Beerdigungskosten. Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, erstatten wir pauschal Beerdigungskosten in Höhe von 5.000,– EUR. A.5.1.2.10 Fälligkeit, Leistung für den Anspruchs- berechtigten Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmel- dung des Anspruchsberechtigten und die zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit dem Anspruchsberechtigten über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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Beerdigungskosten. Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, erstatten wir pauschal Beerdigungskosten in Höhe von 5.000,– 5.000,-- EUR. A.5.1.2.10 Fälligkeit, Leistung für den Anspruchs- berechtigten Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmel- dung Anspruchsanmeldung des Anspruchsberechtigten und die zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit dem Anspruchsberechtigten über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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Beerdigungskosten. Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, erstatten wir pauschal Beerdigungskosten in Höhe von 5.000,– 5.000,− EUR. A.5.1.2.10 Fälligkeit, Leistung für den Anspruchs- berechtigten Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmel- dung Anspruchsanmeldung des Anspruchsberechtigten und die zu dessen Beurteilung Beur- teilung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit dem Anspruchsberechtigten über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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Beerdigungskosten. Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, erstatten wir pauschal Beerdigungskosten in Höhe von 5.000,– EUR. A.5.1.2.10 Fälligkeit, Leistung für den Anspruchs- berechtigten Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmel- dung Anspruchsanmeldung des Anspruchsberechtigten und die zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit dem Anspruchsberechtigten über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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Beerdigungskosten. Stirbt der berechtigte Fahrer aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, erstatten wir pauschal Beerdigungskosten in Höhe von 5.000,– EUR. A.5.1.2.10 Fälligkeit, Abtretung, Leistung für den Anspruchs- berechtigten Anspruchsberechtigten Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Die Frist beginnt, wenn uns die Anspruchsanmel- dung des Anspruchsberechtigten und die zu dessen Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit dem Anspruchsberechtigten über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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