Bearbeitung von persönlichen Daten Musterklauseln

Bearbeitung von persönlichen Daten. VISECA als Versicherungsnehmerin gibt bei Zustandekommen eines Kreditkartenvertrages weder ZURICH noch der Würth Financial Services AG Kundendaten der Versicherten (Karteninhaber) bekannt. VISECA ist jedoch berech- tigt, in einem vom Versicherten gemeldeten Versicherungsfall oder bei grundsätzlichen Anfragen oder Anträgen im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag die für die Vertrags- und Schadenabwicklung notwendigen Kunden- daten (insbesondere Personalien sowie Art und Dauer des Kreditkartenvertrages) ZURICH sowie der Würth Financial Services AG bekannt zu geben. ZURICH bzw. die Würth Financial Services AG ist befugt, die für die Vertrags- und Schadenabwicklung unmittel- bar notwendigen Daten bei involvierten Dritten zu beschaffen und zu bearbeiten. Ebenso gelten die Beteiligten im Rahmen der Vertrags- und Schadenabwicklung als ermächtigt, bei derartigen Dritten sachdienliche Auskünfte einzuholen sowie in amtliche Akten Einsicht zu nehmen. Die Beteiligten verpflichten sich, die derart erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten werden physisch und/oder elektronisch aufbewahrt.
Bearbeitung von persönlichen Daten. 21.1 Der Benutzer zustimmt, dass der Systemsbetreiber ist berechtigt persönlichen Daten, die ihm der Benutzer übergibt, zwecks dem Betrieb des Systems der elektronischen Maut, Ausmessung, Selektion und Erwirkung der Maut, Kaution und weiteren Gebühren, und diese dritten Personen übergeben, die auf dem Betrieb des Systems der elektronischen Maut, Ausmessung, Selektion und Erwirkung der Maut, Kaution und weiteren Gebühren teilnehmen, und die persönlichen Daten gemäß dem Gesetz 101/2000 Slg., über den Schutz der persönlichen Daten, in gültiger Fassung, mit dem Gesetz Nr. 365/2000 Slg., über Informationssystems der öffentlichen Verwaltung in gültiger Fassung und gemäß dem Gesetz. Die Zustimmung wird erteilt bis die Erlöschung aller Rechte und Pflichten, im Zusammenhang mit dem Betrieb der elektronischen Maut, Ausmessung, Selektion und Erwirkung der Maut, Kaution und weiteren Gebühren laut dem Tarif aus irgendeinem Rechtsverhältnis zwischen dem Systemsbetreiber und dem Benutzer.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.