Begleitung bei Arzt- und Behördengängen. Ist der Besuch der versicherten Person bei einer Behörde oder einem Arzt erforderlich, wird sie dorthin gebracht und wieder abgeholt - gegebenenfalls mit einer Begleitperson aus der Familie - und wenn erforderlich, während des Besuchs begleitet, bis zu zweimal pro Woche, in einem Umkreis von 25 Kilometern von deren Wohnort.
Appears in 2 contracts
Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Begleitung bei Arzt- und Behördengängen. Ist Wenn der Besuch der versicherten Person bei einer Behörde oder einem Arzt erforderlicherforderlich ist, wird sie dorthin gebracht und wieder abgeholt - gegebenenfalls mit einer Begleitperson aus der Familie - und wenn erforderlich, während des Besuchs begleitet, bis zu zweimal pro Woche, in einem Umkreis von 25 Kilometern von deren ihrem Wohnort.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungs Bedingungen Für Den Gruppenunfallvertrag, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen