Weitere Angaben Musterklauseln

Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: (falls zutreffend) Dies ist ein wiederkehrender Auftrag : ja nein Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird : ja nein
Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags (falls zutreffend) ja nein Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: ja nein Angabe der Vorhaben und/oder Programme:
Weitere Angaben. VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Weitere Angaben. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Mit der Übertragung der Aufbewahrung des Fondsvermögens auf Dritt- und Zentralverwahrer im In- oder Ausland gehen folgende Risiken einher: die Verwahrung des Fondsvermögens, insbesondere im Ausland, kann ein Verlustrisiko beinhalten, das sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht, der Insolvenz des Verwahrers oder aus höherer Gewalt ergibt. Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Zentralverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als im Sinne der Sections 1471 – 1474 des US Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet "Participating Foreign Financial Institution".
Weitere Angaben. A. INTERESSEN NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN, DIE AN DER EMISSION [/ DEM ANGEBOT] BETEILIGT SIND
Weitere Angaben. 5.1. Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung,
Weitere Angaben. Hinweis: Aus Spielerschutzgründen ist die Wettabgabe von unter Alkohol/Drogen beeinträchtigten Personen verboten.
Weitere Angaben. Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Weitere Angaben. Ich bin unternehmerisch tätig. Nein. Ja, als Unternehmer*in im Sinne des § 1 USTG als Kleinunternehmer*in gemäß §19 USTG Ich bin Nicht-EU-Ausländer*in und die Leistung wird in Deutschland erbracht. Nein. Ja, meine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis deckt den vereinbarten Zeitraum und die vereinbarten Leistungen ab und ist beigefügt. Im Rahmen der Erfüllung des Werkvertrages bei den vorgegebenen Zeiträumen und Leistungen werden keine in der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis genannten Voraussetzungen verletzt. Soweit im Rahmen der vorgenannten Genehmigungen weitere Dokumente erforderlich sind – wie z. B. eine separate Genehmigung der Ausländerbehörde – liegen diese ebenfalls bei.