Beförderungsentgelt. Der Preis für das Deutschland-Ticket im Abonnement beträgt 49,00 EUR pro Mo- nat bei monatlicher Zahlung. Eine jährliche Zahlung des zwölffachen Monatsbe- trages kann angeboten werden. Bei Verkehren, die nur auf Anforderung verkehren (z. B. On-demand-Verkehr, An- ruf-Sammeltaxi, Rufbus) sowie bei täglich verkehrenden Eisenbahnen mit beson- deren Betriebsformen (z. B. Schmalspurbahnen mit Dampftraktion) kann ein Zu- schlag nach den örtlichen Tarifbestimmungen erhoben werden.
Beförderungsentgelt. 3.1 Das Beförderungsentgelt für die einzelne Beförderung ergibt sich aus dem am Buchungstag gewählten Tarif und dem nach diesem Tarif gültigen Preis am Tag der Buchung für das gewählte Beförderungsdatum.
3.2 Die Verpflichtung zur Zahlung des Beförderungsentgelts entsteht mit Abschluss des Beförderungsvertrages, das Beförderungsentgelt ist sofort fällig.
3.3 Die unter xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xxx, xxx.xxxxxxxxxx.xx bzw. xxx.xxxxxxxxxx.xx aufgeführten Preise gelten ausschließlich für Fährtickets, die in von der Scandlines Deutschland GmbH gekauft werden. Die Preise für Fährtickets, die in Ländern gekauft werden, die sich nicht dem EURO angeschlossen haben, wie z.B. Dänemark oder Schweden, können aufgrund von markt- und währungsspezifischen Gegebenheiten hiervon abweichen und richten sich nach den Preislisten des jeweiligen lokalen Anbieters. Die Bezahlung von Fährtickets in einer anderen Währung als der Landeswährung ist in bestimmten Währungen möglich und wird nach dem von Scandlines bestimmten Bankankaufswechselkurs am Tag der Buchung umgerechnet.
Beförderungsentgelt. Einzelfahrt Erwachsene 2,00 € Einzelfahrt Kind 1,00 € Das Beförderungsentgelt ist passend und in bar beim Betriebspersonal zu entrichten. Es erfolgt kein Vorverkauf von Fahrausweisen.
Beförderungsentgelt. Xxxxxxxxxx; Xxxxxxx; Übertragbarkeit
Beförderungsentgelt. Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: ab Saarbrücken Hbf nach Straßburg Erwerb an Fahrkartenautomaten Mo – Fr für 1 Person 29,00 EUR Mo – Fr für die 2.–5. Person jeweils 14,50 EUR Sa, So für 5 Personen 29,00 EUR Erwerb im personenbedienten Ver- kauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Mo – Fr für 1 Person 31,00 EUR Sa, So für 5 Personen 31,00 Euro ab allen anderen Bahnhöfen im Saarland nach Straßburg Erwerb an Fahrkartenautomaten Mo – Fr für 1 Person 35,00 EUR Mo – Fr für die 2.–5. Person jeweils 17,50 EUR Sa, So für 5 Personen 35,00 EUR Erwerb im personenbedienten Ver- kauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Mo – Fr für 1 Person 37,00 EUR Sa, So für 5 Personen 37,00 Euro Saar-Elsass-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wa- genklasse ist ausgeschlossen. Das Angebot beinhaltet keine unentgeltliche Mitnahme von Kin- dern zwischen 6 – 14 Jahren. Weitere Ermäßigungen (z.B. BahnCard-Ermäßigung) werden nicht gewährt.
Beförderungsentgelt. Die Festpreise für Chemnitz – Dresden Bestpreis betragen: ◼ als Einzelfahrt: 17,50 EUR ◼ für drei Einzelfahrten: 52,00 EUR, für die 2. Wagenklasse.
Beförderungsentgelt. 1.3.1 Das Fahrgeld ist bar oder bargeldlos (gilt nicht im Zug, Girocard oder VISA/Master) zu entrichten.
1.3.2 Das Fahrgeld soll vom Reisenden abgezählt bereitgehalten werden. Das Verkaufspersonal ist nicht verpflich- tet, Geldbeträge über 50 € zu wechseln oder Ein- und Zwei-Cent Stücke im Wert von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. 500€ Scheine werden nicht angenommen.
1.3.3 Soweit das Verkehrspersonal Geldbeträge nicht wechseln kann, wird dem Reisenden ein Überzahlungsgut- schein (vgl.: Punkt 1.2.6) ausgestellt. Es ist Sache des Reisenden, das Wechselgeld unter Vorlage des Überzahlungsgutscheins im Reisezentrum in Cuxhaven der Start Unterelbe abzuholen/einzulösen.
1.3.4 An Fahrkartenautomaten ist entsprechend der dort erklärten technischen Vorgaben zu zahlen. Sollte der Fahrkartenautomat einen Überzahlungsgutschein ausstellen, so gilt Punkt 1.2.6 entsprechend.
1.3.5 Kann der Reisende mangels passenden Fahrgeldes keine Fahrkarte vor Fahrtantritt erwerben, ist das Ver- kehrspersonal dazu berechtigt, vom Reisenden ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu verlangen. Ein Anspruch auf Zahlung mit anderen Zahlungsmitteln (EC-Karte etc.) besteht nicht.
Beförderungsentgelt. 11.1 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten von FP.
11.2 Das Beförderungsentgelt wird dem Auftraggeber monatlich in Rechnung gestellt.
11.3 Die bei der DPAG eingelieferten Sendungen werden nicht separat abgerechnet, sondern sind gesondert gekennzeichnet und Bestandteil der Rechnung von FP. Dem Entgelt für diese Sendungen liegt die jeweilige Preisliste der DPAG zu Grunde.
11.4 Grundlage für die Abrechnung der Stückzahlen, Formate und Gewichte der Sendungen bilden die Listen, Tagesausdrucke der automatischen und elektronischen Erfassungsanlagen der FP und ihrer Partner.
Beförderungsentgelt. 4.1 Der Preis für das D-Ticket im Abonne- ment beträgt 49,00 € pro Monat bei monatli- cher Zahlung. Eine jährliche Zahlung des zwölffachen Monatsbetrages kann angeboten werden.
4.2 Bei Verkehren, die nur auf Anforderung verkehren (z.B. On-Demand-Verkehr, Anruf- Sammeltaxi, Rufbus), sowie bei täglich ver- kehrenden Eisenbahnen mit besonderen Be- triebsformen (z.B. Schmalspurbahnen mit Dampftraktion) kann ein Zuschlag nach den örtlichen Tarifbestimmungen erhoben wer- den.
Beförderungsentgelt. Alleiniges Zahlungsmittel ist der EURO (€) An Verkaufsgeräten ist das Fahrgeld möglichst passend einzuwerfen, die Verkaufgeräte geben maximal ein Wechselgeld in Höhe von 9,95 € heraus. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10,00 € zu wechseln und Ein- und Zweicentstücke im Betrag von mehr als 0,10 € sowie erheblich be- schädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. Es ist Sache des Fahrgastes entsprechendes Klein- geld parat zu haben. An bestimmten Verkaufsstellen und Verkaufsgeräten ist auch entsprechend der dort erklärten techni- schen Vorgaben die bargeldlose Zahlung möglich. Ein Anspruch auf bargeldlose Zahlung besteht nicht.