Common use of Beendigung der Geschäftsbeziehung Clause in Contracts

Beendigung der Geschäftsbeziehung. (1) CBF kann die gesamte Geschäftsverbindung, einzelne Geschäftsbeziehungen oder die Durchführung einzelner Geschäftsarten, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird CBF auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung von laufenden Konten und Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. (2) Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung, einzelne Geschäftsbeziehungen oder einzelne Geschäftsarten, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung aller Depots eines Kunden gilt als Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung. (3) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beendigung der Geschäftsbeziehung. (1) CBF kann die gesamte Geschäftsverbindungkann, soweit dadurch nicht der Zugang zu den Wertpapierliefer - und -abrechnungssystemen der CBF beschränkt wird, einzelne Geschäftsbeziehungen oder die Durchführung einzelner Geschäftsarten, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird CBF auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung von laufenden Konten und Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. (2) Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung, einzelne Geschäftsbeziehungen oder einzelne Geschäftsarten, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung aller Depots eines Kunden gilt als Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung. (3) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

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Beendigung der Geschäftsbeziehung. (1) CBF kann die gesamte GeschäftsverbindungGeschäftsverbindungkann, soweit dadurch nicht der Zugang zu den Wertpapierliefer - und - abrechnungssystemen der CBF beschränkt wird, einzelne Geschäftsbeziehungen oder die Durchführung einzelner Geschäftsarten, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird CBF auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung von laufenden Konten und Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. (2) Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung, einzelne Geschäftsbeziehungen oder einzelne Geschäftsarten, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung aller Depots eines Kunden gilt als Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung. (3) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

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