Beiräte. 17 Die Arbeit des Vorstandes wird von verschiedenen Beiräten unterstützt. Das Schaffen der Beiräte und von Ad hoc-Beiräten ist aufgrund des Beschlusses des Vorstandes oder des Leiten- den Ausschusses jederzeit möglich. Der Vorstand hat in seinem Beschluss zu regeln, was die Auf- gabe, die Kompetenzen und die Zusammensetzung eines Bei- rates sind.
Beiräte. (1) Zur Beratung und Unterstützung der Gesellschaft können folgende Beiräte eingerichtet werden: