Beförderungsentgelte Musterklauseln

Beförderungsentgelte. Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartezeitpreis und den Zuschlägen zusammen.
Beförderungsentgelte. Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl der beförderten Personen für ein Fahrzeug aus
Beförderungsentgelte. Die Beförderungsentgelte setzen sich zusammen aus dem Grundpreis nach Abs. 2 und den Beträgen, die für die mit Fahrgästen gefahrene Strecke nach Abs. 3, für Wartezeiten nach Abs. 4 oder für Zuschläge nach Abs. 5 und Abs. 6 zu entrichten sind.
Beförderungsentgelte. Das Beförderungsentgelt für Personen für die 2. Wagenklasse beträgt: Beförderungsentgelte Einfache Fahrt Hin- und Rück- fahrt bei Erwerb an Fahrkartenautomaten 1), im Internet bzw. als Handyticket 6,10 € 9,70 € bei Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausge- nommen: Verkauf im Zug) 8,10 € 11,70 € Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Ver- kauf im Zug stattfindet und zu den für den Bord- verkauf gültigen Bedingungen 1) 8,10 € 11,70 € 1)War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bar- geld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie beim Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Weitere Fahrpreisermäßigungen (z. B. für Kinder) werden nicht gewährt. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich.
Beförderungsentgelte. Der Preis des Regio120 Ticket bzw. Regio120plus Ticket beträgt: Beförderungsentgelte Regio120 Ticket Bis 120 Tarifkilometer zwischen Abgangs- und Zielbahnhof Regio120plus Ticket Ab 121 Tarifkilometer zwischen Abgangs- und Zielbahnhof 17,00 € 22,50 € Regio120 Tickets bzw. Regio120plus Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Weitere Ermäßigungen (auch Kinder- oder BahnCard-Ermäßigungen) werden nicht gewährt.
Beförderungsentgelte. Saar-Lorraine-Tarif verbindet den vergünstigten DT-Normalpreis mit dem SNCF-Normalpreis für die französische Strecke.
Beförderungsentgelte. Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt für die einfache Fahrt: Prag Spezial one way Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Regensburg – Prag Nürnberg – Prag München - Prag Erwerb an Fahrkartenautomaten sowie im In- ternet und als Handy-Ticket 28,00 EUR 34,00 EUR 42,00 EUR Erwerb im personenbedienten Verkauf (aus- genommen: Verkauf im Zug) 30,00 EUR 37,00 EUR 44,00 EUR Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zü- gen der Produktklasse C, falls personenbe- dienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 30,80 EUR 37,40 EUR 46,20 EUR Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt für die Hin- und Rückfahrt: Prag Spezial return Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Regensburg – Prag Nürnberg – Prag München - Prag Erwerb an Fahrkartenautomaten sowie im In- ternet und als Handy-Ticket 50,00 EUR 63,00 EUR 74,00 EUR Erwerb im personenbedienten Verkauf (aus- genommen: Verkauf im Zug) 52,00 EUR 65,00 EUR 76,00 EUR Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zü- gen der Produktklasse C, falls personenbe- dienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 55,00 EUR 69,30 EUR 81,40 EUR 1)Ist an der Einstiegsbahnhof weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Prag Spezial one way und Prag Spezial return werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Weitere Ermäßigungen (auch Kinder- oder BahnCard-Ermäßigungen) werden nicht gewährt.
Beförderungsentgelte. Tarifstufe 1 – Tagtarif Taxi: Grundpreis je Fahrt 4,60 Euro. Für jede besetzt gefahrene Wegstrecke von 40,00 m – 0,10 Euro werktags zwischen 06.00 und 22.00 Uhr Kilometerpreis: 2,50 Euro Tarifstufe 2 – Nachttarif Taxi: Grundpreis je Fahrt 4,60 Euro. Für jede besetzt gefahrene Wegstrecke von 38,46 m – 0,10 Euro werktags zwischen 22.00 und 06.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen Kilometerpreis: 2,60 Euro Tarifstufe 3 – Tagtarif Großraumtaxi: Grundpreis je Fahrt 8,50 Euro. Für jede besetzt gefahrene Wegstrecke von 38,46 m – 0,10 Euro werktags zwischen 06.00 und 22.00 Uhr Kilometerpreis: 2,60 Euro Tarifstufe 4 – Nachttarif Großraumtaxi: Grundpreis je Fahrt 8,50 Euro. Für jede besetzt gefahrene Wegstrecke von 37,04 m – 0,10 Euro zwischen 22.00 und 06.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen Kilometerpreis: 2,70 Euro Tarifstufe 5 – Sondertermine Am 24.12., 31.12., 30.04., Altweiberfastnacht, freitags und samstags vor Karneval, Rosenmontag und Veilchendienstag beginnt der Nachttarif um 18.00 Uhr.
Beförderungsentgelte. Das Entgelt für die Beförderung von Personen, Gepäck, Hunden und Kleintieren mit Taxen wird unabhängig von der Anzahl der beförderten Personen/Sachen im Pflichtfahrgebiet wie folgt festgesetzt:
Beförderungsentgelte. Bei Fahrten, deren Zielort außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, haben die Taxenfahrer-/innen die Fahrgäste vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren ist. Das für das Pflichtfahrgebiet festgesetzte Entgelt darf jedoch nicht überschritten werden. Kommt keine Einigung zustande, gelten die für das Pflichtfahrgebiet festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.