Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren Musterklauseln

Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte. Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte ist, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („Sicherheiten“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten. Der Fonds kann im Rahmen der Abwicklung von Geschäften mit OTC-Derivaten und Transaktionen zum befristeten Erwerb bzw. zur befristeten Abtretung von Wertpapieren als Garantien betrachtete und mit dem Ziel einer Reduzierung seines allgemeinen Ausfallrisikos hinterlegte finanzielle Vermögenswerte annehmen oder abgeben. Die finanziellen Garantien bestehen zum überwiegenden Teil aus Barmitteln für Geschäfte mit OTC-Derivaten sowie aus den in Frage kommenden Barmitteln, Staatsanleihen, Schatzanweisungen usw. für den befristeten Erwerb bzw. die befristete Abtretung von Wertpapieren. Alle erhaltenen oder gewährten Garantien werden als Volleigentum übertragen. Das kombinierte Ausfallrisiko aus Geschäften mit OTC-Derivaten und dem befristeten Erwerb bzw. der befristeten Übertragung von Wertpapieren darf nicht mehr als 10% des Nettovermögens des Fonds betragen, wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne der geltenden Bestimmungen ist, und ansonsten 5% seines Nettovermögens. In dieser Hinsicht muss jede erhaltene Finanzgarantie (Collateral), die dazu dient, das Exposure gegenüber dem Ausfallrisiko zu verringern, folgende Anforderungen erfüllen: - Sie wird in Form von Barmitteln, Anleihen oder Schatzanweisungen belieb...
Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte sein kann, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, Luxembourg Branch. CACEIS Bank, Luxembourg Branch hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („Sicherheiten“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten.
Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Der Fonds kann im Rahmen der effizienten Portfolioverwaltung Transaktionen des befristeten Erwerbs oder der befristeten Übertragung von Wertpapieren tätigen, um seine Erträge zu optimieren, Barmittel anzulegen oder das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen. Der Fonds kann folgende Transaktionen tätigen: - Wertpapierpensionsgeschäfte; - Wertpapierleihgeschäfte. Transaktionen des befristeten Erwerbs bzw. der befristeten Abtretung von Wertpapieren erfolgen stets unter Einhaltung des Anlageziels des Fonds. Das Exposure gegenüber den Basiswerten dieser Transaktionen darf die im Prospekt festgelegten Grenzen nicht überschreiten und ist immer konform mit den Anlageregeln des Währungs- und Finanzgesetzes (Code Monétaire et Financier). Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien (Sicherheiten) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten.
Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte - Wertpapierleihegeschäfte
Befristete Käufe und Abtretungen von Wertpapieren. Zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung und ohne von seinen Anlagezielen abzuweichen kann der Fonds bis in Höhe von 20% seines Nettovermögens vorübergehend Wertpapiere erwerben/abtreten (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte), sofern es sich um für den Fonds zulässige Wertpapiere handelt (im Wesentlichen Aktien und Geldmarktinstrumente). Diese Geschäfte werden getätigt, um die Erträge des Fonds zu optimieren, seine Barmittel anzulegen, das Portfolio an Bestandsschwankungen anzupassen oder die zuvor beschriebenen Strategien umzusetzen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um: - Wertpapierpensionsgeschäfte; - Wertpapierleihegeschäfte; Der erwartete Anteil des verwalteten Vermögens, der Gegenstand derartiger Geschäfte ist, beträgt 10% des Nettovermögens. Die Gegenpartei bei diesen Geschäften ist CACEIS Bank, die Verwahrstelle des Fonds. CACEIS Bank hat keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Zusammensetzung oder Verwaltung des Fondsportfolios. Im Rahmen dieser Transaktionen kann der Fonds finanzielle Garantien („Sicherheiten“) erhalten/gewähren, deren Funktionsweise und Merkmale im Abschnitt „Verwaltung der finanziellen Garantien“ aufgeführt sind. Weitere Angaben zur Vergütung dieser Geschäfte sind im Abschnitt „Kosten und Gebühren“ enthalten.