Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen, beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Systems dem Tag nach der Systemlieferung* folgendem Datum jeweils für die Dauer von Monaten für die Dauer von mindestens Monaten (Mindestvertragsdauer) für die in Anlage Nr. vereinbarte Dauer zu erbringen.