Benutzungsregeln Musterklauseln
Benutzungsregeln. Die für die Benutzung des Golfcarts maßgeblichen Vorschriften und Regeln (Sicherheitsvorschriften) sind zu beachten.
Benutzungsregeln. Die für die Benutzung des Golfcarts maßgeblichen Vor- schriften und Regeln (Sicherheitsvorschriften) sind zu be- achten. Sie werden dem Mieter bei Bezahlung und Über- gabe des Schlüssels im Sekretariat des Golfclub Rheinblick e.V. übergeben und werden an der Fensterin- nenseite des Golfcarts ausdrücklich bekannt gegeben.
Benutzungsregeln. Der Mieter ist selbst für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und den erforderlichen Ordnungsmaßnahmen verantwortlich. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass die Höchstbelegung des Gemeindesaales - bei Bestuhlung ca. 250 Personen (180) - unbestuhlt ca. 300 Personen nicht überschritten wird. Der Haupteingang einschließlich Flur und Notausgang sind für Feuerwehr und Krankenwagen freizuhalten. Der Zutritt zum Gemeindesaal ist über den Notausgang strengstens untersagt. Der in dem Vertrag festgelegte Beginn und das Ende der Veranstaltung sind vom Mieter einzuhalten. Bei Überschreitung ist für jede angefangene Stunde ein Zuschlag zu entrichten, der gegebenenfalls mit der Kaution verrechnet wird. An Samstagen wird in der Kirche über dem Saal in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr und an Sonntagen von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr Gottesdienst und Taufe gefeiert. Am Dienstag und vierzehntägig am ▇▇▇▇▇▇▇ findet zwischen
Benutzungsregeln. Die für die Benutzung des Golfcarts maßgeblichen Vorschriften und Regeln (Sicherheitsvorschriften) sind zu beachten. Sie werden dem Mieter auf dem Armaturenbrett des Golfcarts ausdrücklich bekannt gegeben.
Benutzungsregeln. 9.1. Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt befragt werden.
9.2. Während der Nutzung gelten für den Mieter und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln, die in den Mietbedingungen nachzulesen sind,
9.3. in der Fasssauna besteht ausschließlich Handtuchpflicht, es ist für ein ausreichend großes Handtuch zu sorgen, so dass kein Schweiß auf das Holz gelangt {Bank und Rückenlehne, Holzgitter am Boden)
9.4. Es ist untersagt, in der Sauna zu rauchen, zu trinken und zu essen, generell wird beim Saunieren von Alkohol abgeraten.
9.5. Es dürfen keine Flüssigkeiten (z. B. Körperflüssigkeiten, Aufgussmittel (Sauna Öl), Getränke usw.) auf die Bänke und im Innenraum verschüttet werden.
9.6. Das Aufgusswasser ausschließlich nur auf die heißen Steine gießen. Pro Aufguss max. 2 bis 3 Kellen des AufgussWassergemisches über die heißen Steine gießen. Dosierung Aufguss Öl (ca. 3ml auf 1 Liter Wasser).
9.7. Es dürfen nur ausnahmslos die von " Ulm-Sauna2Go” gestellten Öle und Aufgussmittel verwendet werden. Andere Flüssigkeiten dürfen nur nach vorheriger Absprache verwendet werden (Achtung: Explosionsgefahr bei Zugabe von Alkohol)
9.8. Die Innentemperatur der Sauna darf 100 Grad Celsius nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung muss die Tür sowie die Fenster geöffnet und für ausreichend Abkühlung gesorgt werden.
9.9. Der Holzofen darf ausschließlich nur mit dem Brennmaterial beheizt werden, dass von " Ulm-Sauna2Go” gestellt wird. Alternativ darf vom Mieter ein gleichwertiges Holz nach Rücksprache verwendet werden. Andere Brennstoffe (Fichte, Bauholz usw.) sind nicht erlaubt.
9.10. Die Benutzung der "mobilen Fasssauna" erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Maximal dürfen sich bis zu 6 Personen in der Sauna aufhalten.
9.11. Schäden bzw. Reparaturen, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.
9.12. Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser bereit.
9.13. keine brennbaren Gegenstände ...
Benutzungsregeln a) Kfz dürfen nur im Schritttempo gefahren werden. Im Übrigen gelten für die Benutzung des Parkplatzes die Bestimmungen der StVO.
b) Reparatur- und Pflegearbeiten an Kfz sind ebenso unzulässig wie das Betanken des Kfz, das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen und Abfall, insbesondere von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen, die Einstellung des Fahrzeugs mit undichtem Tank, Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehältern und Vergaser sowie anderen, den Betrieb des Parkplat- zes gefährdenden Schäden und die Einstellung polizeilich nicht zugelassener Fahrzeuge.
Benutzungsregeln. Die Benutzer/innen haben die Badeeinrichtungen pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen und Verunreinigungen sind sie schadenersatzpflichtig. Besucher/innen sollen vorgefundene Beschädigungen oder Verunreinigungen dem Aufsichtspersonal melden. Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Standplätzen abzustellen. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt oder die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung beeinträchtigt. Nicht erlaubt ist insbesondere: ▪ im Hallenbadbereich: Lärmen, die Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten / im Freibadbereich kann dies unter Umständen gestattet werden, wenn andere Badegäste dadurch nicht gestört werden, ▪ Laufen, Toben und Umherspringen an den Beckenumrandungen und gefliesten Flächen, ▪ andere unterzutauchen oder in die Schwimmbecken zu stoßen, ▪ Rauchen in sämtlichen Räumen / dazu zählen auch E-Zigaretten und Shishas, ▪ Spucken auf den Boden oder in die Schwimmbecken, ▪ Mitbringen und Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfkantigen Gegenständen, ▪ die Benutzung von Schwimmflossen, Tauchbrillen und sonstigen Tauchgeräten. In Absprache mit dem Aufsichtspersonal sind Ausnahmen zugelassen, sofern es der Betrieb zulässt. ▪ das Mitbringen von alkoholischen Getränken, ▪ das Mitbringen von Tieren
Benutzungsregeln. Bis zum Einstieg in die Strecke ist das Fahrrad zu schieben. • Das Befahren der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr. • Das Begehen der Strecke ist untersagt. • Die Strecke darf längstens eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang befahren werden. • Bei Sturm oder Gewitter darf die Strecke nicht befahren werden. • Es ist Schutzkleidung, bestehend aus einem Helm, Rücken-, Brust, Knie-, Schienbein- und Ellenbogenprotektoren zu tragen. Das Fahrrad muss für den Downhillsport geeignet und funktionsfähig sein. Das Befahren der Strecke ist ferner nur erlaubt, wenn der Fahrer sein Fahrrad sicher beherrscht. • Vor dem erstmaligen Befahren hat der Benutzer sich durch eine Begehung, die neben der Strecke zu erfolgen hat, von dem Verlauf der Strecke Kenntnis zu verschaffen. • Zu dem Vorausfahrenden ist ein erforderlicher Sicherheitsabstand einzuhalten, so dass der Folgende noch jeder Zeit bremsen und sein Fahrrad abstoppen kann. Der vorausfahrende Fahrer hat immer Vorfahrt. Schwächere Fahrer dürfen nicht bedrängt werden. • Schwächere Fahrer sollten Hindernisse umfahren. • Die gekennzeichnete Strecke darf nicht verlassen werden. • Schilder und Markierungen sind zu beachten. • Auf eventuell kreuzende Wanderer, Fußgänger, Fahrräder oder Fahrzeuge ist zwingend Rücksicht zu nehmen. • Vor kreuzenden Wegen muss zunächst langsam gefahren und dann angehalten werden. Vor unübersichtlichen Stellen muss langsam gefahren werden. • Neue Hindernisse dürfen nur in Absprache mit den verantwortlichen Vereinsmitgliedern auf der Strecke gebaut werden. Müll ist mitzunehmen und keinesfalls auf der Strecke liegen zu lassen. • Den Anweisungen der für die Strecke verantwortlichen Vereinsmitglieder ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlung kann zum Entzug der Nutzungsberechtigung und dem Vereinsausschluss führen.
Benutzungsregeln. Sie übernehmen die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände in einem sauberen Zustand. Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Küche gewischt und die anderen Räumlichkeiten incl. der Toiletten, sind in einem besenreinen und fleckenlosen Zustand zu hinterlassen. Die Toiletten sind außerdem von groben Verunreinigungen (wie z. B. Erbrochenem) zu säubern!
Benutzungsregeln. Die für die Benutzung des Golfcarts maßgeblichen Vorschriften und Regeln (Sicherheitsvorschriften) sind zu beachten. Sie sind durch Aushang im Sekretariat und in kurzer Form auf der Windschutzscheibe des Golfcarts ausdrücklich bekannt gegeben.
