Beginn und Ende der Arbeitszeit Musterklauseln

Beginn und Ende der Arbeitszeit. Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und der Pausen werden betrieblich im Einvernehmen mit dem Betriebsrat geregelt.
Beginn und Ende der Arbeitszeit. Die Arbeitszeit beginnt und endet am vorgeschriebenen Arbeitsplatz.
Beginn und Ende der Arbeitszeit. 3.1 Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle. Haben Beschäftigte vor oder nach Aufsuchen der Arbeits- stelle eine betriebliche Sammelstelle (Aufenthalts-, Umkleide- oder Putzraum) aufzusuchen, beginnt oder endet die Arbeitszeit dort.
Beginn und Ende der Arbeitszeit. Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt und endet auf Anordnung des Arbeitgebers im Einvernehmen mit dem Betriebsrat am Betriebssitz oder an der jeweiligen Betriebsstätte (Baustelle, Lagerplatz usw.).
Beginn und Ende der Arbeitszeit. Der früheste Beginn der regelmäßigen dienstplanmäßigen Arbeitszeit in der Tageseinrichtung für Kinder wird festgelegt auf: . Das späteste Ende der regelmäßigen dienstplanmäßigen Arbeitszeit in der Tageseinrichtung für Kinder wird festgelegt auf: . Dienstbesprechungen finden in der Regel statt. Die tägliche Arbeitszeit soll möglichst zusammenhängend sein. Mindestens zwei Stunden sind anzusetzen, wenn eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter an einem sonst arbeitsfreien Tag zum Dienst herangezogen wird (Beispiel: Dienstbesprechung). Elternabende und sonstige besondere Termine außerhalb der regelmäßigen dienstplanmäßigen Arbeitszeit werden individuell im Dienstplan festgelegt. Sie sind in der Regel 14 Tage im Voraus anzukündigen.
Beginn und Ende der Arbeitszeit. Hinweis zu § 54: § 54 hat Vorrang vor der Bestimmung des § 3 Abs. 3 BuRa-ZugTV Agv MoVe; insoweit fin- det § 3 Abs. 3 BuRa-ZugTV Agv MoVe für den Geltungsbereich des Lrf-TV keine Anwen- dung.
Beginn und Ende der Arbeitszeit. Hinweis zu § 54: Hinweis zu § 55: Protokollnotiz:
Beginn und Ende der Arbeitszeit