Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen. Für eine Dauer von bis zu 4 Wochen vom Unfalltag an gerechnet wird die versicherte Person bei Bedarf bis zu zweimal wöchentlich bei Behördengängen und Arztbesu- chen begleitet, wenn persönliches Erscheinen bei Behör- den oder Ärzten unumgänglich ist.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen. Für eine Dauer von Bis zu zweimal wöchentlich wird bei Bedarf für bis zu 4 Wochen vom Unfalltag an gerechnet wird die versicherte Person bei Bedarf bis zu zweimal wöchentlich bei Behördengängen und Arztbesu- chen Arztbesuchen begleitet, wenn persönliches Erscheinen bei Behör- den Behörden oder Ärzten unumgänglich ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Unfallversicherung
Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen. Für eine Dauer von bis zu 4 Wochen vom Unfalltag an gerechnet ge- rechnet wird die versicherte Person bei Bedarf bis zu zweimal zwei- mal wöchentlich bei Behördengängen und Arztbesu- chen Arztbesuchen begleitet, wenn persönliches Erscheinen bei Behör- den Behörden oder Ärzten unumgänglich ist.
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Samples: Unfallversicherung