Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4). (2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. (3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags Überwei- sungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag Geld- betrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die AusführungsfristAusfüh- rungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag Überwei- sungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Sonderbedingungen Für Den Überweisungsverkehr
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „»Preis- und Leistungsverzeichnis“«.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Vorvertragliche Informationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Wichtige Bedingungen Der PSD Bank München Eg
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung Auf- tragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung Auftragswäh- rung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die 1)Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
. (2) Vereinbaren 2)Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisBonusverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags Über- weisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer Nr. 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung Überwei- sung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen erforder- lichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen begin- nen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin anderweitigvereinbarte Ter- min für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungs- frist am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfristdarauf folgenden Geschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben erge- ben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden abweichen- den Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags Buchungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.41.2).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung Buchung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfristdarauf folgenden Geschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Das Plus Konto
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank ebase (siehe Nummer Nr. 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank ebase und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank ebase den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung Auf- tragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bankebase, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag die Ausführungsfristder ebase. Die Ge- schäftstage Geschäftstage/Bankarbeitstage der Bank ebase ergeben sich aus dem „jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegtvor- liegt.
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Samples: General Terms and Conditions, Managed Depot Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfristdarauf folgenden Geschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“den AGB.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung Über- weisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung Aus- führung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt Verfü- gung gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die AusführungsfristAusfüh- rungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden abwei- chenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags Überweisungs- auftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag Geld- betrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die AusführungsfristAus- führungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung Wäh- rung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfristdarauf folgenden Geschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums be- stimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung Auftragswäh- rung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag Ge- schäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden ab- weichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags Überweisungs- auftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisKonditionenverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung Wäh- rung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags Überweisungs- auftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung Wäh- rung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags Über- weisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer Nr. 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung Über- weisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte ver- einbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag die AusführungsfristGeschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden abweichen- den Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag Über- weisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags Überweisungsauf- trags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung Auftrags- währung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Aus- führungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfristdarauf folgenden Geschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer Nr. 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der er Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung Auf- tragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin Ter- min für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfristdarauf folgenden Geschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung Auftragswäh- rung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4I. 4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums bestimm- ten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist Ausführungs- frist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag Ge- schäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Überweisungsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden Überwei- sungsauftrags bei der Bank ebase (siehe Nummer Nr. 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank ebase und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung Überwei- sung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank ebase den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bankebase, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf fol- genden Geschäftstag die Ausführungsfristder ebase. Die Ge- schäftstage Geschäftstage/Bankarbeitstage der Bank ebase ergeben sich aus dem „jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag Überwei- sungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: General Terms and Conditions
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis“.Leistungsverzeichnis.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfristdarauf folgenden Geschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“den AGB.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.Auftragswährung
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfristdarauf folgenden Geschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag Überwei- sungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer Nr. 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte ver- einbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfristdarauf folgenden Geschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsver- zeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung Auf- tragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags Überwei- sungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfristdarauf folgenden Geschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag Überwei- sungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags Über- weisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung Überwei- sung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen erfor- derlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen be- ginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungs- frist am darauffolgenden Geschäftstag die AusführungsfristGeschäftstag. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden abweichen- den Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) 2.2.2.1 Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags Überweisungs- auftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) 2.2.2.2 Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung Auf- tragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden dar- auffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) 2.2.2.3 Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, ,an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs Zu- gangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer 1.4).
(2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag Geld- betrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig an- derweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist Ausfüh- rungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausfüh- rungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfristdarauf folgenden Geschäftstag. Die Ge- schäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden Kun- den abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die 1)Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der dens Kbeuinder Bank (siehe Nummer 1.4).
. (2) Vereinbaren 2)Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeit- raums Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag Gedlbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung ge- stellt gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der BankderkB, so asno beginnt am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Ge- schäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt.-
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