Common use of Bedingungen der Kartenakzeptanz Clause in Contracts

Bedingungen der Kartenakzeptanz. 1.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Kartendaten zum bargeldlosen Zahlungsausgleich zu akzeptieren und einen Kartenumsatz bei Concardis zur Abrechnung einzureichen, wenn a) die Wohn-, Versand- oder Rechnungsanschrift des Kunden außerhalb folgender Länder liegt: Deutsch- land, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Italien, Portugal, Niederlande, Spanien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland; im Fall der Einreichung von Kartenumsätzen mit Bestell-, Liefer- oder Rechnungsanschriften außerhalb die- ser Länder ist Concardis zur Rückbelastung der Zahlungen dieser Kartenumsätze berechtigt, sofern der berechtigte Karteninhaber über sein kartenaus- gebendes Institut die Berechtigung zur Belastung seines Kartenkontos bestreitet, b) der Vertragspartner bei Übermittlung der Master- card-, Visa- oder Maestro-Kartendaten über das In- ternet nicht die Authentifizierungsverfahren „Verified by Visa“ und „Mastercard SecureCode“ bzw. „Ma- estro SecureCode“ einsetzt und/oder bei telefoni- scher oder schriftlicher Übermittlung der Kartenda- ten die dreistellige Kartenprüfnummer der Karte nicht an Concardis elektronisch übermittelt wird, c) der abzurechnende Umsatz des Karteninhabers nicht unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, sondern im Geschäftsbetrieb Dritter begründet wur- de, d) das dem abzurechnenden Umsatz zugrunde lie- gende Rechtsgeschäft nicht dem in der Akzeptanz- vereinbarung oder seiner Selbstauskunft angege- benen Geschäftsgegenstand oder der Geschäftsbranche des Vertragspartners entspricht, e) die abzurechnende Forderung auf nach dem für das Rechtsgeschäft mit dem Karteninhaber gelten- de Recht gesetzes- oder sittenwidrigen Inhalten, gewaltdarstellenden oder die Men-schenwürde ver- achtenden Inhalten beruht, f) die dem abzurechnenden Umsatz zugrunde liegen- den Waren oder Dienstleistungen des Vertrags- partners unter Domain-Adressen (URL), über Wer- bemittel oder Vertriebskanäle angeboten werden, die vom Vertragspartner im Vertrag nicht angege- ben wurden oder nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach Mitteilung des Vertragspartners durch Con- cardis schriftlich freigegeben wurden. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 1.2 Concardis ist berechtigt, die unter vorstehenden Ziffern 1.1 a) – f) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner unter Einhaltung ei- ner Frist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken als notwendig erachtet oder auf- grund von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen o- der aufgrund von Vorgaben von Mastercard, Visa oder einer anderen Kartenorganisation umsetzen muss. 1.3 Concardis ist berechtigt, vom Vertragspartner die Ein- stellung der Einreichung von Kartenumsätzen aus wich- tigem Grund zu verlangen, insbesondere wenn Master- card, Visa oder eine andere Kartenorganisation die Einstellung der Akzeptanz verlangt.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Bedingungen der Kartenakzeptanz. 1.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Kartendaten Karte zum bargeldlosen Zahlungsausgleich zu akzeptieren und einen den Kartenumsatz bei Concardis zur Abrechnung einzureichenein- zureichen, wenn a) der Kunde die Wohn-Karte nicht physisch vorlegt, Versand- sondern die Kartendaten schriftlich (z.B. per Telefax oder Rechnungsanschrift des Kunden außerhalb folgender Länder liegt: Deutsch- landPostkarte), Belgientelefonisch, Frankreichmittels E-Mail oder über das Internet an den Vertragspartner übermitteln will o- der übermittelt hat, Luxemburges sei denn, Österreich, Schweiz, Italien, Portugal, Niederlande, Spanien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland; im Fall der Einreichung von Kartenumsätzen er hat hierüber mit Bestell-, Liefer- oder Rechnungsanschriften außerhalb die- ser Länder ist Concardis zur Rückbelastung der Zahlungen dieser Kartenumsätze berechtigt, sofern der berechtigte Karteninhaber über sein kartenaus- gebendes Institut die Berechtigung zur Belastung seines