Common use of Bedarfsfeststellung Clause in Contracts

Bedarfsfeststellung. Um den Versicherten mit einem geeigneten und medizinisch notwendigen Hilfsmittel zu ver- sorgen, hat eine Bedarfsfeststellung zu erfolgen. Bei der Bedarfsfeststellung zur Versorgung muss der individuelle Bedarf des Versicherten erhoben werden, um eine bedarfsgerechte Auswahl des Hilfsmittels zu treffen. Das für die Versorgung ausgewählte Hilfsmittel muss in Qualität und Ausführung den speziellen Bedürf- nissen und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen. Die Kosten für die Bedarfsfeststellung sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Das Risiko, dass eine Bedarfsfeststellung ergeben sollte, dass die vertragsgegenständlichen Hilfsmittel nicht zur Versorgung geeignet sind, trägt der Leistungserbringer.

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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag

Bedarfsfeststellung. Um den Versicherten mit einem geeigneten und medizinisch notwendigen Hilfsmittel zu ver- sorgen, hat eine Bedarfsfeststellung zu erfolgen. Bei der Bedarfsfeststellung zur Versorgung muss der individuelle Bedarf des Versicherten erhoben werden, um eine bedarfsgerechte Auswahl des Hilfsmittels zu treffen. Das für die Versorgung ausgewählte Hilfsmittel muss in Qualität und Ausführung den speziellen Bedürf- nissen und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen. Sofern ein Kostenvoranschlag nach den Maßgaben dieses Vertrages erforderlich ist, ist die- ser der KKH unverzüglich nach erfolgter Beratung und Bedarfsfeststellung zu übermitteln, siehe Punkt 5. Die Kosten für die Bedarfsfeststellung sind mit den vereinbarten Preisen angebotenen Pauschalen abgegolten. Das Risiko, dass eine Bedarfsfeststellung ergeben sollte, dass die vertragsgegenständlichen das Hilfsmittel nicht zur Versorgung Ver- sorgung geeignet sindist, trägt der Leistungserbringer.

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Samples: www.kkh.de, www.kkh.de, www.kkh.de

Bedarfsfeststellung. Um den Versicherten mit einem geeigneten und medizinisch notwendigen Hilfsmittel zu ver- sorgen, hat eine Bedarfsfeststellung zu erfolgen. Bei der Bedarfsfeststellung zur Versorgung muss der individuelle Bedarf des Versicherten erhoben werden, um eine bedarfsgerechte Auswahl des Hilfsmittels zu treffen. Das für die Versorgung ausgewählte Hilfsmittel muss in Qualität und Ausführung den speziellen Bedürf- nissen und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen. Die Kosten für die Bedarfsfeststellung sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Das RisikoRi- siko, dass eine Bedarfsfeststellung ergeben sollte, dass die vertragsgegenständlichen Hilfsmittel Hilfs- mittel nicht zur Versorgung geeignet sind, trägt der Leistungserbringer. Dem Leistungserbringer steht es frei, in den Fällen, in denen kein vertragsgegenständliches Hilfsmittel zur Versorgung geeignet ist, dem Versicherten anzubieten, ihn durch einen Part- nerbetrieb/Niederlassung zu versorgen.

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