Beitragspflichtige Versicherungen. Die PZ erhält bei jeder Beitragsfälligkeit einen laufenden Überschussanteil, der in Prozent des Beitrags für die PZ bemessen wird. Der jeweils zugeteilte laufende Überschussanteil wird entsprechend der vertraglichen Vereinbarung verwendet. In Abhängigkeit von den tariflichen Bestimmungen sind dabei grundsätzlich folgende Überschussverwendungsformen möglich:
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Beitragspflichtige Versicherungen. Die PZ erhält bei jeder Beitragsfälligkeit einen laufenden ÜberschussanteilÜber- schussanteil, der in Prozent des Beitrags für die PZ bemessen wird. Der jeweils zugeteilte laufende Überschussanteil wird entsprechend entspre- chend der vertraglichen Vereinbarung verwendet. In Abhängigkeit Abhängig- keit von den tariflichen Bestimmungen sind dabei grundsätzlich grundsätz- lich folgende Überschussverwendungsformen möglich:
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