Benutzungsentgelt Musterklauseln

Benutzungsentgelt gemäß der Richtlinie zur Überlassung städtischer Einrichtungen -in der jeweils geltenden Fassung-
Benutzungsentgelt. Die Benutzung der Straße durch öffentliche Versorgungsleitungen ist unentgeltlich, solange für eine derartige Straßenbenutzung bei anderen öffentlichen Straßen nach dem Konzessionsabgaberecht kein Entgelt erhoben werden darf.
Benutzungsentgelt. Der Mieter hat für die Überlassung und Benutzung des Veranstaltungsraumes und der Einrichtungen zu entrichten:
Benutzungsentgelt. 1. Das Benutzungsentgelt richtet sich vorbehaltlich einer abwei- chenden Vereinbarung der Parteien unter Maßgabe von Ziffer 4.3. dieser AGB nach den jeweils gültigen Beitragssätzen. Die- se werden im Intranet der Deka bekanntgegeben. Der konkre- te Preis für eine Projektkursteilnahme ist der Kursbewerbung – ebenfalls im Intranet der Deka - zu entnehmen und auf der ersten Vertragsseite an entsprechender Stelle einzutragen. 2. Das Benutzungsentgelt wird monatlich mit dem Gehalt des Mitarbeiters der Deka verrechnet. Ein anteiliges Benutzungs- entgelt wird mit dem Benutzungsentgelt für den nächsten Ka- lendermonat mit der nächsten Gehaltsabrechnung verrechnet. Sollte das Arbeitsverhältnis des Nutzers ruhen und der Nutzer für diese Zeit kein monatliches Gehalt beziehen, bleibt die De- ka dennoch weiterhin berechtigt, das Benutzungsentgelt zu fordern und über die Gehaltsabrechnung einzuziehen; die Rechte des Nutzers nach Ziffer 3.2. und Ziffer 6.1. der AGB bleiben hiervon unberührt. Das Benutzerentgelt eines Nutzers einer 10er Karte wird einmalig mit dem Gehalt des Mitarbei- ters der Deka verrechnet. Gleiches gilt für das Entgelt eines Projektkursteilnehmers. 3. Im Falle einer Änderung der Höhe der gesetzlichen Umsatz- steuer oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist die Deka berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht. 4. Die Benutzungs- bzw. Projektkursgebühr ist auch dann fällig, wenn der Nutzer die Einrichtung bzw. den Projektkurs aus in seiner Person liegenden Gründen nicht in Anspruch nimmt. Die Regelung unter Ziffer 3. bleibt davon unberührt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Health Center
Benutzungsentgelt. Veranstaltungen der Gemeinde Kiedrich oder gemeindlicher Einrichtungen gebührenfrei Private Familienfeier sowie vereinsinterne Feiern von ortsansässigen Vereinen und Gemeinschaften Nutzungsgebühr 150 Euro Unkostenbeitrag (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung) 100 Euro Kaution: 200 Euro Liegen für dieselbe Zeit der Nutzung mehrere Anträge vor, so entscheidet die Reihenfolge des Antragseinganges über deren Vermietung. Die Benutzerordnung habe ich zur Kenntnis genommen. Ich verpflichte mich, auch im Namen meiner Gruppe – die darin enthaltenen Auflagen zu beachten. Ort, Datum Unterschrift Genehmigung erteilt: Kiedrich, den Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich i.A. Benutzungsgebühr gezahlt am: Der Jugendtreff Easy wird ganzjährig vergeben. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und wird durch Mietverträge, die bei der Gemeinde Kiedrich erhältlich sind, geregelt. Das Benutzerentgelt sowie der Unkostenbeitrag werden bei Vertragsabschluss fällig und sind auf ein Konto der Gemeindekasse Kiedrich zu überweisen. Veranstaltungen der Gemeinde Kiedrich oder gemeindlicher Einrichtungen gebührenfrei Private Familienfeier sowie vereinsinterne Feier von ortsansässigen Vereinen und Gemeinschaften 150 Euro Unkostenbeitrag (Strom, Wasser, Heizung, Reinigung) 100 Euro Kaution: 200 Euro Liegen für dieselbe Zeit der Nutzung mehrere Anträge vor, so entscheidet die Reihenfolge des Antragseinganges über deren Vermietung.
Benutzungsentgelt. Für die Benutzung der Mehrzweckhalle und deren Einrichtungen ist das sich aus der Anlage 1 ergebende Entgelt pro Veranstaltungstag zu bezahlen.
Benutzungsentgelt. 1. Das Benutzungsentgelt richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Veranstaltung für das Bürgerhaus Unterschleißheim gültigen Entgeltordnung. 2. Die Berechnung erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der vermieteten Räume, Einrichtungen und Leistungen. 3. Die Benutzungsentgelte schließen die Kosten für Strom, Heizung und Reinigung mit ein. Bei überdurchschnittlicher Inanspruchnahme bleibt die Kostenerstattung vorbehalten.
Benutzungsentgelt. Für die Benutzung des Stiftskellers und dessen Einrichtungen ist das sich aus Anlage 1 ergebende Entgelt pro Veranstaltungstag zu bezahlen:
Benutzungsentgelt. Für die Benutzung der Halle wird ein Entgelt nach Maßgabe des Abschnitts B in seiner je- weils geltenden Fassung erhoben.
Benutzungsentgelt. Für die Benutzung der Sporthalle und der Freisportflächen erhebt die Gemeinde die in Abschnitt II dieser Miet- und Benutzungsordnung festgelegten privatrechtlichen Entgelte. Nebenkosten und Sonderleistun-gen, die nicht in das Mietentgelt eingerechnet sind, werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.