Benutzungsregeln Musterklauseln

Benutzungsregeln. Die für die Benutzung des Golfcarts maßgeblichen Vorschriften und Regeln (Sicherheitsvorschriften) sind zu beachten.
Benutzungsregeln. 1. Sie übernehmen die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände in einem sauberen Zustand. Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Küche gewischt und die anderen Räumlichkeiten incl. der Toiletten, sind in einem besenreinen und fleckenlosen Zustand zu hinterlassen. Die Toiletten sind außerdem von groben Verunreinigungen (wie z. B. Erbrochenem) zu säubern!
Benutzungsregeln. Die Benutzer/innen haben die Badeeinrichtungen pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen und Verunreinigungen sind sie schadenersatzpflichtig. Besucher/innen sollen vorgefundene Beschädigungen oder Verunreinigungen dem Aufsichtspersonal melden. Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Standplätzen abzustellen. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt oder die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung beeinträchtigt. Nicht erlaubt ist insbesondere: ▪ im Hallenbadbereich: Lärmen, die Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten / im Freibadbereich kann dies unter Umständen gestattet werden, wenn andere Badegäste dadurch nicht gestört werden, ▪ Laufen, Toben und Umherspringen an den Beckenumrandungen und gefliesten Flächen, ▪ andere unterzutauchen oder in die Schwimmbecken zu stoßen, ▪ Rauchen in sämtlichen Räumen / dazu zählen auch E-Zigaretten und Shishas, ▪ Spucken auf den Boden oder in die Schwimmbecken, ▪ Mitbringen und Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfkantigen Gegenständen, ▪ die Benutzung von Schwimmflossen, Tauchbrillen und sonstigen Tauchgeräten. In Absprache mit dem Aufsichtspersonal sind Ausnahmen zugelassen, sofern es der Betrieb zulässt. ▪ das Mitbringen von alkoholischen Getränken, ▪ das Mitbringen von Tieren
Benutzungsregeln. Bis zum Einstieg in die Strecke ist das Fahrrad zu schieben. • Das Befahren der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr. • Das Begehen der Strecke ist untersagt. • Die Strecke darf längstens eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang befahren werden. • Bei Sturm oder Gewitter darf die Strecke nicht befahren werden. • Es ist Schutzkleidung, bestehend aus einem Helm, Rücken-, Brust, Knie-, Schienbein- und Ellenbogenprotektoren zu tragen. Das Fahrrad muss für den Downhillsport geeignet und funktionsfähig sein. Das Befahren der Strecke ist ferner nur erlaubt, wenn der Fahrer sein Fahrrad sicher beherrscht. • Vor dem erstmaligen Befahren hat der Benutzer sich durch eine Begehung, die neben der Strecke zu erfolgen hat, von dem Verlauf der Strecke Kenntnis zu verschaffen. • Zu dem Vorausfahrenden ist ein erforderlicher Sicherheitsabstand einzuhalten, so dass der Folgende noch jeder Zeit bremsen und sein Fahrrad abstoppen kann. Der vorausfahrende Fahrer hat immer Vorfahrt. Schwächere Fahrer dürfen nicht bedrängt werden. • Schwächere Fahrer sollten Hindernisse umfahren. • Die gekennzeichnete Strecke darf nicht verlassen werden. • Schilder und Markierungen sind zu beachten. • Auf eventuell kreuzende Wanderer, Fußgänger, Fahrräder oder Fahrzeuge ist zwingend Rücksicht zu nehmen. • Vor kreuzenden Wegen muss zunächst langsam gefahren und dann angehalten werden. Vor unübersichtlichen Stellen muss langsam gefahren werden. • Neue Hindernisse dürfen nur in Absprache mit den verantwortlichen Vereinsmitgliedern auf der Strecke gebaut werden. Müll ist mitzunehmen und keinesfalls auf der Strecke liegen zu lassen. • Den Anweisungen der für die Strecke verantwortlichen Vereinsmitglieder ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlung kann zum Entzug der Nutzungsberechtigung und dem Vereinsausschluss führen.
Benutzungsregeln. Die für die Benutzung des Golfcarts maßgeblichen Vorschriften und Regeln (Sicherheitsvorschriften) sind zu beachten. Sie sind durch Aushang im Sekretariat und in kurzer Form auf der Windschutzscheibe des Golfcarts ausdrücklich bekannt gegeben.
Benutzungsregeln. 9.1. Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt befragt werden.
Benutzungsregeln. Die für die Benutzung des Golfcarts maßgeblichen Vorschriften und Regeln (Sicherheitsvorschriften) sind zu beachten. Sie werden dem Mieter auf dem Armaturenbrett des Golfcarts ausdrücklich bekannt gegeben.
Benutzungsregeln. Der Mieter ist selbst für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und den erforderlichen Ordnungsmaßnahmen verantwortlich. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass die Höchstbelegung des Gemeindesaales - bei Bestuhlung ca. 250 Personen (180) - unbestuhlt ca. 300 Personen nicht überschritten wird. Der Haupteingang einschließlich Flur und Notausgang sind für Feuerwehr und Krankenwagen freizuhalten. Der Zutritt zum Gemeindesaal ist über den Notausgang strengstens untersagt. Der in dem Vertrag festgelegte Beginn und das Ende der Veranstaltung sind vom Mieter einzuhalten. Bei Überschreitung ist für jede angefangene Stunde ein Zuschlag zu entrichten, der gegebenenfalls mit der Kaution verrechnet wird. An Samstagen wird in der Kirche über dem Saal in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr und an Sonntagen von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr Gottesdienst und Taufe gefeiert. Am Dienstag und vierzehntägig am Xxxxxxx findet zwischen
Benutzungsregeln a) Kfz dürfen nur im Schritttempo gefahren werden. Im Übrigen gelten für die Benutzung des Parkplatzes die Bestimmungen der StVO.
Benutzungsregeln. Die Übergabe des Fahrrades erfolgt explizit nur an die Person, die in der Buchungsplattform für die jeweilige Buchung angegeben ist. Eine Übergabe an dritte (Vertreter) ist nicht möglich. Jede/jeder Nutzende ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrads für dieses verantwortlich. Die Anbietenden übernehmen keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor jedem Fahrtbeginn durch die/den Nutzende/n zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichts. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Fahrrad wird von den Anbietenden kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung oder Weitergabe durch die/den Nutzende/n an Dritte ist nicht gestattet. Die/Der Nutzende ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß und auf geeigneten Wegen zu nutzen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) sowie insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Die maximale Zuladung ist einzuhalten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehenen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. Es ist der/dem Nutzenden untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen. Die maximale zusammenhängende Ausleihdauer für das Fahrrad beträgt einen (1) Werktag („beladeSCHÄNG“ abweichend drei (3) Werktage). Der/die Entleiher/in ist verpflichtet das Fahrrad pfleglich zu behandeln und bis zum Ablauf der vereinbarten Leihzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Das Entleihen des Fahrrads zur gewerblichen Nutzung ist untersagt.