Beendigung des Mietverhältnisses. Xxxxx kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: (a) wenn zwei (2) Mindestmieten oder andere Beträge, die gemäß einer Vereinbarung zwischen den Parteien zu zahlen sind, nicht bei Fälligkeit gemäß einem Vertrag gezahlt werden; (b) wenn der Kunde gegen eine der anderen Bestimmungen dieses Vertrags oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien verstößt; (c) wenn der Kunde zulässt, dass gegen seine Vermögenswerte oder das/die Produkt(e) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Vollstreckungen oder andere rechtliche Schritte eingeleitet werden; oder (d) wenn der Kunde Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung der Verwaltung unternimmt, mit der vorläufigen Liquidation oder eines Vergleichs oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung), der Liquidation (entweder freiwillig oder durch gerichtliche Anordnung, es sei denn zum Zwecke einer solventen Umstrukturierung), die Ernennung eines Konkursverwalters für eines seiner Vermögenswerte oder die Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder (im Falle einer Personengesellschaft) die Auflösung oder die Einleitung eines Auflösungsverfahrens oder die Ernennung eines gerichtlichen Insolvenzverwalters oder, wenn der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Rechtsordnung vorgenommen wird, in Verbindung mit einem entsprechenden Verfahren in der betreffenden Rechtsordnung.
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Beendigung des Mietverhältnisses. Xxxxx kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
(a) wenn zwei (2) Mindestmieten oder andere Beträge, die gemäß einer Vereinbarung zwischen den Parteien zu zahlen sind, nicht bei Fälligkeit gemäß einem Vertrag gezahlt werden;
(b) wenn der Kunde gegen eine der anderen Bestimmungen dieses Vertrags oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien verstößt;
(c) wenn der Kunde zulässt, dass gegen seine Vermögenswerte oder das/die Produkt(e) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Vollstreckungen oder andere rechtliche Schritte eingeleitet werden; oder
(d) wenn der Kunde Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung der Verwaltung Zwangsverwaltung unternimmt, mit der vorläufigen Liquidation oder eines Vergleichs oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen UmstrukturierungRestrukturierung), der Liquidation (entweder freiwillig oder durch gerichtliche Anordnung, es sei denn zum Zwecke einer solventen UmstrukturierungRestrukturierung), die Ernennung eines Konkursverwalters für eines seiner Vermögenswerte oder die Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder (im Falle einer Personengesellschaft) die Auflösung oder die Einleitung eines Auflösungsverfahrens oder die Ernennung eines gerichtlichen Insolvenzverwalters oder, wenn der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Rechtsordnung vorgenommen wird, in Verbindung mit einem entsprechenden Verfahren in der betreffenden Rechtsordnung.
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Samples: Lieferbedingungen
Beendigung des Mietverhältnisses. Xxxxx Optos kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
(a) wenn zwei (2) Mindestmieten oder andere Beträge, die gemäß einer Vereinbarung zwischen den Parteien zu zahlen sind, nicht bei Fälligkeit gemäß einem Vertrag gezahlt werden;
(b) wenn der Kunde gegen eine der anderen Bestimmungen dieses Vertrags oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien verstößt;
(c) wenn der Kunde zulässt, dass gegen seine Vermögenswerte oder das/die Produkt(e) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Vollstreckungen oder andere rechtliche Schritte eingeleitet werden; oder
(d) wenn der Kunde Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung der Verwaltung unternimmt, mit der vorläufigen Liquidation oder eines Vergleichs oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung), der Liquidation (entweder freiwillig oder durch gerichtliche Anordnung, es sei denn zum Zwecke einer solventen Umstrukturierung), die Ernennung eines Konkursverwalters für eines seiner Vermögenswerte oder die Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder (im Falle einer Personengesellschaft) die Auflösung oder die Einleitung eines Auflösungsverfahrens oder die Ernennung eines gerichtlichen Insolvenzverwalters oder, wenn der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Rechtsordnung vorgenommen wird, in Verbindung mit einem entsprechenden Verfahren in der betreffenden Rechtsordnung.
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