Bereitstellung der Individualsoftware Musterklauseln

Bereitstellung der Individualsoftware. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: Kennzeichnung: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. in folgender Form: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. wie in Anlage Nr. beschrieben.
Bereitstellung der Individualsoftware. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: Kennzeichnung: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. in folgender Form: . gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. 1,2 und 3 wie in Anlage Nr. 1 beschrieben. Wenn und soweit sich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes aus anderen Bestimmungen dieses Vertrags, der Leistungsbeschreibung und/oder den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Ge- samtsystems (EVB-IT System-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung ergibt, gilt: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber im Hinblick auf sämtliche vom Auftragnehmer erstellte Arbeits- ergebnisse und Leistungen einschließlich der dazu gehörenden Dokumente (auch elektronische Doku- mente), Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Bilder, Dokumentationen, den Quellcode und die Vertragssoftware das ausschließliche und inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränkte Recht ein, sämtliche vom Auftrag- nehmer erstellte Arbeitsergebnisse und Leistungen einschließlich der dazu gehörenden Dokumente (auch elektronische Dokumente), Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Bilder, Dokumentationen, den Quellcode und die Vertragssoftware in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Ver- wendung sämtlicher Arbeitsergebnisse und Leistungen jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtege- währung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an sämtliche vorge- nannten Arbeitsergebnisse und Leistungen ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von dem Auftragnehmer geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht). Eingeräumt wird auch das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung, Änderung und Neu- und Weiterentwicklung sämtliche vorgenann- ter Arbeitsergebnisse und Leistungen und der Veröffentlichung der dann vorhandenen Version. Der Auftraggeber soll in die Lage versetzt werden, jedes Arbeitsergebnis zu jedem erdenklichen, bei Ver- tragsschluss bekannten sowie noch unbekannten Zweck zu nutzen und zu verwerten. Erfasst ist auch das Recht des Auftraggebers, ohne Zustimmung des Auftragnehmers Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen. Die Rechteübertragung ist unwiderruflich. Dem Auftragnehmer obliegt es sicherzuste...
Bereitstellung der Individualsoftware. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: Kennzeichnung: . gemäß Nummer 4.5.1, lfd. Nr. 1, 2 und 3 in folgender Form: per upload in komprimierter Form auf den ftp-Server xxx://xxxxxxxxx.xx.xxxx.xx; Nutzerpasswort siehe Anlage Nr. 6 (Protokoll der Verhand- lung) gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. wie in Anlage Nr. beschrieben.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Der Anlageverwalter kann telefonische Mitteilungen oder Gespräche (ohne Verwendung eines Warntons) aufzeichnen und eine Kopie der elektronischen Kommunikation zwischen seinen Mitarbeitern in Grossbritannien und den Kunden und Gegenparteien des ICAV (zusammen „relevante Aufzeichnungen“) aufbewahren, um aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und/oder wenn es angemessen erscheint, um Risiken zu steuern. Wo dies geschieht, um der FCA-Regelung zum Thema „Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation“ zu entsprechen, wird Ihnen eine Kopie der relevanten Aufzeichnungen nach diesen Regeln, die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auf Anfrage bis zu fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt ab dem Datum, an dem die Aufzeichnung erstellt wurde (oder sieben Jahre, wenn die FCA uns aufgefordert hat, die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen zu verlängern). Zusätzlich kann eine Kopie der FCA zur Verfügung gestellt werden, falls erforderlich. Sollten Sie eine Kopie eines relevanten Datensatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner für Kundenbeziehungen. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Handhabung Ihrer persönlichen Daten durch den Anlageverwalter haben, hofft der Anlageverwalter, dass er diese klären kann. Eine Person, deren persönliche Daten der Anlageverwalter möglicherweise besitzt, kann unter Umständen auch eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einreichen.“