der ihr unter Verwendung von Benutzeridentifikation und PIN zugeht, ausführen, es sei denn, die DekaBank hat grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht die missbräuchliche Verwendung von Benutzeridentifi- kation und PIN erkannt.
Bearbeitung von Aufträgen. Der Kontoinhaber hat alle Aufträge vollständig und unmissverständlich zu erteilen und insbesondere alle wesentlichen Angaben zur Durchführung seiner Aufträge anzugeben. Die über die vorhandenen Kommunikationswege erteilten Kundenaufträge werden von der Bank im Rahmen des banküblichen und ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bearbeitet.
Bearbeitung von Aufträgen. 6.1 Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt an den im „Preis- und Leistungsverzeichnis (Einlagengeschäft“) der Bank bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ord- nungsgemäßen Arbeitslaufes.
Bearbeitung von Aufträgen. Über TBS erteilte Aufträge werden im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitsablaufes bearbeitet.
Bearbeitung von Aufträgen. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kredi- tinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl. (2) Das Kreditinstitut ist verpflichtet, dem Kunden über dessen Aufforderung die etwa bestehenden Ansprüche gegen den Drit- ten abzutreten. Z 9. Über Z 8. hinausgehend haftet das Kreditinstitut für Zah- lungsdienste in Euro oder in einer anderen Währung eines EWR-Vertragsstaates gegenüber Verbrauchern (nicht aber ge- genüber Unternehmern),
Bearbeitung von Aufträgen. Die Bank wird die ihr erteilten Aufträge im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes bearbeiten. Sofern eine manuelle Nachbearbeitung der Aufträge notwendig ist (z.B. alle über Sprachcomputer entgegengenommenen Aufträge), übernimmt die Bank keine Garantie für den Zeitpunkt der Ausführung.