Benutzungsentgelt Musterklauseln

Benutzungsentgelt gemäß der Richtlinie zur Überlassung städtischer Einrichtungen - in der jeweils geltenden Fassung -
Benutzungsentgelt. Die Benutzung der Straße durch öffentliche Versorgungsleitungen ist unentgeltlich, solange für eine derartige Straßenbenutzung bei anderen öffentlichen Straßen nach dem Konzessionsabgaberecht kein Entgelt erhoben werden darf.
Benutzungsentgelt. 1. Der Mieter hat für die Überlassung und Benutzung des Veranstaltungsraumes und der Einrichtungen zu entrichten:
Benutzungsentgelt. Für die Benutzung der Nordmarkhalle und den Xxxxx-Xxxxxx-Platz ist ein Entgelt zu zahlen, das nach der Entgeltordnung berechnet wird. Zusätzlich zu dem vertraglich festgelegten Entgelt kann eine Kaution gefordert werden. Sollten eine oder mehrere Vorschriften des Mietvertrages und dieser Benutzungsordnung nich- tig werden, so läßt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die vorstehende Benutzungsordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Außer den im Mietver- trag weiter vereinbarten Bedingungen sind Nebenabreden nur verbindlich, wenn sie schriftlich getroffen werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rendsburg. Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig treten die Allgemeinen Miet- und Ausstellungsbedingungen für die Nordmarkhalle außer Kraft. Rendsburg, den 16.12.2005 Stadt Rendsburg gez. Breitner Xxxxxxx Xxxxxxxx Bürgermeister Die Benutzungsordnung für die Nordmarkhalle und den Xxxxx-Xxxxxx-Platz vom 16. Dezember 2005 ist gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Rendsburg vom 16. Juli 2003 im Mitteilungs- blatt der Stadt Rendsburg am 21. Dezember 2005 bekannt gemacht.
Benutzungsentgelt gemäß der Richtlinie zur Überlassung städtischer Einrichtungen -in der jeweils geltenden Fassung- § 8
Benutzungsentgelt. Das Benutzungsentgelt beträgt 60,- €. Darüber hinaus ist für die Inanspruchnahme von Wasser, Strom, Heizung etc. eine Pauschale von 10,- € zu entrichten. Bei der Schlüsselübergabe ist eine Kaution von 20,- € zu hinterlegen.
Benutzungsentgelt. Für die Benutzung der Badeeinrichtungen werden Entgelte nach dem anliegenden Entgelttarif erhoben, der Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung ist. Besondere Vereinbarungen für geschlossene Gruppen sind zulässig. Freien Eintritt in die städtischen Bäder haben:
Benutzungsentgelt. Für die Grundstücksnutzung zahlt der Gestattungsnehmer ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 1 € pro Meter Leitungstrasse. Das Benutzungsentgelt ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Leitungen fällig. Gerät der Gestattungsnehmer in Zahlungsverzug, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Benutzungsentgelt. Für die Vermietung werden berechnet
Benutzungsentgelt. Für die Benutzung der Sporthalle und der Freisportflächen erhebt die Gemeinde die in Abschnitt II dieser Miet- und Benutzungsordnung festgelegten privatrechtlichen Entgelte. Nebenkosten und Sonderleistun-gen, die nicht in das Mietentgelt eingerechnet sind, werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.