Benutzerkonto, Vertragsbeendigung Musterklauseln

Benutzerkonto, Vertragsbeendigung. Nach erfolgreicher Registrierung wird für registrierte Nutzer automatisch ein Benutzerkonto eröffnet. Registrierte Nutzer können sich danach durch Eingabe ihrer Anmeldedaten (E-Mail- Adresse und das von ihnen gewählte Passwort) jederzeit Zugang zur Plattform verschaffen. Je- der Nutzer darf nur ein Benutzerkonto haben und bestätigt mit seiner Registrierung, dass er noch kein Benutzerkonto hat. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar. Das Benutzerkonto wird durch das vom Nutzer gewählte Passwort gegen einen Zugriff durch andere Personen geschützt. Die Nutzer sind verpflichtet, ihr Passwort vertraulich zu behandeln und mit der nötigen Sorgfalt sicherzustellen, dass Dritte hierauf keinen Zugriff erlangen. Eine Weitergabe oder Offenlegung der Anmeldedaten an Dritte und / oder deren Autorisierung, das Benutzerkonto zu verwenden, ist ausdrücklich untersagt. Nutzer dürfen ihre Anmeldedaten nicht an Dritte weitergeben und haben diese vor unberechtigtem Zugriff Dritter, missbräuchlicher Nut- zung oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Verwendungen zu schützen. Nutzer haben unverzüglich jede unberechtigte, missbräuchliche oder in betrügerischer Absicht vorgenom- mene Nutzung ihres Benutzerkontos sowie den Verdacht, dass ihr Benutzerkonto einer solchen Gefahr ausgesetzt sein könnte, an OPUNITY (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1.) zu melden und ihr Passwort zu ändern. Während der Nutzung der Plattform sind angemeldete Nutzer grundsätzlich permanent einge- loggt („soft Login“), bis sie sich aktiv mittels Logout abmelden oder die entsprechenden Brow- ser-Cookies löschen. Auf die Gefahr, dass Dritte auf Benutzerkonten und alle hierin gespeicher- ten persönlichen Daten zugreifen können, wenn sie über angemeldete Nutzer-Endgeräte verfü- gen, und dass ein angemeldetes Endgerät auch ohne dessen aktive Nutzung möglicherweise im Hintergrund Daten mit OPUNITY austauscht, wodurch das den Nutzern von ihren Internetan- bieter zur Verfügung stehende Datenvolumen genutzt und beeinträchtigt werden kann, wird ausdrücklich hingewiesen. Nutzern wird daher empfohlen, sich nach dem Ende einer jeden Nut- zung durch aktives Anklicken des Logout-Buttons aktiv abzumelden. Registrierte Nutzer können ihr Benutzerkonto jederzeit löschen und damit auch das Vertrags- verhältnis zu OPUNITY beenden. OPUNITY ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grun- des (zB bei Verdacht auf unberechtigte, missbräuchliche oder in betrügerischer Absicht erfol- gende Nutzung) das Benutzerkonto eines Nutzers je...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.