Behauptungen hinsichtlich des Einkommens Musterklauseln

Behauptungen hinsichtlich des Einkommens. Es ist nicht zulässig, gegenüber möglichen neuen Vertriebspartnern unrichtige oder irreführende Einkommensprognosen aufzustellen. Aufgrund der Stärken des Netzwerkmarketing neigen Vertriebspartner in ihrer Begeisterung zuweilen dazu, hypothetische Einkommenszahlen als tatsächliche Einkommensprognosen darzustellen. Dies ist kontraproduktiv, da neue Vertriebspartner rasch enttäuscht sein könnten, wenn sie hinter den hypothetischen Ergebnissen zurückbleiben oder diese nicht so schnell erreichen wie erwartet. Auch ohne künstlich aufgeblähte und unrealistische Verdienstmöglichkeiten in Aussicht zu stellen, bietet Young Living Vertriebspartnern sehr gute und attraktive Einkommensmöglichkeiten. Unzutreffende und übertriebene Behauptungen über Einkommensmöglichkeiten sind deshalb unzulässig. Die Darstellung der Verdienstmöglichkeiten muss auf konkreten und überprüfbaren Einnahmen basieren, die durch die Young- Living-Geschäftsmöglichkeit erzielt werden. In der Darstellung der Einkommensmöglichkeiten darf nicht angedeutet werden, dass das Einkommen schnell oder mühelos zu erzielen sei. In vielen Ländern gelten Gesetze und Richtlinien, die bestimmte Arten der Behauptungen zu Einkommen im Direktvertrieb regulieren oder sogar verbieten. Auch wenn Vertriebspartner es als hilfreich ansehen können, Kopien ihrer Einkommensschecks zu zeigen oder zu verraten, was sie oder andere verdient haben, haben solche Ansätze negative rechtliche Konsquenzen und können Young Living und den Vertriebspartner, der diese Behauptungen aufstellt, in ein schlechtes Licht stellen, es sei denn, ein genaues Aufzeigen des Einkommens ist gesetzlich vorgesehen. Weil Young Living Vertriebspartnern nicht die entsprechenden Daten vorliegen, um rechtlich gültige Aussagen zum Einkommen zu machen, sollte ein Vertriebspartner keine Einkommensprojektionen, Behauptungen zum Einkommen oder Angaben zum eigenen Einkommen (inklusive dem Vorzeigen von Einkommensschecks, Kopien von Schecks, Kontoauszügen oder Steuerunterlagen) machen wenn er die Young Living Einkommensgelegenheit oder den Kompensationsplan vorstellt. Young Living Vertriebspartner müssen sich jederzeit an alle örtlichen Gesetzte und Bestimmungen halten. Young Living geht es primär nicht um Luxus und Reichtum, sondern darum, Menschen zu Wohlbefinden, einer Zielsetzung und einem reichhaltigen Leben zu verhelfen. Also sollten Sie nicht angeben (weder explizit mit Worten, noch impliziert oder mit Bildern), dass ein Young Living Business zu einem luxur...

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.