Aufhebungsvertrag Musterklauseln

Aufhebungsvertrag. Die Parteien können das Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen durch schriftliche Verein- barung beenden.
Aufhebungsvertrag. Die Vertragsparteien können das Arbeitsverhältnis jederzeit im gegensei- tigen Einvernehmen durch schriftliche Vereinbarung beenden.
Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis. Aus diesem Grunde muss die Schriftform gewahrt werden. Es ist deshalb erforderlich, dass sowohl der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer den Vertragstext eigenhändig unterzeichnen. Der Aufhebungsvertrag regelt, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Es muss geregelt werden, zu welchem Zeitpunkt die Beendigungswirkung eintreten soll und es kann eine Vereinbarung über die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung aufgenommen werden, wie z. B. Freistellung, Urlaubsgewährung oder die Erteilung eines Zeugnisses. Es kann auch eine Abfindung vereinbart werden. Bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist für den Arbeitnehmer wichtig, dass der genaue Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses und die bis zum Beendigungszeitpunkt zu erbringende Leistung genau definiert werden. Sollte eine Freistellung, eine Anrechnung von Urlaub oder die Erteilung eines Zeugnisses vereinbart sein, so sollte dies im Aufhebungsvertrag aufgenommen werden. Falls Arbeitslosengeld in Anspruch genommen werden muss, kann es zu einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld führen, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird und die Höhe einer Abfindung über der 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr liegt. Sollte der Aufhebungsvertrag aufgrund einer betriebsbedingt zu erwartenden Kündigung abgeschlossen werden, so sollte dies in den Aufhebungsvertrag mit aufgenommen werden. Wichtig für den Arbeitgeber ist, dass der Beendigungszeitpunkt genau definiert wird und dass auch geregelt wird, ob Freistellungen, Urlaub, evtl. Arbeitszeit-Guthaben mit in einen Aufhebungsvertrag aufgenommen werden. Falls eine Erledigungsklausel aufgenommen wird ist zu prüfen, ob es evtl. offene Ansprüche gegen den Arbeitnehmer gibt. Es muss darauf geachtet werden, dass der Aufhebungsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet wird. Aufhebungsvertrag zwischen Firma Mustermann -im Folgenden "Firma" genannt- und Herrn XXXXX -im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt- Das Arbeitsverhältnis der Parteien vom 01.12.2005 wird auf Veranlassung der Firma (oder zur Vermeidung einer betriebsbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung) aufgehoben. Das Arbeitsverhältnis endet fristgemäß zum 31.03.2012.
Aufhebungsvertrag. Durch schriftlichen Vertrag kann das Arbeitsverhältnis jederzeit aufgeho- ben werden. (Seit dem 1. Mai 2000 ist ein Aufhebungsvertrag nur dann rechtswirksam, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde). Es gelten dann weder Kündigungsvorschriften noch das Mitwirkungsrecht des Betriebs- rates. Auch Schwangere, schwerbehinderte Menschen und Betriebsrats- mitglieder, die besonderen Kündigungsschutz genießen, können einen Aufhebungsvertrag abschließen. Der Arbeitnehmer kann den Aufhebungsvertrag wegen Irrtums über den Inhalt, widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung anfechten. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine ABFINDUNG anbieten, damit dieser den Aufhebungsvertrag annimmt (siehe auch Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses). BEENDIGUNGSGRÜNDE 61
Aufhebungsvertrag. Die EP und die/der Mitarbeitende können das Arbeitsverhältnis im gegensei- tigen Einvernehmen auf jeden Zeitpunkt beendigen. Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform.
Aufhebungsvertrag. Auflösung des Arbeitsvertrages durch gegenseitige Einigung beider Vertragspartner (übereinstimmende Willenserklärung) Nachteile: Sperrfrist beim Arbeitslosengeld Möglichkeiten des Rechtsmitteleinsatzes außer Anfechtung nicht möglich
Aufhebungsvertrag. (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.)
Aufhebungsvertrag. Beendigung des Mietverhältnisses durch beiderseitige übereinstimmende Willenserklärungen.
Aufhebungsvertrag. Vorsicht ist geboten bei der Unterzeich- nung von Aufhebungsverträgen. Ein Aufhe- bungsvertrag beendet das Arbeitsverhält- nis meist rechtswirksam. Es ist rechtlich sehr schwierig, später einen Aufhebungs- vertrag wieder zu beseitigen. Bei Aufhe- bungsverträgen droht eine Sperrzeit für den Bezug von Leistungen der Arbeitsagentur. Auch die Höhe der Abfindung ist möglicher- weise nur ein unteres Gebot und entspricht nicht der Verteilung der Risiken eines Pro- zesses. Daher sollte man sich die notwen- dige Bedenkzeit einräumen lassen und sich ggf. beraten lassen. Der einmal geschlos- sene Aufhebungsvertrag kann regelmäßig nicht rückgängig gemacht werden. Der Auf- hebungsvertrag muss schriftlich erfolgen, sonst ist er unwirksam.
Aufhebungsvertrag. Für eine bessere Lesbarkeit wird in dem Vertrag meistens die männliche Form verwendet. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d). Zwischen ……………………………………………………………………………………………….. ggf. vertreten durch ……………………………………………………………………………………