Rechte des Nutzers Musterklauseln

Rechte des Nutzers. Der Nutzer ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer, die vom RVLO bereitgestellte Infrastruktur uneingeschränkt zu benutzen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Es ist nicht gestattet, Dritten ohne Zugangsberechtigung Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verschaffen.
Rechte des Nutzers. 11.1 Auf Antrag erteilt xx.xx jeder betroffenen Person Auskunft darüber, ob und ggf. welche Personendaten über sie bearbeitet werden (Recht auf Bestätigung, Recht auf Auskunft). 11.2 Auf Antrag des Kunden hin: − verzichtet xx.xx teilweise oder ganz auf die Verarbeitung von Personendaten (Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung von nicht zwingend nötigen Personendaten; Recht auf Vergessenwerden). Den Antrag auf Vergessenwerden teilt xx.xx auch Dritten mit, denen xx.xx Personendaten des Kunden zuvor weitergeleitet haben. − berichtigt xx.xx die entsprechenden Personendaten (Recht auf Berichtigung); − schränkt xx.xx die Verarbeitung der entsprechenden Personendaten ein (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung; diesfalls wird xx.xx die Personendaten nur noch speichern oder sie zum Schutz von Rechtsansprüchen von xx.xx oder von Rechten einer anderen Person verwenden); − erhalten Sie die betreffenden personenbezogenen Personendaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format ausgehändigt (Recht auf Datenübertragbarkeit). 11.3 Um einen derartigen Antrag zur Ausübung eines in diesem Abschnitt beschriebenen Rechtes zu stellen, beispielsweise wenn der Kunde von xx.xx keine E-Mail-Newsletter mehr empfangen oder sein Konto löschen möchte, kann die entsprechende Funktion auf der Plattform genutzt oder der Datenschutzbeauftragte gemäss den Angaben unter Ziffer 3 (Kontakt). 11.4 Wenn xx.xx einem Antrag nicht Folge leistet, informiert xx.xx den Kunden über die Gründe hierfür. xx.xx darf beispielsweise in rechtlich zulässiger Weise die Löschung verweigern, wenn Personendaten für die ursprünglichen Zwecke nach wie vor benötigt werden (etwa, wenn der Kunde von xx.xx nach wie vor eine Dienstleistung bezieht), wenn die Verarbeitung auf einer zwingenden gesetzlichen Grundlage beruht (beispielsweise auf gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften), oder wenn xx.xx ein überwiegendes eigenes Interesse hat (so etwa im Fall eines Rechtsstreits gegen den Kunden). 11.5 Wenn xx.xx ein überwiegendes Interesse an der Verarbeitung von Personendaten geltend macht, hat der Kunde das Recht, der Verarbeitung dennoch zu widersprechen, sofern sich aus der Situation des Kunden im Vergleich zu anderen betroffenen Personen eine andere Interessenabwägung ergibt (Recht auf Widerspruch). Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der Kunde eine Person von öffentlichem Interesse ist oder durch die Verarbeitung das Risiko begründet wird, dass der Kunde durch Dritte g...
Rechte des Nutzers. Auf Antrag erteilen wir Ihnen jederzeit Auskunft über die von uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie können die uns gegenüber angegebenen Daten jederzeit berichtigen, aktualisieren, sperren oder löschen oder uns zur Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten auffordern. Beachten Sie, dass einmal gelöschte Konten bzw. Daten nicht wiederhergestellt werden können. Bei Löschung Ihres Kalypso-Xxxxxx löschen wir sämtliche zu Ihrer Person gespeicherten Daten, welche wir nicht aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen vorhalten müssen. Vorgehaltene Daten werden nur zu dem jeweils erforderlichen Zweck gespeichert und nach Wegfall des Aufbewahrungsgrundes gelöscht. Soweit wir Ihrer Aufforderung zur Datenlöschung nicht nachkommen können, da die Daten noch zu einem gesetzlich erlaubten Zweck vorgehalten werden können oder müssen, haben Sie das Recht die Sperrung Ihrer Daten für andere Zwecke zu verlangen. Sofern Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, zum Beispiel indem Sie Ihr Kalypso- Kontoskündigen und die Nutzung der Kalypso-Dienste einstellen. Zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit per Brief an Kalypso Media Group GmbH, Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxx oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Rechte des Nutzers. Der Nutzer ist berechtigt, an dafür vorgesehenen Stellen Beiträge von der Website für eigene Zwecke herunterzuladen. Eine Weiterverbreitung – insbeson- dere kommerzieller Natur – ist jedoch ausdrücklich nicht zulässig und kann seitens der QMedicus recht- lich verfolgt werden.
Rechte des Nutzers. B Texte der Einwilligungserklärungen -- A Information über die Datenverarbeitung durch Kalypso
Rechte des Nutzers. Sie haben als Nutzer das Recht, auf Antrag eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Verarbeitungseinschränkung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Falls zutreffend, können Sie auch Ihr Recht auf Datenportabilität geltend machen. Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.

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  • Rechte Dritter Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z. B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen An- sprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Prüfungspflichten nachgekommen ist.

  • Kontrollrechte des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. (2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen. (3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann wahlweise erfolgen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS- GVO, die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS- GVO, aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) und/oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz). (4) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.

  • Schutzrechte Dritter Die Bank stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an der überlassenen Software in ihrer vertragsmäßigen Fassung geltend machen, frei. Dies gilt jedoch nur, sofern die Software ordnungsgemäß genutzt wurde und die Schutzrechtsverletzung nicht durch eine Änderung verursacht wurde, die der Kunde selbst oder ein Dritter vorgenommen hat. Für den Fall, dass Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, hat der Kunde dies der Bank unverzüglich mitzuteilen und darf diese gegenüber dem Dritten nicht anerkennen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Erlöschen der Rechte des Versicherers Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.