Common use of Belegschafts- und Besucherhabe Clause in Contracts

Belegschafts- und Besucherhabe. 12.1 Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 SVAHB und abweichend von Ziffer 7.6 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Beschädigung oder Vernichtung sowie Abhandenkommens a) von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher, b) von Kraftfahrzeugen der Betriebsangehörigen und Besucher, sofern diese Fahrzeuge auf dafür vorgesehenen Plätzen innerhalb des Betriebsgrundstücks ordnungsgemäß abgestellt werden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Liegen die unter b) genannten Abstellplätze außerhalb des Betriebs- grundstücks, hat der Versicherungsnehmer dafür zu sorgen, dass die Abstellplätze entweder ständig bewacht oder durch ausreichende Sicherung gegen unerlaubten Zutritt oder unerlaubte Benutzung durch betriebsfremde Personen geschützt sind. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt Ziffer 26. SVAHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). 12.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus dem Abhan- denkommen von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, bargeldlosen Zahlungsmitteln (z. B. Kredit /EC Karten, Schecks), Urkunden, Schmuck und anderen Wertsachen.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Belegschafts- und Besucherhabe. 12.1 9.1 Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 SVAHB und abweichend von Ziffer 7.6 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Beschädigung oder Vernichtung sowie Abhandenkommens a) von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher, b) von Kraftfahrzeugen der Betriebsangehörigen und Besucher, sofern diese Fahrzeuge auf dafür vorgesehenen Plätzen innerhalb des Betriebsgrundstücks ordnungsgemäß abgestellt werden werden, und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Liegen die unter b) genannten Abstellplätze außerhalb des Betriebs- grundstücks, hat der Versicherungsnehmer dafür zu sorgen, dass die Abstellplätze entweder ständig bewacht oder durch ausreichende Sicherung gegen unerlaubten Zutritt oder unerlaubte Benutzung durch betriebsfremde Personen geschützt sind. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt Ziffer 26. 26 SVAHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). 12.2 9.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus dem Abhan- denkommen von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, bargeldlosen Zahlungsmitteln (z. B. Kredit /EC Karten, Schecks), Urkunden, Schmuck und anderen Wertsachen.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen

Belegschafts- und Besucherhabe. 12.1 9.1 Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 SVAHB und abweichend von Ziffer 7.6 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Beschädigung oder Vernichtung sowie Abhandenkommens a) von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher, b) von Kraftfahrzeugen der Betriebsangehörigen und Besucher, sofern diese Fahrzeuge auf dafür vorgesehenen Plätzen innerhalb des Betriebsgrundstücks ordnungsgemäß abgestellt werden werden, und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Liegen die unter b) genannten Abstellplätze außerhalb des Betriebs- grundstücks, hat der Versicherungsnehmer dafür zu sorgen, dass die Abstellplätze entweder ständig bewacht oder durch ausreichende Sicherung gegen unerlaubten Zutritt oder unerlaubte Benutzung durch betriebsfremde Personen geschützt sind. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt Ziffer 26. SVAHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). 12.2 9.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus dem Abhan- denkommen von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, bargeldlosen Zahlungsmitteln (z. B. Kredit /EC Kredit- / EC Karten, Schecks), Urkunden, Schmuck und anderen Wertsachen.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Photovoltaik

Belegschafts- und Besucherhabe. 12.1 8.1 Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 SVAHB und abweichend von Ziffer 7.6 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Beschädigung oder Vernichtung sowie Abhandenkommens a) von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher, b) von Kraftfahrzeugen der Betriebsangehörigen und Besucher, sofern diese Fahrzeuge auf dafür vorgesehenen Plätzen innerhalb des Betriebsgrundstücks ordnungsgemäß abgestellt werden werden. und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Liegen die unter b) genannten Abstellplätze außerhalb des Betriebs- grundstücks, hat der Versicherungsnehmer dafür zu sorgen, dass die Abstellplätze entweder ständig bewacht oder durch ausreichende Sicherung gegen unerlaubten Zutritt oder unerlaubte Benutzung durch betriebsfremde Personen geschützt sind. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt Ziffer 26. SVAHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). 12.2 8.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus dem Abhan- denkommen von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, bargeldlosen Zahlungsmitteln (z. B. Kredit /EC Kredit- / EC Karten, Schecks), Urkunden, Schmuck und anderen Wertsachen.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Wohnungswirtschaft / Hausverwaltungen