Bekämpfung des Rechtsextremismus Musterklauseln

Bekämpfung des Rechtsextremismus. Der Bekämpfung des Rechtsextremismus kommt in Dortmund sowohl von Seiten der Stadt Dortmund als auch der Polizei Dortmund besondere Bedeutung zu. Im Rahmen dieser gemeinsamen Schwerpunktsetzung zeigen beide Organisationen offene Präsenz in allen relevanten Bereichen, in denen Rechtsextremisten die Bevölkerung verunsi- chern wollen. Hierzu gehört vor allem der Stadtteil Dorstfeld, mit dem Schwerpunkt Wil- helmplatz, von wo aus die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben der Präsenz anlassbezogen bspw. die Bereiche Schulte-Witten-Park sowie Vogelpothsweg/Sengsbank bestreifen können und allgemeine ordnungsbehördliche Maßnahmen treffen. Darüber hinaus werden lageangepasst bspw. auch Huckarde, Marten oder Lütgendortmund aufgesucht. Die gemeinsame Präsenz und alle getroffenen Maßnahmen im Einsatzraum stärken das Sicher- heitsempfinden und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Handeln von Stadt und Polizei. Zur Aufgabenbewältigung stellen die Polizeiinspektion 2 / Bezirksdienst und das Ordnungs- amt der Stadt Dortmund grundsätzlich im Früh- und im Spätdienst jeweils eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter, und zwar wie folgt: Einsatzzeiten und Personaleinsatz / Stärken Frühdienst Ordnungsamt/Polizei Spätdienst Ordnungsamt/Polizei Montag 10:00-14:00 1/1 15:00 – 20:30 1/1 Dienstag 10:00-14:00 1/1 15:00 – 20:30 1/1 Mittwoch 10:00-14:00 1/1 15:00 – 20:30 1/1 Donnerstag 10:00-14:00 1/1 15:00 – 20:30 1/1 Xxxxxxx 10:00-14:00 1/1 15:00 – 20:30 1/1 Aufgrund momentaner, zahlreicher Stellenvakanzen kann das Ordnungsamt der Stadt Dort- mund vorübergehend – bis voraussichtlich in das 4. Quartal 2015 hinein – lediglich fünf von maximal zehn möglichen Schichten (montags bis freitags, jeweils Früh-/Spätschicht) wö- chentlich mit je einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin für eine gemeinsame Doppelstrei- fe besetzen. In Abhängigkeit von der Personalgewinnung wird das Ordnungsamt im Laufe des Jahres 2015 sukzessive weitere Einsatzkräfte zur Aufgabenbewältigung abstellen. Ziel ist es, montags bis freitags im Früh- und Spätdienst mindestens jeweils eine gemeinsame Doppel- streife zur Aufgabenbewältigung einzurichten. Ordnungsamt und Polizei arbeiten gemeinsam auf der Grundlage eigener Zuständigkeiten im Rahmen von behördenübergreifenden Einsätzen zur Bekämpfung schädlicher Infrastruktur und Überwachung und Einhaltung des Jugendschutzes zusammen. Insbesondere kooperieren die Ordnungspartner im Rahmen der: - „Schwerpunkteinsätze Nord“, gewerbe-, ausländer-, und...
Bekämpfung des Rechtsextremismus. 177. Die Landesregierung versteht die Zurückdrängung von rechtsextremem, neofaschistischem und ausländerfeindlichem Gedankengut als politische Querschnittsaufgabe und mißt ihr hohe Priorität bei.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.