Dauer und Beendigung Musterklauseln
Dauer und Beendigung. (1) Diese Leistungsvereinbarung gilt für unbestimmte Zeit. Sie kann gemäß den Bestimmungen der AAB 2018 gekündigt werden. Falls G & W mit der Leistungserbringung vor Vertragsunterzeichnung begonnen hat, sind die gegenständlichen Vertragsbestimmungen auch auf diese Leistungen anzuwenden.
(2) Jede Partei kann aber jedenfalls diese Leistungsvereinbarung jederzeit schriftlich ganz oder zum Teil mit sofortiger Wirkung beenden, wenn angenommen wird, dass die Erfüllung der Leistungsvereinbarung oder irgendein Aspekt dieser Leistungsvereinbarung dazu führt bzw. führen könnte, dass eine der Parteien oder irgendein mit G & W verbundenes Unternehmen ein rechtliches oder regulatives Erfordernis irgendeiner anwendbaren Rechtsordnung verletzt. Dies gilt im Rahmen dieser Leistungsvereinbarung jedenfalls als wichtiger Grund im Sinne des § 77 Absatz 5 WTBG 2017 und des Punktes 9 Absatz 3 der AAB 2018. Dessen ungeachtet kann unter solchen Umständen jede Partei eine Änderung bzw. Anpassung der Leistungsvereinbarung zur Vermeidung einer solchen Verletzung von rechtlichen bzw. regulativen Bestimmungen verlangen.
(3) Weiters kann jede Partei diese Leistungsvereinbarung jederzeit schriftlich ganz oder zum Teil mit sofortiger Wirkung beenden, wenn und sobald (i) über die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sofern die Beendigung nicht gemäß § 25a Insolvenzordnung unzulässig ist, oder (ii) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird oder (iii) das Vorliegen einer Insolvenz dem Gericht nicht angezeigt wurde.
(4) Für den Fall, dass eine der Vertragsparteien das Auftragsverhältnis beendet, verpflichtet sich der Auftraggeber G & W sämtliche Leistungen, die bis zur Beendigung des Auftragsverhältnisses erbracht wurden, sowie alle zusätzlichen Kosten, wie z. B. Kosten für Subaufträge, zu bezahlen. G & W ist darauf bedacht, solche zusätzlichen Kosten in Grenzen zu halten. Die Bestimmungen der AAB 2018 über den Honoraranspruch bleiben im Übrigen davon unberührt.
(5) Der Honoraranspruch von G & W bleibt für bereits ausgeführte Leistungen auch dann bestehen, wenn die weitere Ausführung oder Fertigstellung des Auftrags aus Umständen nicht möglich ist, die nicht auf dem Verschulden von G & W beruhen. Sollte G & W trotz Auftragsbeendigung zu weiteren Leistungen gesetzlich verpflichtet sein, ist der Auftraggeber auch zur Übernahme des entsprechenden Honorars verpflichtet.
Dauer und Beendigung. Im Falle der Beendigung des mit OMV abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags oder im Falle, dass OMV von Telepass S.p.A. nicht mehr autorisiert ist, Geräte zu vertreiben, werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch beendet. Telepass S.p.A. haftet gegenüber dem Kunden nicht für verspätete Mitteilungen der OMV über die oben genannten Ereignisse.
Dauer und Beendigung. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Kunden ab dem Zeitpunkt verbindlich, an dem er dieses Formular unterzeichnet oder, im Falle der Anwendung von Artikel 9, ab dem Inkrafttreten der neuen Fassung. Der Kunde kann diesen Vertrag mit Telepass S.p.A. kündigen, indem er der OMV diesen Umstand mitteilt, die dann entsprechend handelt. Der Zeitpunkt der Kündigung hängt von den diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der OMV ab. Im Falle der Beendigung des mit OMV abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags oder im Falle, dass OMV nicht mehr von Telepass S.p.A. autorisiert ist, werden die vorliegenden Bedingungen automatisch beendet. Telepass S.p.A. haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn OMV eines der oben genannten Ereignisse verspätet meldet.
Dauer und Beendigung. 15.2.1 Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
15.2.2 Das Unternehmen und Edenred können die Vereinbarung jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist im Falle einer Kündigung durch den Unternehmer ▇▇▇▇▇▇▇ gegenüber zu erklären (durch Unterschrift eines Vertretungsberechtigten des Unternehmens und unter Beifügung einer lesbaren Kopie eines Ausweisdokuments des Vertretungsberechtigten des Unternehmens).
15.2.3 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Dauer und Beendigung. Dieses Abkommen bleibt in Kraft, bis beide Vertragsparteien schriftlich bestätigt haben, ihre in diesem Abkommen eingegangenen Verpflichtungen erfüllt zu haben. Unterzeichnet in Washington D.C. am 19. August 2009 im Doppel in Englisch. Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Schweizerischer Geschäftsträger a.i. Für die Vereinigten Staaten von Amerika: ▇▇▇▇▇ ▇. ▇▇▇▇▇ United States Competent Authority Deputy Commissioner (International) Internal Revenue Service Large & Mid-Size Business
1. Bekanntlich setzt ein Amtshilfeersuchen üblicherweise die klare Identifika- tion der betroffenen Person(en) voraus. Indessen brauchen die Namen der US-Kunden der UBS AG Schweiz (UBS) im vorliegenden Amtshilfeersu- chen nicht erwähnt zu werden, dies im Hinblick auf (i) das ermittelte spezifi- sche Fehlverhalten gewisser einzelner US-Steuerpflichtiger, welche «non- W-9-accounts» bei der UBS in ihrem Namen oder im Namen einer nicht operativ tätigen Offshore-Gesellschaft, an welcher sie wirtschaftlich berech- tigt waren, innehielten, (ii) die Besonderheiten der in Ziffer 4 der Sachver- haltsdarstellung im Deferred Prosecution Agreement zwischen den Vereinig- ten Staaten von Amerika und der UBS vom 18. Februar 2009 ( dem «DPA») beschriebenen Gruppe von natürlichen Personen und (iii) in Übereinstim- mung mit den im Urteil des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts vom 5. ▇▇▇▇ 2009 genannten Voraussetzungen. Demnach und in Übereinstimmung mit ▇▇▇▇▇▇ 4 der Darstellung der ▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇ im DPA gilt die allgemeine Voraussetzung zur Identifikation der unter ein Amtshilfeersuchen fallenden Personen für folgende natürlichen Personen als erfüllt:
▇. ▇▇▇▇▇▇ der UBS mit ▇▇▇▇▇▇▇▇ in den USA, welche «undisclosed (non- W-9) custody accounts» und «banking deposit accounts» von mehr als CHF 1 Million (zu irgendeinem Zeitpunkt während des Zeitraums von 2001 bis 2008) der UBS direkt hielten und daran wirtschaftlich berech- tigt waren, wenn diesbezüglich ein begründeter Verdacht auf «Betrugs- delikte und dergleichen» dargelegt werden kann, oder
B. US-Staatsangehörige (ungeachtet ihres Wohnsitzes), welche an «offs- hore company accounts», die während des Zeitraums von 2001 bis 2008 eröffnet oder geführt wurden, wirtschaftlich berechtigt waren, wenn diesbezüglich ein begründeter Verdacht auf «Betrugsdelikte und dergleichen» dargelegt werden kann.
2. Die vereinbarten Kriterien zur Bestimmung von «Betrugsdelikten und der- gleichen» für dieses auf das bestehende Doppelbesteuerung...
