Bedingungen für den Erwerb, Verkauf und Umschichtungen von Fonds- anteilen Musterklauseln

Bedingungen für den Erwerb, Verkauf und Umschichtungen von Fonds- anteilen. Die USB ist zur Ausführung von Umschichtungs- und Verkaufsaufträgen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Anlegers zur Ausführung ausreicht. Geht ein Auftrag des Anlegers bis 16:00 Uhr eines Börsentags in Frankfurt am Main, der in Hessen kein Feiertag ist, bei der USB ein, so gilt in der Regel der für den nächsten Wertermittlungstag von der Kapitalverwaltungsgesellschaft beziehungsweise Verwal- tungsgesellschaft veröffentlichte Ausgabe- und Rücknahmepreis, es sei denn, die USB oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft beziehungsweise Verwaltungsgesellschaft oder ein zwischengeschalteter Kommissionär geben hierfür eine abweichende Regelung an. Sofern nichts Anderes angegeben ist, gelten die Valutierungsregeln des Sondervermö- gens. Auf eine abweichende Valutierung durch zwischengeschaltete Institute hat die USB keinen Einfluss. Aufträge des Anlegers zum Tausch von Fondsanteilen werden als Verkauf beziehungs- weise Rückgabe und anschließender Kauf abgewickelt. Dabei werden Anteile des zu- rückzugebenden beziehungsweise zu verkaufenden Fonds veräußert, um anschließend mit dem Veräußerungserlös eine Kauforder für Anteile des zu erwerbenden Fonds zu platzieren. Für unterschiedliche Fonds können unterschiedliche Wertermittlungstage und daraus entsprechend unterschiedliche Buchungs- beziehungsweise Valutatage gelten. Erteilt der Anleger einen Auftrag zum Erwerb oder zur Veräußerung mehrerer Fonds mit der Maßgabe, dass alle Erwerbe beziehungsweise Veräußerungen am gleichen Tag ausge- führt werden sollen („verbundene Aufträge“), wird die USB diese unterschiedlichen Wertermittlungs- sowie Buchungs- und Valutatage berücksichtigen und einzelne Auf- träge gegebenenfalls im erforderlichen Umfang verzögert ausführen beziehungsweise ausführen lassen. Der Anleger erhält die Abrechnung verbundener Aufträge immer erst dann, wenn sämt- liche verbundenen Aufträge ausgeführt wurden und die USB sämtliche für die Aus- führungen geltenden Preise und sonstigen Daten erhalten hat.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.