Beginn und Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes. 3.1 Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem auf den Eingang Ihres Antrags bei uns folgenden Tag, frühestens je- doch zwei Monate vor dem beantragten Versicherungsbeginn. 3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der vorläufige Ver- sicherungsschutz, wenn a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versiche- rung begonnen hat; b) Sie einem von uns angebotenen, vom Antrag abweichen- den Versicherungsschutz widersprechen; c) wir Ihren Antrag abgelehnt haben. In diesem Fall werden wir den vorläufigen Versicherungsschutz kündigen; d) Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder Sie Ihren Antrag zurückgenommen haben; e) der Einlösungsbeitrag für die beantragte Versicherung nicht rechtzeitig gezahlt wurde bzw. der Einzug des Einlösungs- beitrags aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug widersprochen worden ist.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen
Beginn und Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes. 3.1 Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem auf den Eingang Ihres Antrags bei uns folgenden Tag, frühestens je- doch zwei Monate vor dem beantragten Versicherungsbeginn.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der vorläufige Ver- sicherungsschutz, wenn
a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versiche- rung begonnen hat;
b) Sie einem von uns angebotenen, vom Antrag abweichen- den Versicherungsschutz widersprechen;
c) wir Ihren Antrag abgelehnt haben. In diesem Fall werden wir den vorläufigen Versicherungsschutz kündigen;
d) Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder Sie Ihren Antrag zurückgenommen haben;
e) der Einlösungsbeitrag für die beantragte Versicherung nicht rechtzeitig gezahlt wurde bzw. der Einzug des Einlösungs- beitrags aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug widersprochen worden ist.
3.3 Bei unfallbedingter Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit erbrin- gen wir solange Leistungen, wie die unfallbedingte Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit andauert, längstens jedoch bis zum Ablauf der vorgesehenen Leistungsdauer.
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Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung, Berufsunfähigkeits Versicherung
Beginn und Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes. 3.1 Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem auf den Eingang Ihres Antrags bei uns folgenden Tag, frühestens je- doch zwei Monate vor dem beantragten Versicherungsbeginn.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der vorläufige Ver- sicherungsschutz, wenn
a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versiche- rung begonnen hat;
b) Sie einem von uns angebotenen, vom Antrag abweichen- den Versicherungsschutz widersprechen;
c) wir Ihren Antrag abgelehnt haben. In haben (in diesem Fall werden wir den vorläufigen Versicherungsschutz kündigen);
d) Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder Sie Ihren Antrag zurückgenommen haben;
e) der Einlösungsbeitrag für die beantragte Versicherung nicht rechtzeitig gezahlt wurde bzw. der Einzug des Einlösungs- beitrags aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug widersprochen worden ist.
3.3 Bei unfallbedingter Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit erbrin- gen wir solange Leistungen, wie die unfallbedingte Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit andauert, längstens jedoch bis zum Ablauf der vorgesehenen Leistungsdauer.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Tarif BRC