Begriffe und Definitionen. Für die Auslegung der in diesem Standardangebot verwendeten Begriffe und Definitionen gelten die Bestimmungen nach dem KomG, den dazugehörigen Verordnungen, dem Anhang 6 sowie gemäss dem technischen Glossar des Amtes für Kommunikation3. Die LKW stellen den Anbietern Zugang auf ihre passive Netzinfrastruktur im Fürstentum Liechtenstein zum Zwecke der Erbringung von elektronischen Kommunikationsdienstleistungen zur Verfügung. Die Netzinfrastrukturen der LKW gliedern sich in die Hauptbereiche TAL-Glasfaser, Kernnetz-Glasfaser (Backhaul), Anschlusszentralen und Kabelkanalisation. Die einzelnen von dem Anbieter bezogenen Dienstleistungen ergeben sich aus den Bestellungen, welche vom Anbieter mittels den WEB-basierenden Formularen auf 1 xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxxx/0000.00 2 xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxxx/0000000000 3 xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxx/xx/xxxxxxxxxxx-xxxxxxx-xx.xxx xxxxx://xxxxxx.xxx.xx bestellt wurden. Der jeweils aktuelle Stand der abgeschlossenen Bestellungen ergibt sich aus der monatlichen Rechnung der LKW. Sämtliche der von den LKW zur Verfügung gestellten Infrastrukturen, Installationen und Anlagen verbleiben im Eigentum der LKW bzw. eines allfälligen Dritten. Die LKW erbringen alle Dienste soweit und solange dies nach geltendem Recht vorgeschrieben ist. Die Anbieter haben generell kein Recht auf Ausbau. Die LKW stimmen die Ausbaupläne mindestens einmal jährlich in einem Planungsgremium («Roundtable Netzbau») ab, in welchem die aktiven Nutzer von Kommunikationsnetz-Infrastrukturen vertreten sind. Dies zum Zwecke eines bedarfsgerechten und kostenbewussten Ausbaus der vorhandenen Netze unter Berücksichtigung der Anforderungen aller Diensteerbringer und unter optimaler Nutzung der bestehenden Infrastrukturen.
Begriffe und Definitionen. (1) „Kunde“ bzw. „Mieter“/„Nutzer“/“Fahrer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die sich erfolgreich und ordnungsgemäß bei mobileeee angemeldet und die einen gültigen Rahmenvertrag mit mobileeee abgeschlossen hat.
Begriffe und Definitionen. (1) Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe orientieren sich an den Definitionen gemäss Bran- chenempfehlung Manueller Lastabwurf (nachfolgend «Branchenempfehlung MLS»), soweit die vor- liegende Vereinbarung nicht davon abweicht.
Begriffe und Definitionen. Für die Auslegung der in diesem Standardangebot verwendeten Begriffe und Definitionen gelten die Bestimmungen nach dem Kommunikationsgesetz, den Verordnungen, sowie gemäss dem technischen Glossar des Amtes für KommunikationAK5. Der VORLEISTUNGSGEBER stellt dem VORLEISTUNGSNEHMER eine Zusammenschaltung (Interkonnektion) zum Zwecke der Terminierung von Sprachanrufen in sein öffentliches Mobilfunknetz und/oder in sein öffentliches Festnetz zur Verfügung. Die Zusammenschaltung findet an einem definierten Netzübergabepunkt (Point of Interconnection – PoI) statt. Dieser Teil enthält die dafür massgeblichen generellen Vertragsbedingungen. Technische, betriebliche und organisatorische Detailregelungen sind in den Anhängen enthalten und integrierender Bestandteil dieses Vertrages. Vorbehaltlich der in diesem Vertrag und seinen Anhängen enthaltenen Verpflichtungen bleibt es den Zusammenschaltungspartnern frei, ihr Netz nach eigenem Gutdünken zu gestalten, solange dies den Betrieb des anderen Zusammenschaltungspartners nicht beeinträchtigt. Falls ein Zusammenschaltungspartnern beabsichtigt, sein Netz zu ändern, das Auswirkungen auf die Zusammenschaltung hat, so hat er dem anderen Zusammenschaltungspartner mindestens drei Monate vor der Umsetzung dafür sämtliche notwendigen Informationen zukommen zu lassen.
Begriffe und Definitionen. Folgende Begriffe und Definitionen gelten:
Begriffe und Definitionen. Die Zertifizierungswelt hat ein spezifisches Vokabular. Wir haben die wichtigsten Begriffe und Definitionen im Leitfaden zur Zusammenarbeit zusammengestellt. Dieser Leitfaden ist für Sie als ProCert Kunde im ProCert Portal zugänglich. Der Einfachheit halber ist das männliche Geschlecht die verwendete allgemeine Form in diesem Zertifizierungsreglement. Wo finde ich diese namentlich? Sie finden diese in Ihrem Mandat im ProCert-Portal. Für Anregungen oder Beschwerden können Sie sich jederzeit an unsere Verantwortlichen QMS/Akkreditierung über xxxxxxx@xxxxxxx.xx wenden.
Begriffe und Definitionen. In dieser Lizenzvereinbarung werden folgende Großgeschriebene Begriffe wie folgt definiert: „Benutzerkonto“ ist ein Konto des Benutzers im Spiel.
Begriffe und Definitionen. Standardware: Ware, die im Angebot des Verkäufers standardmäßig enthalten und üblicherweise vorrätig ist Sonstige Ware: Ware besonderer Art, die im Auftrag des Käufers hergestellt wird und nicht vorrätig ist Biologisch abbaubare Ware: Ware besonderer Art, die vollständig oder zum beträchtlichen Teil aus natürlichen Materialien (Kokos, Jute, Stroh etc.) hergestellt und nicht gelagert wird
Begriffe und Definitionen. 1. Die „VMC Präqualifikation GmbH“ (in der Folge kurz: VMC) ist eine vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Bonn, beauftragte und autorisierte private
Begriffe und Definitionen. Recycling