Common use of Bearbeitungsrecht Clause in Contracts

Bearbeitungsrecht. Der Auftraggeber ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software gemäß § 69d Nr. 2 UrhG befugt, sofern er dem Auftragnehmer zuvor zwei er- folglose Versuche zur Mangelbeseitigung gestattet hat. Dem Auftraggeber stehen über den Vertrag hinaus an den Bear- beitungen keine eigenen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu. Weiter ist der Auftraggeber zur Dekompilierung der Software in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt. Der Auftrag- nehmer hat dem Auftraggeber nach schriftlicher Aufforde- rung die erforderlichen Daten und Informationen zur Herstel- lung der Interoperabilität mit anderer Hard- und Software zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Bearbeitungsrecht. Der Auftraggeber ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software gemäß § 69d 69c Nr. 2 UrhG befugt, sofern wenn er dem Auftragnehmer zuvor zwei er- folglose Versuche zur Mangelbeseitigung gestattet hatgestattet. Dem Auftraggeber stehen über den Vertrag hinaus an den Bear- beitungen Bearbeitungen keine eigenen Nutzungs- und Verwertungsrechte über den Vertrag hinaus zu. Weiter Der Auftraggeber ist der Auftraggeber zur Dekompilierung der Software in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach schriftlicher Aufforde- rung Aufforderung die erforderlichen Daten und Informationen zur Herstel- lung Herstellung der Interoperabilität mit anderer Hard- und Software zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Kaufvertrag

Bearbeitungsrecht. Der Auftraggeber ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software gemäß § 69d 69c Nr. 2 UrhG befugt, sofern wenn er dem Auftragnehmer zuvor zwei er- folglose Versuche zur Mangelbeseitigung gestattet hatgestattet. Dem Auftraggeber stehen über den Vertrag hinaus an den Bear- beitungen Bearbeitungen keine eigenen Nutzungs- und Verwertungsrechte über den Vertrag hinaus zu. Weiter Der Auftraggeber ist der Auftraggeber zur Dekompilierung der Software Soft- ware in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach schriftlicher Aufforde- rung schriftli- cher Aufforderung die erforderlichen Daten und Informationen Infor- mationen zur Herstel- lung Herstellung der Interoperabilität mit anderer Hard- und Software zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für It

Bearbeitungsrecht. Der Auftraggeber ist und von ihm beauftragte Dritte sind zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen Umarbei- tungen der Software gemäß § 69d 69c Nr. 2 UrhG befugt, sofern wenn er dem Auftragnehmer zuvor zwei er- folglose Versuche zur Mangelbeseitigung gestattet hatgestattet. Dem Auftraggeber stehen über den Vertrag hinaus ste- hen an den Bear- beitungen Bearbeitungen keine eigenen Nutzungs- und Verwertungsrechte über den Vertrag hinaus zu. Weiter Der Auftraggeber ist der Auftraggeber zur Dekompilierung der Software Soft- ware in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach schriftlicher Aufforde- rung schriftli- cher Aufforderung die erforderlichen Daten und Informationen Infor- mationen zur Herstel- lung Herstellung der Interoperabilität mit anderer Hard- und Software zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für It

Bearbeitungsrecht. Der Auftraggeber ist und von ihm beauftragte Dritte sind zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software gemäß § 69d 69c Nr. 2 UrhG befugt, sofern wenn er dem Auftragnehmer zuvor zwei er- folglose Versuche zur Mangelbeseitigung gestattet hatgestattet. Dem Auftraggeber stehen über den Vertrag hinaus an den Bear- beitungen Bearbeitungen keine eigenen Nutzungs- und Verwertungsrechte über den Vertrag hinaus zu. Weiter Der Auftraggeber ist der Auftraggeber zur Dekompilierung der Software Soft- ware in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigtberech- tigt. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach schriftlicher Aufforde- rung Aufforderung die erforderlichen Daten und Informationen zur Herstel- lung Herstellung der Interoperabilität Inte- roperabilität mit anderer Hard- und Software zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Mietvertrag Für Software

Bearbeitungsrecht. Der Auftraggeber ist und von ihm beauftragte Dritte sind zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software gemäß § 69d 69c Nr. 2 UrhG befugt, sofern wenn er dem Auftragnehmer zuvor zwei er- folglose Versuche zur Mangelbeseitigung gestattet hatgestattet. Dem Auftraggeber stehen über den Vertrag hinaus an den Bear- beitungen Bearbeitungen keine eigenen Nutzungs- und Verwertungsrechte über den Vertrag hinaus zu. Weiter Der Auftraggeber ist der Auftraggeber zur Dekompilierung der Software in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach schriftlicher Aufforde- rung Aufforderung die erforderlichen erfor- derlichen Daten und Informationen zur Herstel- lung Herstellung der Interoperabilität mit anderer Hard- und Software zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Mietvertrag Für Software

Bearbeitungsrecht. Der Auftraggeber ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software gemäß § 69d 69c Nr. 2 UrhG befugt, sofern wenn er dem Auftragnehmer zuvor zwei er- folglose Versuche Ver- suche zur Mangelbeseitigung gestattet hatgestattet. Dem Auftraggeber stehen über den Vertrag hinaus an den Bear- beitungen Bearbeitungen keine eigenen Nutzungs- und Verwertungsrechte über den Vertrag hinaus zu. Weiter Der Auftraggeber ist der Auftraggeber zur Dekompilierung der Software in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt. Der Auftrag- nehmer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach schriftlicher Aufforde- rung Aufforderung die erforderlichen erfor- derlichen Daten und Informationen zur Herstel- lung Herstellung der Interoperabilität Inter- operabilität mit anderer Hard- und Software zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für It