Common use of Beginn der Ausführungsfrist Clause in Contracts

Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Über- weisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nr. 1.4). (2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überwei- sung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforder- lichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, begin- nen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbar- te Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausfüh- rungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. (3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichen- den Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt. ————————————————————

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden

Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Über- weisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nr. 1.4). (2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überwei- sung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforder- lichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, begin- nen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin anderweitigvereinbarte Ter- min für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbar- te vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausfüh- rungsfrist Ausführungs- frist am darauf folgenden Geschäftstag. Die Geschäftstage der Bank ergeben erge- ben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. (3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichen- den Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt. ————————————————————

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs Zu- gangs des Über- weisungsauftrags Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nr. 1.4I 4). (2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überwei- sung Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforder- lichen Geldbetrag erforderlichen Geldbe- trag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, begin- nen be- ginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig anderwei- tig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbar- te vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag Ge- schäftstag der Bank, so beginnt die Ausfüh- rungsfrist Ausführungsfrist am darauf dar- auf folgenden Geschäftstag, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsverzeichnis Postbank“. (3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichen- den abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung Auftrags- währung vorliegt. ————————————————————.

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Samples: Privat Girokonto

Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Über- weisungsauftrags Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nr. 1.4). (2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überwei- sung Über- weisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums Zeit- raums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforder- lichen er- forderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, begin- nen beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte verein- barte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbar- te ver- einbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausfüh- rungsfrist Aus- führungsfrist am darauf folgenden darauffolgenden Geschäftstag. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. (3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichen- den abwei- chenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt. ————————————————————.

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Samples: Eröffnungsunterlagen Für Einen Investmentclub

Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs Zu- gangs des Über- weisungsauftrags Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nr. Nummer 1.4). (2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der Überwei- sung Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforder- lichen Geldbetrag erforderlichen Geldbe- trag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, begin- nen be- ginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig anderwei- tig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. Fällt der vereinbar- te vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag Ge- schäftstag der Bank, so beginnt am darauffolgenden Ge- schäftstag die Ausfüh- rungsfrist am darauf folgenden GeschäftstagAusführungsfrist. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. (3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichen- Kun- den abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung Auf- tragswährung vorliegt. ————————————————————.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beginn der Ausführungsfrist. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Über- weisungsauftrags Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank Sparkasse (siehe Nr. Nummer 1.4). (2) Vereinbaren die Bank Sparkasse und der Kunde, dass die Ausführung der Überwei- sung Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank Sparkasse den zur Ausführung erforder- lichen Aus- führung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, begin- nen beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig ander- weitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblichmaßgeb- lich. Fällt der vereinbar- te vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der BankSpar- kasse, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die Ausfüh- rungsfrist am darauf folgenden GeschäftstagAusführungsfrist. Die Geschäftstage der Bank Sparkasse ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisLeis- tungsverzeichnis“. (3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden abweichen- den abwei- chenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt. ————————————————————.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen