Beförderungsentgelte Musterklauseln

Beförderungsentgelte. (1) Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartezeitpreis und den Zuschlägen zusammen.
Beförderungsentgelte. 4.1. Das Beförderungsentgelt für Fahrräder beträgt Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet 6,00 € Erwerb im personenbedienten Verkauf (DB Reisezentrum, Reisebüro mit DB-Lizenz, DB Agenturen) 8,00 € Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet¹ 8,00 €
Beförderungsentgelte. (1) Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl der beförderten Personen für ein Fahrzeug aus
Beförderungsentgelte. (1) Die Beförderungsentgelte setzen sich zusammen aus dem Grundpreis nach Abs. 2 und den Beträgen, die für die mit Fahrgästen gefahrene Strecke nach Abs. 3, für Wartezeiten nach Abs. 4 oder für Zuschläge nach Abs. 5 und Abs. 6 zu entrichten sind.
Beförderungsentgelte. Es gilt der tariflich gültige Jahreskartenpreis. Die „RMV-Preisliste“ ist auf der RMV- Homepage verfügbar. Hat sich der Kunde für die einmalige Zahlung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den festgelegten Preis ein Skonto von 2% gewährt. Eine Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11. f)) und bei vorzeitiger Kündigung der Jahreskarte (Ziffern 13.3 und 13.4) möglich.
Beförderungsentgelte. 1. Das Beförderungsentgelt setzt sich zusammen aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke, dem Entgelt für Wartezeiten und den Zuschlägen für die Mitbeförderung von Tieren oder Gepäck.
Beförderungsentgelte. (1) Das Beförderungsentgelt setzt sich zusammen aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartepreis und den Zuschlägen.
Beförderungsentgelte. (1) Das Entgelt für die Beförderung von Personen, Gepäck, Hunden und Kleintieren mit Taxen wird unabhängig von der Anzahl der beförderten Personen/Sachen im Pflichtfahrgebiet wie folgt festgesetzt:
Beförderungsentgelte. 1. Das Beförderungsentgelt wird durch den Fahrpreisanzeiger errechnet. Ein anderes Beförderungsentgelt darf im Pflichtfahrgebiet nicht gefordert werden. Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers wird das Beförderungsentgelt nach der durchfahrenen Strecke berechnet (Kilometerpreis); der Fahrzeugführer hat den Fahrgast hierauf unverzüglich hinzuweisen.
Beförderungsentgelte. Das Beförderungsentgelt für Personen für die 2. Wagenklasse beträgt: Beförderungsentgelte Einfache Fahrt Hin- und Rück- fahrt bei Erwerb an Fahrkartenautomaten 1), im Internet bzw. als Handyticket 6,10 € 9,70 € bei Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausge- nommen: Verkauf im Zug) 8,10 € 11,70 € Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Ver- kauf im Zug stattfindet und zu den für den Bord- verkauf gültigen Bedingungen 1) 8,10 € 11,70 € 1)War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bar- geld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie beim Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Weitere Fahrpreisermäßigungen (z. B. für Kinder) werden nicht gewährt. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich.