Dauer und Beendigung. (1) Diese Leistungsvereinbarung gilt für unbestimmte Zeit. Sie kann gemäß den Bestimmungen der AAB 2018 gekündigt werden. Falls G & W mit der Leistungserbringung vor Vertragsunterzeichnung begonnen hat, sind die gegenständlichen Vertragsbestimmungen auch auf diese Leistungen anzuwenden.
(2) Jede Partei kann aber jedenfalls diese Leistungsvereinbarung jederzeit schriftlich ganz oder zum Teil mit sofortiger Wirkung beenden, wenn angenommen wird, dass die Erfüllung der Leistungsvereinbarung oder irgendein Aspekt dieser Leistungsvereinbarung dazu führt bzw. führen könnte, dass eine der Parteien oder irgendein mit G & W verbundenes Unternehmen ein rechtliches oder regulatives Erfordernis irgendeiner anwendbaren Rechtsordnung verletzt. Dies gilt im Rahmen dieser Leistungsvereinbarung jedenfalls als wichtiger Grund im Sinne des § 77 Absatz 5 WTBG 2017 und des Punktes 9 Absatz 3 der AAB 2018. Dessen ungeachtet kann unter solchen Umständen jede Partei eine Änderung bzw. Anpassung der Leistungsvereinbarung zur Vermeidung einer solchen Verletzung von rechtlichen bzw. regulativen Bestimmungen verlangen.
(3) Weiters kann jede Partei diese Leistungsvereinbarung jederzeit schriftlich ganz oder zum Teil mit sofortiger Wirkung beenden, wenn und sobald (i) über die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sofern die Beendigung nicht gemäß § 25a Insolvenzordnung unzulässig ist, oder (ii) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird oder (iii) das Vorliegen einer Insolvenz dem Gericht nicht angezeigt wurde.
(4) Für den Fall, dass eine der Vertragsparteien das Auftragsverhältnis beendet, verpflichtet sich der Auftraggeber G & W sämtliche Leistungen, die bis zur Beendigung des Auftragsverhältnisses erbracht wurden, sowie alle zusätzlichen Kosten, wie z. B. Kosten für Subaufträge, zu bezahlen. G & W ist darauf bedacht, solche zusätzlichen Kosten in Grenzen zu halten. Die Bestimmungen der AAB 2018 über den Honoraranspruch bleiben im Übrigen davon unberührt.
(5) Der Honoraranspruch von G & W bleibt für bereits ausgeführte Leistungen auch dann bestehen, wenn die weitere Ausführung oder Fertigstellung des Auftrags aus Umständen nicht möglich ist, die nicht auf dem Verschulden von G & W beruhen. Sollte G & W trotz Auftragsbeendigung zu weiteren Leistungen gesetzlich verpflichtet sein, ist der Auftraggeber auch zur Übernahme des entsprechenden Honorars verpflichtet.
Dauer und Beendigung. Dieses Abkommen bleibt in Kraft, bis beide Vertragsparteien schriftlich bestätigt haben, ihre in diesem Abkommen eingegangenen Verpflichtungen erfüllt zu haben. Unterzeichnet in Washington D.C. am 19. August 2009 im Doppel in Englisch. Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Schweizerischer Geschäftsträger a.i. Für die Vereinigten Staaten von Amerika: Xxxxx X. Xxxxx United States Competent Authority Deputy Commissioner (International) Internal Revenue Service Large & Mid-Size Business
1. Bekanntlich setzt ein Amtshilfeersuchen üblicherweise die klare Identifika- tion der betroffenen Person(en) voraus. Indessen brauchen die Namen der US-Kunden der UBS AG Schweiz (UBS) im vorliegenden Amtshilfeersu- chen nicht erwähnt zu werden, dies im Hinblick auf (i) das ermittelte spezifi- sche Fehlverhalten gewisser einzelner US-Steuerpflichtiger, welche «non- W-9-accounts» bei der UBS in ihrem Namen oder im Namen einer nicht operativ tätigen Offshore-Gesellschaft, an welcher sie wirtschaftlich berech- tigt waren, innehielten, (ii) die Besonderheiten der in Ziffer 4 der Sachver- haltsdarstellung im Deferred Prosecution Agreement zwischen den Vereinig- ten Staaten von Amerika und der UBS vom 18. Februar 2009 ( dem «DPA») beschriebenen Gruppe von natürlichen Personen und (iii) in Übereinstim- mung mit den im Urteil des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Xxxx 2009 genannten Voraussetzungen. Demnach und in Übereinstimmung mit Xxxxxx 4 der Darstellung der Xxxxx- xxxx im DPA gilt die allgemeine Voraussetzung zur Identifikation der unter ein Amtshilfeersuchen fallenden Personen für folgende natürlichen Personen als erfüllt:
X. Xxxxxx der UBS mit Xxxxxxxx in den USA, welche «undisclosed (non- W-9) custody accounts» und «banking deposit accounts» von mehr als CHF 1 Million (zu irgendeinem Zeitpunkt während des Zeitraums von 2001 bis 2008) der UBS direkt hielten und daran wirtschaftlich berech- tigt waren, wenn diesbezüglich ein begründeter Verdacht auf «Betrugs- delikte und dergleichen» dargelegt werden kann, oder
B. US-Staatsangehörige (ungeachtet ihres Wohnsitzes), welche an «offs- hore company accounts», die während des Zeitraums von 2001 bis 2008 eröffnet oder geführt wurden, wirtschaftlich berechtigt waren, wenn diesbezüglich ein begründeter Verdacht auf «Betrugsdelikte und dergleichen» dargelegt werden kann.
2. Die vereinbarten Kriterien zur Bestimmung von «Betrugsdelikten und der- gleichen» für dieses auf das bestehende Doppelbesteuerung...
Dauer und Beendigung. Die Vereinbarung wird mit Auftragserteilung des Auftraggebers auf unbestimmte Zeit geschlossen, i.d.R. aber für eine Zertifizierungsperiode von 3 Jahren. Der Auftraggeber kann ohne Angabe besonderer Gründe mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber behält sich die DMSZ vor, die bereits erbrachten Leistungen zu berechnen. Ziffer 6 gilt entsprechend, wenn eine Kündigung des Auftraggebers erst kurz vor einem Audit erfolgt.
Dauer und Beendigung. 15.2.1 Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
15.2.2 Das Unternehmen und Edenred können die Vereinbarung jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist im Falle einer Kündigung durch den Unternehmer Xxxxxxx gegenüber zu erklären (durch Unterschrift eines Vertretungsberechtigten des Unternehmens und unter Beifügung einer lesbaren Kopie eines Ausweisdokuments des Vertretungsberechtigten des Unternehmens).
15.2.3 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Dauer und Beendigung. 18.1. Beginn und Dauer des Werbeauftrages ergeben sich aus der Offerte respektive der Auftragsbestätigung. Die Verschiebung eines vereinbarten Aufschaltzeitpunkts durch den Werbepartner ist nur bis 11 Arbeitstage vor dem vereinbarten Aufschalttermin möglich und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten.
18.2. Bei festgelegter Mindestvertragsdauer eines Werbeauftrages kann dieser von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende der Mindestvertragsdauer schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht per Ende der Mindestvertragsdauer gekündigt, so verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Kündigungsfrist von 60 Tagen auf das Ende jeden Monats schriftlich gekündigt werden. Dasselbe gilt auch für Verträge mit unbestimmter Laufzeit.
18.3. Aus wichtigem Grund kann der Werbepartner und Adtrac den Werbeauftrag jederzeit fristlos auflösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: - Konkurseröffnung über die andere Partei, wenn diese einen Nachlassvertrag abschliesst oder liquidiert wird; - Verletzung wesentlicher vertragliche Verpflichtungen aus dem Werbeauftrag oder Bedingungen dieser AGBs wenn die Verletzung nicht innert 20 Kalendertagen behoben wird oder eine Verletzung wiederholt wird; - Zahlungsverzug des Werbepartners; - Missbrauch von Dienstleistungen der Adtrac zu rechtswidrigen oder unsittlichen Zwecken; - Adtrac die Erbringung der im Werbeauftrag aufgeführten Leistungen nicht mehr erbringt oder beendet, ausgenommen wenn diese Leistungen auf einen kompetenten Drittanbieter übertragen werden.
18.4. Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist Adtrac berechtigt, die Schaltung der Werbemittel mit sofortiger Wirkung ab- oder auszusetzen. Schadenersatz und weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Allfällige noch offene Rechnungen werden unmittelbar fällig. Allfällig gewährte Volumen- oder Sonderrabatte sind hinfällig und durch den Werbepartner an Adtrac zurückzuerstatten.
Dauer und Beendigung. 7.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.
7.2 Der Nutzer hat das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist via Kontaktformular unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx/#xxxxx schutz zu kündigen.
7.3 T-Mobile behält sich das Recht vor, ohne vorheriger Einhaltung einer Kündigungsfrist, die App jederzeit einzustellen sowie (einzelnen) Nutzern, Inhalte nur noch eingeschränkt oder nicht mehr zur Verfügung zu stellen.
Dauer und Beendigung. Die Frist für die Erbringung des Hardware-Supports beginnt an dem in einem LSDA bestimmten Datum des Inkrafttretens und beträgt 1 (ein) Jahr oder einen von den Vertragspartnern im LSDA vereinbarten längeren Zeitraum. Vom Kunden erworbener Hardware-Support kann nur nach Maßgabe der Kündigungsvorschrift im Rahmenvertrag gekündigt werden. Die vor der Kündigung entstandenen Rechte der Vertragspartner werden von der Kündigung nicht berührt. Nach Ablauf oder Kündigung von Hardware-Support gleich aus welchem Grund bleiben die Bestimmungen von Ziffer 4.6(e), 4.6(f) und 4.6(g) in vollem Umfang in Kraft.
Dauer und Beendigung. Die in den Abschnitten 3.2.4, 3.2.5, 3.2.6 und
Dauer und Beendigung. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mittels schriftlicher Erklärung auf das Ende eines jeden Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten beendet werden. Bei Beendigung dieser Vereinbarung ist SIX SIS verpflichtet, dem Teilnehmer alle Dokumente, Aufzeichnungen und Informationen in Bezug auf Verwaltete Register-Schuldbriefe gemäss den Instruktionen des Teilnehmers herauszugeben bzw. zur Verfügung zu stellen.
Dauer und Beendigung. 7.1 Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2 Das Unternehmen und PPS EU können die Vereinbarung jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, auch mit Wirkung für die Vereinbarung mit Edenred (Teil A) kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und kann im Falle einer Kündigung durch den Unternehmer nur Xxxxxxx gegenüber erklärt werden.
7.3 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für PPS EU liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vor, wenn das Unternehmen gegen die Bestimmungen dieses Teil B verstoßen hat oder PPS EU Grund zur Annahme hat, dass ein Kartennutzer eine Karte in fahrlässiger Weise oder zu betrügerischen oder anderen rechtswidrigen Zwecken genutzt hat oder nutzen möchte oder wenn PPS EU aufgrund der Handlung eines Dritten nicht länger in der Lage ist, Transaktionen abzuwickeln.
7.4 Für die Folgen der Kündigung gilt Ziffer 15.3 aus Teil A. Darüber hinausgehende Ansprüche von PPS EU bleiben unberührt.
7.5 Sofern das Gesetz strengere Vorgaben an die Kündigung dieser Vereinbarung stellt, werden diese mit den vorstehenden Regelungen abbedungen.