BEGINN UND ENDE IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES Musterklauseln

BEGINN UND ENDE IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES. Sie haben nur dann Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn wir Ihren Versicherungs-Antrag annehmen. Das Datum des Inkrafttretens Ihres Versicherungs-Vertrages und das Enddatum ist in Ihrem Versicherungs-Nachweis angegeben. Die Versicherung tritt um 00:00 Uhr am Tag nach Abschluss und nach veranlasster Zahlung in Kraft. Der Antrag muss am oder vor dem Abreise-Datum eingehen und Sie müssen die Zahlung des vollständigen Versicherungs-Beitrags veranlasst haben. Der Versicherungsschutz gilt nur für Schäden, die während der Laufzeit Ihres Versicherungs-Vertrags eintreten. Das Abreise-Datum und das Rückreise-Datum, das Sie beim Abschluss der Versicherung angegeben haben, werden bei der Berechnung der Dauer Ihrer Reise als zwei separate Reisetage gezählt. Hiervon ausgenommen sind One-Way-Buchungen (einfache Strecke) oder Hin- und Rückreisen am selben Tag. Ihre Versicherung endet an dem in Ihrem Versicherungs-Nachweis angegebenen Enddatum des Versicherungsschutzes. Es gibt Situationen, in denen Ihr Versicherungsschutz unter Umständen zu einem anderen Zeitpunkt endet: Wenn Ihre Versicherung im Rahmen einer One-Way- Buchung (einfache Strecke) abgeschlossen wurde, endet Ihr Versicherungsschutz an dem in Ihren Versicherungs-Dokumenten angegebenen geplanten Rückreise-Datum. Außerdem endet Ihr Versicherungsschutz in folgenden Fällen zum jeweils frühestmöglichen der folgenden Zeitpunkte:
BEGINN UND ENDE IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES. Der Versicherungsschutz gilt nur für Schäden, die während der Laufzeit Ihres Versicherungsschutzes und während Ihres geplanten Mietzeitraums eintreten, wie im Fahrzeug-Mietvertrag angegeben. Sie müssen in den Versicherungsschutz einbezogen worden sein, bevor Sie oder ein im Fahrzeug-Mietvertrag aufgeführter Fahrer das Mietfahrzeug zu Beginn des im Fahrzeug-Mietvertrag angegebenen Mietzeitraums in Besitz nehmen. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe des Mietfahrzeugs. Ihr Versicherungsschutz endet an dem in Ihrem Fahrzeug-Mietvertrag angegebenen Enddatum des Versicherungsschutzes. Außerdem endet Ihr Versicherungsschutz, sobald einer der folgenden Fälle eintritt.
BEGINN UND ENDE IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES. Muster Der Versicherungsschutz gilt nur für Schäden, die während der Laufzeit Ihres Versicherungsschutzes eintreten. In der Reiserücktritt-Versicherung (sofern in Ihrem Versicherungspaket enthalten) beginnt der Versicherungsschutz mit Ihrer Einbeziehung in den Gruppenversicherungs-Vertrag. In den übrigen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückkehr an Ihren Hauptwohnsitz. Außerdem endet Ihr Versicherungsschutz, sobald einer der folgenden Fälle eintritt.
BEGINN UND ENDE IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES. Ihr Versicherungsschutz beginnt – wenn Sie den Beitrag rechtzeitig gezahlt haben – nach Ablauf der Wartezeit. Diese beträgt drei Monate. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen (siehe näher § 4 Absatz 1 D.A.S. ARB 2007). Die Vertragspartner können zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Eini- gen wir uns auf eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie bereits zum Ablauf des dritten Jahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn sie drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugegangen ist. Näheres entnehmen Sie bitte § 8 D.A.S. ARB 2007. Sind mindestens zwei Rechtsschutzfälle innerhalb von 12 Monaten eingetreten, können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 13 D.A.S. ARB 2007. Sie als unseren Kunden. Im privaten Bereich Ihrer Rechtsschutzversicherung ist Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner automatisch mitversichert. Wenn Sie wollen, können Sie uns Ihren nichtehelichen oder nicht eingetragenen Lebenspartner benennen, damit auch für ihn Rechtsschutz besteht. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 15 D.A.S. ARB 2007 sowie Ihrem Versicherungsschein. beantworten Sie unsere Antragsfragen bitte vollständig und richtig, da wir Ihren Rechtsschutz sonst sogar rückwirkend beenden können, so dass Sie Ihren Versicherungsschutz ab Beginn verlieren. Eine Frage in dem Antrag ist z. B., ob Sie oder Ihr Partner bereits rechtsschutzversichert waren oder sind. informieren Sie uns bitte über alle Änderungen in den Lebensbereichen, in denen Sie Rechtsschutz genießen, da wir den Vertrag sonst vorzeitig beenden können und Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise gefährden. Das gilt z. B. für die Zahl der Fahrzeuge bei dem Verkehrs-Rechtsschutz oder die aktuelle Lohnsumme bei dem Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 11 Absatz 3 D.A.S. ARB 2007. informieren Sie uns sofort schriftlich oder telefonisch zutreffend über alle Umstände, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz ver- lieren könnten. Näheres finden Sie in § 17 D.A.S. ARB 2007. Bitte entnehmen Sie die Höhe und die Fälligkeit des Beitrages sowie den Zeitraum, für den er zu entrichten ist, Ihrem Antrag sowie Ihrem Versicherungsschein. Bezahlen Sie Ihren Beitrag unbedingt pünktlich. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz. Bei Einzug von Ihrem Konto sorgen Sie bitte rechtzeitig vor Fälligkeit für entsprechende Deckung, damit wir Ihnen im Rechtsschutz...
BEGINN UND ENDE IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES. Ihr Versicherungsschutz beginnt – wenn Sie den Beitrag rechtzeitig gezahlt haben – zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne Wartezeit. Die Vertragspartner können zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht, wenn sie drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugegangen ist. Näheres entnehmen Sie bitte § 8 D.A.S. ARB 2007. Unter den in § 6 D.A.S. ERB 2007 bestimmten Voraussetzungen können Sie den Vertrag vorzeitig beenden. Sie als unseren Kunden als Inhaber der jeweiligen Forderung. beantworten Sie unsere Antragsfragen bitte vollständig und richtig, da wir Ihren Rechtsschutz sonst sogar rückwirkend beenden können, so dass Sie Ihren Versicherungsschutz ab Beginn verlieren. Eine Frage in dem Antrag ist z. B., ob Sie bereits rechtsschutz- versichert waren oder sind. informieren Sie uns bitte, falls Sie Ihre Betriebsart wechseln, da wir den Vertrag sonst vorzeitig beenden können und Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise gefährden. Teilen Sie uns bitte auch jede Änderung der Zahl Ihrer Beschäftigten mit, da sich danach Ihr Beitrag bestimmt. Bitte berücksichtigen Sie hierzu zudem § 11 D.A.S. ARB 2007. beauftragen Sie bitte die D.A.S. Prozessfinanzierung AG für ein effektives Forderungsmanagement möglichst umgehend.
BEGINN UND ENDE IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihr Versiche- rungsvertrag zustande gekommen ist, frühestens jedoch am Tag des beantragten Versicherungsbeginns. Der Versicherungsschutz endet • bei Tod der versicherten Person; • bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung. Sie können die Auszahlung eines Teils des Rückkaufs- xxxxx Ihrer Versicherung verlangen. Bei einem Teilrück- kauf werden die versicherten Leistungen herabgesetzt. Die neuen versicherten Leistungen werden in einer aktua- lisierten Police dokumentiert.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.