Dauer und Beendigung. Die Vereinbarung wird mit Auftragserteilung des Auftraggebers auf unbestimmte Zeit geschlossen, i.d.R. aber für eine Zertifizierungsperiode von 3 Jahren. Der Auftraggeber kann ohne Angabe besonderer Gründe mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber behält sich die DMSZ vor, die bereits erbrachten Leistungen zu berechnen. Ziffer 6 gilt entsprechend, wenn eine Kündigung des Auftraggebers erst kurz vor einem Audit erfolgt.
Dauer und Beendigung. 7.1. Dieses Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.
7.2. Der Nutzer hat das Recht, dieses Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist via Kontaktformular unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/#▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ zu kündigen.
7.3. T-Mobile behält sich das Recht vor, ohne vorheriger Einhaltung einer Kündigungsfrist, die App jederzeit teilweise oder gänzlich einzustellen sowie (einzelnen) Nutzern, Inhalte nur noch eingeschränkt oder nicht mehr zur Verfügung zu stellen, etwa aufgrund Beendigung der zugrundeliegenden Vertragsverhältnisse.
Dauer und Beendigung. (8.1) Der Lizenzvertrag kommt mit Bestellung der von Ergon offerierten Produkte zustande. Sofern nicht an- ders vereinbart, wird das Nutzungsrecht des Produk- tes auf unbestimmte Zeit eingeräumt.
(8.2) Die SSU Leistungen werden für die vereinbarte Subskriptionsperiode abgeschlossen. Nach Ablauf der Subskriptionsperiode erneuert sich die SSU um ein weiteres Jahr. Die SSU kann unter Einhaltung ei- ner 30 tägigen Frist zum Ende der Subskriptionsperi- ode gekündigt worden.
(8.3) Ergon kann dem Kunden die unter diesen Li- zenzbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte nur entziehen, wenn der Kunde die Lizenzbedingungen in schwerwiegender Weise verletzt, insbesondere wenn er trotz schriftlicher Mahnung mit der Bezahlung der Lizenzgebühren im Verzug ist oder den Bestimmun- gen zur Benutzung (Ziffer 2) und den Rechten am Pro- dukt (Ziffer 8) trotz schriftlicher Abmahnung unter An- setzung einer angemessenen Frist zur Wiederherstel- lung des vertragsgemässen Zustandes fortgesetzt zu- widerhandelt. Im Weiteren hat ▇▇▇▇▇ gemäss Ziffer 3.4 die Möglichkeit zur Auflösung, wenn sie eine Schutzrechtsverletzung nicht anders beheben kann.
(8.4) Bei Nichtbezahlung von SSU Gebühren kann Er- gon die unter Ziffer 4 genannten Leistungen jederzeit einstellen.
(8.5) Mit dem Ende des SSU Abonnements erlischt das Anrecht des Kunden auf die Leistungen unter Zif- fer 4 und mit Ende des Lizenzvertrages erlischt das Recht des Kunden zum Gebrauch des Produktes ge- mäss Ziffer 2. Der Kunde ist berechtigt, eine nicht für produktive Zwecke erstellte Archivkopie des Produkts zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu behalten. Der Kunde stellt sicher, dass eine produk- tive Nutzung des Produkts nicht mehr erfolgt.
Dauer und Beendigung. Die in den Abschnitten 3.2.4, 3.2.5, 3.2.6 und
Dauer und Beendigung. Die Frist für die Erbringung des Hardware-Supports beginnt an dem in einem LSDA bestimmten Datum des Inkrafttretens und beträgt 1 (ein) Jahr oder einen von den Vertragspartnern im LSDA vereinbarten längeren Zeitraum. Vom Kunden erworbener Hardware-Support kann nur nach Maßgabe der Kündigungsvorschrift im Rahmenvertrag gekündigt werden. Die vor der Kündigung entstandenen Rechte der Vertragspartner werden von der Kündigung nicht berührt. Nach Ablauf oder Kündigung von Hardware-Support gleich aus welchem Grund bleiben die Bestimmungen von Ziffer 4.6(e), 4.6(f) und 4.6(g) in vollem Umfang in Kraft.
