Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen Musterklauseln

Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen, beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Systems dem Tag nach der Systemlieferung* folgendem Datum jeweils für die Dauer von Monaten für die Dauer von mindestens Monaten (Mindestvertragsdauer) für die in Anlage Nr. vereinbarte Dauer zu erbringen.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.