Weitere Angaben Musterklauseln

Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: (falls zutreffend) Dies ist ein wiederkehrender Auftrag : ja nein
Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags (falls zutreffend) ja nein Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Weitere Angaben. 10.1. Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung 10.2. Sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 5 Abs. 1 zu bilden
Weitere Angaben. INTERESSEN NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN, DIE AN DER EMISSION [/ DEM ANGEBOT] BETEILIGT SIND
Weitere Angaben. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Mit der Übertragung der Aufbewahrung des Fondsvermögens auf Dritt- und Zentralverwahrer im In- oder Ausland gehen folgende Risiken einher: die Verwahrung des Fondsvermögens, insbesondere im Ausland, kann ein Verlustrisiko beinhalten, das sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht, der Insolvenz des Verwahrers oder aus höherer Gewalt ergibt. Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Zentralverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als im Sinne der Sections 1471 – 1474 des US Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet "Participating Foreign Financial Institution".
Weitere Angaben. Angaben in dieser Wertpapierbeschreibung sind weder von Abschlussprüfern durchgesehen noch geprüft worden. Es ist daher kein Vermerk über diese Angaben erstellt worden.
Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: (falls zutreffend) Dies ist ein wiederkehrender Auftrag : ja nein 2020
Weitere Angaben. IDENTIFIKATION (i) Nummer der Serie: 40 (ii) Nummer der Tranche: 1 Bestimmungsland des öffentlichen Angebotes: Österreich und Deutschland. Der Prospekt wurde der zuständigen Behörde am 02.10.2017 notifiziert Angebotsfrist: von 16.10.2017 bis längstens 01.10.2018 Zeitraum für die Zeichnung: von 16.10.2017 bis längstens 01.10.2018 (die Zeichnungsfrist kann gegebenfalls vorzeitig enden.) Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse: Die Nettoerlöse aus der Ausgabe der Wertpapiere werden von der Emittentin zur Gewinnerzielung und für ihre allgemeinen Refinanzierungsbedürfnisse verwendet. Geschätzte Gesamtkosten bezüglich der Zulassung zum Handel: EUR 1.500 Provisionen: Nicht anwendbar Lieferung: Lieferung gegen Zahlung Geregelte oder gleichwertige Märkte, an denen Wertpapiere der Emittentin derselben Gattung wie die angebotenen Wertpapiere zum Handel zugelassen sind: Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse Emissionsrendite: 3,125 % p.a. Die Emissionsrendite ist am Tag der Begebung auf der Basis des Ausgabepreises berechnet und ist keine Indikation für eine Rendite in der Zukunft. Berechnungsmethode der Emissionsrendite: ICMA Methode (Die ICMA Methode ermittelt die Effektivverzinsung von Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen) ANTRAG AUF BÖRSENNOTIERUNG UND ZULASSUNG ZUM HANDEL Diese Endgültigen Bedingungen enthalten die Details, die erforderlich sind, um die hierin beschriebenen Wertpapiere gemäß dem Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und Zertifikate vom 2.10.2017 an der Börse zu notieren und zum Handel zuzulassen.
Weitere Angaben. 1. Bei der Zusammenstellung des Angebots ist auf die Vollständigkeit der Unterlagen und eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten. Es wird darum gebeten, die im Bekanntmachungstext und in den Formblättern vorgesehene Nummerierung zu verwenden. 2. Das Angebot muss handschriftlich unterzeichnet sein und schriftlich bei der in Ziffer 1 benannten Adresse eingereicht werden. Eine elektronische Übermittlung oder Übermittlung per Telefax ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. 3. Das Angebot ist mit sämtlichen zugehörigen Unterlagen in einem fest verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen und wie folgt eindeutig zu kennzeichnen: „Abschluss eines Rahmenvertrages über Elektrikerleistungen. Nicht vor Ablauf der Bewerbungsfrist öffnen. Persönlich und ungeöffnet zu Händen von Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx". 4. Ist das Angebot nicht entsprechend gekennzeichnet und wird der Umschlag/das Paket aus diesem Grund vor dem Schlusstermin zur Öffnung der Angebote geöffnet, kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. 5. Das vollständige Angebot ist bis zu dem unter Abschnitt 2.6 genannten Schlusstermin einzureichen. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. 6. Xxxxxxxx, die die nach dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise nicht mit dem Angebot vorlegen, können von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine Nachforderung. 7. Je Bewerber ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. 8. Für den Fall, dass sich Unternehmen zur Teilnahme an dem vorliegenden Vergabeverfahren Unterauftragnehmer-Konstellationen zusammenschließen, wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Änderungen an der Bewerberkonstellation zugelassen werden können, die mit einem Identitätswechsel verbunden sind. 9. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. 10. Enthalten diese Bekanntmachung oder die weiteren Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen.