Behördliche Anforderungen. 4.2.1 Der Auftragnehmer muss sich laufend über alle anzuwendenden Gesetze und Regelungen, die von einer Regierung oder einer Aufsichtsbehörde mit Zuständigkeit für die Leistungen erlassen werden, sowie über alle anzuwendenden Tarifverträge und Lohnvereinbarungen informieren und diese beachten und erfüllen.
Appears in 4 contracts
Samples: wintershalldea.com, wintershalldea.com, wintershalldea.com
Behördliche Anforderungen. 4.2.1 6.2.1 Der Auftragnehmer muss sich laufend über alle anzuwendenden Gesetze und Gesetze, einschließlich Regelungen, die von einer Regierung oder einer Aufsichtsbehörde mit Zuständigkeit für die Leistungen und insbesondere für Personalüberlassung erlassen werden, über Anforderungen und Anordnungen von Behörden sowie über alle anzuwendenden Tarifverträge und Lohnvereinbarungen informieren und diese beachten und erfüllen.
Appears in 1 contract
Samples: wintershalldea.com