Kartenkontos bestreiteteinen separaten schriftlichen Vertrag ab- geschlossen, b) der Vertragspartner bei Übermittlung der Master- card-die Forderung des Vertragspartners gegen den Kar- teninhaber nicht in seinem Geschäftsbetrieb, Visa- son- dern im Geschäftsbetrieb Dritter begründet wurde oder Maestro-Kartendaten über das In- ternet nicht auf einer Leistung beruht, die Authentifizierungsverfahren „Verified by Visa“ und „Mastercard SecureCode“ bzw. „Ma- estro SecureCode“ einsetzt und/oder bei telefoni- scher oder schriftlicher Übermittlung der Kartenda- ten die dreistellige Kartenprüfnummer der Karte nicht an Concardis elektronisch übermittelt wirdfür eigene Rechnung gegenüber dem Karteninhaber erbracht wurde, c) der abzurechnende Umsatz des Karteninhabers nicht unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, sondern im Geschäftsbetrieb Dritter begründet wur- deRahmen des von dem Vertragspartner in diesem Vertrag, in sei- ner Selbstauskunft oder in sonstigen Erklärungen von ihm angegebenen Geschäftsgegenstandes und Waren-, Produkt- oder Dienstleistungssegments liegt, d) das dem abzurechnenden Umsatz zugrunde lie- gende Rechtsgeschäft nicht dem in der Akzeptanz- vereinbarung oder seiner Selbstauskunft angege- benen Geschäftsgegenstand oder der Geschäftsbranche des Vertragspartners entspricht, e) die abzurechnende Forderung auf nach dem für das Rechtsgeschäft mit dem Karteninhaber gelten- de den Recht gesetzes- oder sittenwidrigen Inhalten, gewaltdarstellenden Rechtsge- schäften beruht. e) aufgrund der Begleitumstände der Kartenvorlage der Vertragspartner Zweifel an der Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Karte haben müsste. Derartige Zweifel müssen insbesondere bestehen: a. wenn der Gesamtbetrag des Kartenumsatzes auf Wunsch des Karteninhabers aufgeteilt oder die Men-schenwürde ver- achtenden Inhalten beruhtauf mehrere Kreditkarten aufgeteilt werden soll, f) die dem abzurechnenden Umsatz zugrunde liegen- den Waren oder Dienstleistungen des Vertrags- partners unter Domain-Adressen (URL)b. wenn der Karteninhaber bereits bei Vorlage der Karte mögliche Probleme bei der Akzeptanz der Karte ankündigt, c. wenn mit derselben Karte mehrere Umsätze zu verschiedenen Zeitpunkten innerhalb von zwei Ka- lendertagen getätigt werden sollen, über Wer- bemittel oder Vertriebskanäle angeboten werden, die vom Vertragspartner im Vertrag nicht angege- ben wurden oder nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach Mitteilung des Vertragspartners durch Con- cardis schriftlich freigegeben wurden. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 1.2 Concardis Xxxxxxxxx ist berechtigt, die unter vorstehenden Ziffernvorgenannter Ziffer 1 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 1.1 a) – fe) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung Mit- teilung an den Vertragspartner unter Einhaltung ei- ner einer Frist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken als notwendig erachtet Missbrauchspraktiken, geänderter gesetzlicher Best- immungen oder auf- grund von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen o- der aufgrund von entsprechender Vorgaben von MastercardMaster- card Eu-rope/Inc. (nachfolgend gemeinschaftlich „Mas- ter-Card“ genannt), Visa Europe/Inc. (nachfolgend gemeinschaftlich „Visa“ genannt) oder einer anderen Kartenorganisation umsetzen muss. 1.3 Concardis ist berechtigt, vom Vertragspartner die Ein- stellung der Einreichung von Kartenumsätzen aus wich- tigem Grund zu verlangen, insbesondere wenn Master- card, Visa oder eine andere Kartenorganisation die Einstellung der Akzeptanz verlangt.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Bedingungen der Kartenakzeptanz. 1.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Kartendaten Kar- tendaten zum bargeldlosen Zahlungsausgleich zu akzeptieren und einen Kartenumsatz bei Concardis Concar- dis zur Abrechnung einzureichen, wenn a) die Wohn-, Versand- oder Rechnungsanschrift des Kunden außerhalb folgender Länder liegt: Deutsch- landDeutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Italien, Portugal, NiederlandeNieder- lande, Spanien, Dänemark, Schweden, NorwegenNorwe- gen, Finnland; im Fall der Einreichung von Kartenumsätzen Kar- tenumsätzen mit Bestell-, Liefer- oder Rechnungsanschriften Rech- nungsanschriften außerhalb die- ser dieser Länder ist Concardis zur Rückbelastung der Zahlungen dieser Kartenumsätze berechtigt, sofern der berechtigte Karteninhaber über sein kartenaus- gebendes karten- ausgebendes Institut die Berechtigung zur Belastung Be- lastung seines Kartenkontos bestreitet, b) der Vertragspartner bei Übermittlung der Master- card-Mastercard-, Visa- oder Maestro-Kartendaten über das In- ternet Internet nicht die Authentifizierungsverfahren Authentifizierungs- verfahren „Verified by Visa“ und „Mastercard SecureCode“ bzw. „Ma- estro Maestro SecureCode“ einsetzt ein- setzt und/oder bei telefoni- scher telefonischer oder schriftlicher schriftli- cher Übermittlung der Kartenda- ten Kartendaten die dreistellige Kartenprüfnummer der Karte nicht an Concardis elektronisch übermittelt wird, c) der abzurechnende Umsatz des Karteninhabers Karteninha- bers nicht unmittelbar gegenüber dem VertragspartnerVer- tragspartner, sondern im Geschäftsbetrieb Dritter begründet wur- dewurde, d) das dem abzurechnenden Umsatz zugrunde lie- gende liegende Rechtsgeschäft nicht dem in der Akzeptanz- vereinbarung Ak- zeptanzvereinbarung oder seiner Selbstauskunft angege- benen Selbstaus- kunft angegebenen Geschäftsgegenstand oder der Geschäftsbranche des Vertragspartners entspricht, e) die abzurechnende Forderung auf nach dem für das Rechtsgeschäft mit dem Karteninhaber gelten- de geltende Recht gesetzes- oder sittenwidrigen Inhalten, gewaltdarstellenden oder die Men-Men- schenwürde ver- achtenden verachtenden Inhalten beruht, f) die dem abzurechnenden Umsatz zugrunde liegen- den zugrundelie- genden Waren oder Dienstleistungen des Vertrags- partners Ver- tragspartners unter Domain-Adressen (URL), über Wer- bemittel Werbemittel oder Vertriebskanäle angeboten ange- boten werden, die vom Vertragspartner im Vertrag nicht angege- ben angegeben wurden oder nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach Mitteilung des Vertragspartners durch Con- cardis Concardis schriftlich freigegeben wurden. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017. 1.2 Concardis ist berechtigt, die unter vorstehenden Ziffern Ziffern 1.1 a) – f) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner unter un- ter Einhaltung ei- ner einer Frist von vier Wochen zu ändern än- dern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen Än- derungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken als notwendig erachtet oder auf- grund aufgrund von Änderungen Ände- rungen gesetzlicher Bestimmungen o- der oder aufgrund von Vorgaben von Mastercard, Visa oder einer anderen an- deren Kartenorganisation umsetzen muss. 1.3 Concardis ist berechtigt, vom Vertragspartner die Ein- stellung Einstellung der Einreichung von Kartenumsätzen aus wich- tigem wichtigem Grund zu verlangen, insbesondere wenn Master- cardMastercard, Visa oder eine andere Kartenorganisation Karten- organisation die Einstellung der Akzeptanz verlangtver- langt.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Bedingungen der Kartenakzeptanz. 1.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Kartendaten Kar- tendaten zum bargeldlosen Zahlungsausgleich zu akzeptieren und einen Kartenumsatz bei Concardis Con- cardis zur Abrechnung einzureichen, wenn a) die Wohn-, Versand- oder Rechnungsanschrift Rechnungsan- schrift des Kunden außerhalb folgender Länder Län- der liegt: Deutsch- landDeutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Italien, PortugalXxx- xxxxx, NiederlandeXxxxxxxxxxx, SpanienXxxxxxx, DänemarkXxxxxxxx, SchwedenXxxxxxxx, NorwegenXxxxxxxx, FinnlandXxxxxxxx; im Fall der Einreichung von Kartenumsätzen mit Bestell-Bestell- , Liefer- oder Rechnungsanschriften außerhalb die- ser außer- halb dieser Länder ist Concardis zur Rückbelastung Rückbe- lastung der Zahlungen dieser Kartenumsätze berechtigt, sofern der berechtigte Karteninhaber Kartenin- haber über sein kartenaus- gebendes kartenausgebendes Institut die Berechtigung zur Belastung seines Kartenkontos Kar- tenkontos bestreitet, b) der Vertragspartner Vertragspartner, vorbehaltlich einer aus- drücklichen und gesonderten Vereinbarung von nach Kapitel III VO (EU) 2018/389 zuge- lassenen Ausnahmen unter Anerkennung durch den Vertragspartner, dass die Nutzung einer solchen Ausnahme auf eigenes Risiko für den Fall des Kartenmissbrauchs ge- schieht, bei Übermittlung der Master- card-, Visa- oder Maestro-Kartendaten über das In- ternet Internet nicht die jeweils aktuellen Authentifizierungsverfahren der Kartenorga- nisationen (derzeit „Verified by Visa“ und „Mastercard SecureCode“ (zukünftig „Mas- tercard Identity Check“) bzw. „Ma- estro Maestro SecureCode“) oder ein sonstiges dem Ver- tragspartner nach diesem Vertrag mitgeteil- tes Verfahren zur starken Kundenauthentifi- zierung im Sinne von § 1 Abs. 24 ZAG einsetzt und/oder bei telefoni- scher telefonischer oder schriftlicher Übermittlung der Kartenda- ten Kartendaten die dreistellige Kartenprüfnummer der Karte nicht an Concardis elektronisch übermittelt wird, c) der abzurechnende Umsatz des Karteninhabers Karteninha- bers nicht unmittelbar gegenüber dem VertragspartnerVer- tragspartner, sondern im Geschäftsbetrieb Dritter begründet wur- dewurde, d) das dem abzurechnenden Umsatz zugrunde lie- gende liegende Rechtsgeschäft nicht dem in der Akzeptanz- vereinbarung Ak- zeptanzvereinbarung oder seiner Selbstauskunft angege- benen Selbstaus- kunft angegebenen Geschäftsgegenstand oder der Geschäftsbranche des Vertragspartners Vertrags- partners entspricht, e) die abzurechnende Forderung auf nach dem für das Rechtsgeschäft mit dem Karteninhaber gelten- de Karteninha- ber geltende Recht gesetzes- oder sittenwidrigen sittenwid- rigen Inhalten, gewaltdarstellenden oder die Men-schenwürde ver- achtenden Menschenwürde verachtenden Inhalten beruhtbe- ruht, f) die dem abzurechnenden Umsatz zugrunde liegen- den liegenden Waren oder Dienstleistungen des Vertrags- partners Vertragspartners unter Domain-Adressen (URL), über Wer- bemittel Werbemittel oder Vertriebskanäle Vertriebskanä- le angeboten werden, die vom Vertragspartner Vertrags- partner im Vertrag nicht angege- ben angegeben wurden oder nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach Mitteilung des Vertragspartners durch Con- cardis schriftlich freigegeben wurden. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 1.2 Concardis ist berechtigt, die unter vorstehenden Ziffern 1.1 a) – f) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner unter Einhaltung ei- ner Frist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken als notwendig erachtet oder auf- grund von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen o- der aufgrund von Vorgaben von Mastercard, Visa oder einer anderen Kartenorganisation umsetzen muss. 1.3 Concardis ist berechtigt, vom g) aufgrund der Begleitumstände der Karten- vorlage der Vertragspartner die Ein- stellung Zweifel an der Einreichung von Kartenumsätzen aus wich- tigem Grund zu verlangen, Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Karte haben musste. Derartige Zweifel müs- sen insbesondere wenn Master- card, Visa oder eine andere Kartenorganisation die Einstellung der Akzeptanz verlangt.bestehen:

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Bedingungen der Kartenakzeptanz. 1.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Kartendaten Karte zum bargeldlosen Zahlungsausgleich zu akzeptieren akzeptie- ren und einen den Kartenumsatz bei Concardis zur Abrechnung Ab- rechnung einzureichen, wenn a) der Kunde die Wohn-Karte nicht physisch vorlegt, Versand- sondern die Kartendaten schriftlich (z.B. per Telefax oder Rechnungsanschrift des Kunden außerhalb folgender Länder liegt: Deutsch- landPostkarte), Belgientelefonisch, Frankreichmittels E- Mail oder über das Internet an den Vertrags- partner übermitteln will oder übermittelt hat, Luxemburges sei denn, Österreich, Schweiz, Italien, Portugal, Niederlande, Spanien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland; im Fall der Einreichung von Kartenumsätzen er hat hierüber mit Bestell-, Liefer- oder Rechnungsanschriften außerhalb die- ser Länder ist Concardis zur Rückbelastung der Zahlungen dieser Kartenumsätze berechtigt, sofern der berechtigte Karteninhaber über sein kartenaus- gebendes Institut die Berechtigung zur Belastung seines Kartenkontos bestreitetei- nen separaten schriftlichen Vertrag abge- schlossen, b) der Vertragspartner bei Übermittlung der Master- card-die Forderung des Vertragspartners gegen den Karteninhaber nicht in seinem Geschäftsbe- trieb, Visa- sondern im Geschäftsbetrieb Dritter be- gründet wurde oder Maestro-Kartendaten über das In- ternet nicht auf einer Leistung beruht, die Authentifizierungsverfahren „Verified by Visa“ und „Mastercard SecureCode“ bzw. „Ma- estro SecureCode“ einsetzt und/oder bei telefoni- scher oder schriftlicher Übermittlung der Kartenda- ten die dreistellige Kartenprüfnummer der Karte nicht an Concardis elektronisch übermittelt wirdfür eigene Rechnung gegenüber dem Karteninhaber erbracht wurde, c) der abzurechnende Umsatz des Karteninhabers nicht unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, sondern im Geschäftsbetrieb Dritter begründet wur- deRahmen des von dem Vertragspartner in diesem Ver- trag, in seiner Selbstauskunft oder in sonstigen Erklärungen von ihm angegebenen Geschäfts- gegenstandes und Waren-, Produkt- oder Dienstleistungssegments liegt, d) das dem abzurechnenden Umsatz zugrunde lie- gende Rechtsgeschäft nicht dem in der Akzeptanz- vereinbarung oder seiner Selbstauskunft angege- benen Geschäftsgegenstand oder der Geschäftsbranche des Vertragspartners entspricht, e) die abzurechnende Forderung auf nach dem für das Rechtsgeschäft mit dem Karteninhaber gelten- de geltenden Recht gesetzes- oder sittenwidrigen Inhalten, gewaltdarstellenden Rechtsgeschäften beruht. e) aufgrund der Begleitumstände der Kartenvor- lage der Vertragspartner Zweifel an der Be- rechtigung des Kunden zur Nutzung der Karte haben müsste. Derartige Zweifel müssen ins- besondere bestehen: a. wenn der Gesamtbetrag des Kartenumsat- zes auf Wunsch des Karteninhabers aufgeteilt oder die Men-schenwürde ver- achtenden Inhalten beruhtauf mehrere Kreditkarten aufgeteilt wer- den soll, f) die dem abzurechnenden Umsatz zugrunde liegen- den Waren oder Dienstleistungen des Vertrags- partners unter Domain-Adressen (URL)b. wenn der Karteninhaber bereits bei Vorlage der Karte mögliche Probleme bei der Akzep- tanz der Karte ankündigt, c. wenn mit derselben Karte mehrere Umsätze zu verschiedenen Zeitpunkten innerhalb von zwei Kalendertagen getätigt werden sollen, über Wer- bemittel oder Vertriebskanäle angeboten werden, die vom Vertragspartner im Vertrag nicht angege- ben wurden oder nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach Mitteilung des Vertragspartners durch Con- cardis schriftlich freigegeben wurden. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 1.2 Concardis ist berechtigt, die unter vorstehenden Ziffern 1.1 vorgenannter Ziffer 1 a) – fe) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner unter un- ter Einhaltung ei- ner einer Frist von vier Wochen zu ändern än- dern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen Än- derungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken als notwendig erachtet oder auf- grund von Änderungen Missbrauchsprakti- ken, geänderter gesetzlicher Bestimmungen o- der aufgrund von oder entsprechender Vorgaben von MastercardMastercard Eu- rope/Inc. (nachfolgend gemeinschaftlich „Master- Card“ genannt), Visa Europe/Inc. (nachfolgend ge- meinschaftlich „Visa“ genannt) oder einer anderen ande- ren Kartenorganisation umsetzen muss. 1.3 Concardis ist berechtigt, vom Vertragspartner die Ein- stellung der Einreichung von Kartenumsätzen aus wich- tigem Grund zu verlangen, insbesondere wenn Master- card, Visa oder eine andere Kartenorganisation die Einstellung der Akzeptanz verlangt.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Bedingungen der Kartenakzeptanz. 1.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Kartendaten Kar- tendaten zum bargeldlosen Zahlungsausgleich zu akzeptieren und einen Kartenumsatz bei Concardis Concar- dis zur Abrechnung einzureichen, wenn a) die Wohn-, Versand- oder Rechnungsanschrift Rechnungsan- schrift des Kunden außerhalb folgender Länder Län- der liegt: Deutsch- landDeutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Italien, PortugalXxx- xxxxx, NiederlandeXxxxxxxxxxx, SpanienXxxxxxx, DänemarkXxxxxxxx, SchwedenXxxxxxxx, NorwegenXxxxxxxx, FinnlandXxxxxxxx; im Fall der Einreichung von Kartenumsätzen mit Bestell-, Liefer- oder Rechnungsanschriften außerhalb die- ser dieser Länder ist Concardis zur Rückbelastung der Zahlungen dieser Kartenumsätze berechtigtberech- tigt, sofern der berechtigte Karteninhaber über sein kartenaus- gebendes kartenausgebendes Institut die Berechtigung Be- rechtigung zur Belastung seines Kartenkontos bestreitet, b) der Vertragspartner Vertragspartner, vorbehaltlich einer aus- drücklichen und gesonderten Vereinbarung von nach Kapitel III VO (EU) 2018/389 zuge- lassenen Ausnahmen unter Anerkennung durch den Vertragspartner, dass die Nutzung einer solchen Ausnahme auf eigenes Risiko für den Fall des Kartenmissbrauchs geschieht, bei Übermittlung der Master- card-, Visa- oder Maestro-Kartendaten über das In- ternet Internet nicht die Authentifizierungsverfahren jeweils aktuellen Authenti- fizierungsverfahren der Kartenorganisationen (derzeit „Verified by Visa“ und „Mastercard SecureCode“ (zukünftig „Mastercard Identity Check“) bzw. „Ma- estro Maestro SecureCode“) oder ein sonstiges dem Vertragspartner nach die- sem Vertrag mitgeteiltes Verfahren zur star- xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx im Sinne von 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 § 1 Abs. 24 ZAG einsetzt und/oder bei telefoni- scher oder schriftlicher telefo- nischer Übermittlung der Kartenda- ten Kartendaten die dreistellige Kartenprüfnummer der Karte nicht an Concardis elektronisch übermittelt wird, c) der abzurechnende Umsatz des Karteninhabers Karteninha- bers nicht unmittelbar gegenüber dem VertragspartnerVer- tragspartner, sondern im Geschäftsbetrieb Dritter begründet wur- dewurde, d) das dem abzurechnenden Umsatz zugrunde lie- gende liegende Rechtsgeschäft nicht dem in der Akzeptanz- vereinbarung Ak- zeptanzvereinbarung oder seiner Selbstauskunft angege- benen Selbstaus- kunft angegebenen Geschäftsgegenstand oder der Geschäftsbranche des Vertragspartners Vertragspart- ners entspricht, e) die abzurechnende Forderung auf nach dem für das Rechtsgeschäft mit dem Karteninhaber gelten- de Karteninha- ber geltende Recht gesetzes- oder sittenwidrigen sittenwid- rigen Inhalten, gewaltdarstellenden oder die Men-schenwürde ver- achtenden Menschenwürde verachtenden Inhalten beruhtbe- ruht, f) die dem abzurechnenden Umsatz zugrunde liegen- den liegenden Waren oder Dienstleistungen des Vertrags- partners Vertragspartners unter Domain-Adressen (URL), über Wer- bemittel Werbemittel oder Vertriebskanäle Vertriebska- näle angeboten werden, die vom Vertragspartner Vertrags- partner im Vertrag nicht angege- ben angegeben wurden oder nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach Mitteilung des Vertragspartners durch Con- cardis schriftlich freigegeben wurden. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 1.2 Concardis ist berechtigt, die unter vorstehenden Ziffern 1.1 a) – f) genannten Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner unter Einhaltung ei- ner Frist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen, wenn Concardis diese Änderungen wegen möglicher Missbrauchspraktiken als notwendig erachtet oder auf- grund von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen o- der aufgrund von Vorgaben von Mastercard, Visa oder einer anderen Kartenorganisation umsetzen muss. 1.3 Concardis ist berechtigt, vom g) aufgrund der Begleitumstände der Kartenvor- lage der Vertragspartner die Ein- stellung Zweifel an der Einreichung von Kartenumsätzen aus wich- tigem Grund zu verlangen, insbesondere wenn Master- card, Visa oder eine andere Kartenorganisation die Einstellung Be- rechtigung des Kunden zur Nutzung der Akzeptanz verlangt.Karte haben musste. Derartige Zweifel müssen ins- besondebestehen:

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