Behördliche Anforderungen. 4.2.1 Der Auftragnehmer muss sich laufend über alle anzuwendenden Gesetze und Regelungen, die von einer Regierung oder einer Aufsichtsbehörde mit Zuständigkeit für die Leistungen erlassen werden, sowie über alle anzuwendenden Tarifverträge und Lohnvereinbarungen informieren und diese beachten und erfüllen. 4.2.2 Der Auftragnehmer muss alle Genehmigungen und Erlaubnisse, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind und im Namen der Gruppe des Auftragnehmers erlangt werden müssen oder können, rechtzeitig erlangen und dafür sorgen, dass sie gültig bleiben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer