Beginn und Ende der Garantie. Die Garantie tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die zu transportierenden Waren in die versicherten Fahrzeuge abgelegt oder -gestellt werden, und endet zu dem Zeitpunkt, in dem sie aus ihnen herausgenommen werden.
Appears in 7 contracts
Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen