Bestätigung, Einlösung Musterklauseln

Bestätigung, Einlösung. (1) Auf Antrag versieht die Bank einen vom Kontoinhaber auf Vordruck der Bank ausge- stellten Scheck mit einem Bestätigungsvermerk, durch den sie sich zur Einlösung des Schecks bei Vorlegung innerhalb einer Frist von acht Tagen, vom Tag der Ausstellung des Schecks an gerechnet, während der Geschäftsstunden verpflichtet.
Bestätigung, Einlösung. II. Kontoführung Einlagen-KI F. Bestätigte Schecks

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.