Benutzungsentgelte Musterklauseln

Benutzungsentgelte. 2 Grundsatz § 3 Grundentgeltmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung § 4 Zusatzentgeltmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung § 5a Zusatzentgeltmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung § 5 b Zusatzentgelt für die Einleitung von Grund- und Drainwasser § 6
Benutzungsentgelte. Kostenfreie Entsorgungsleistungen
Benutzungsentgelte. (1) Es gelten die Bestimmungen des § 18 AEB.
Benutzungsentgelte. 5.1 Die Benutzung des Parkhauses ist mit Ausnahme der als Kurzparkzonen (Parkscheiben- regelung) ausgewiesenen Stellplätze von Montag bis Xxxxxxx von 5.00 bis 21.30 Uhr und an Samstagen von 5.00 – 18.00 Uhr gebührenpflichtig. Während diesen Zeiten gelten folgende Benutzungsentgelte (jeweils inklusive der ge- setzlichen Umsatzsteuer): Gebührenfreie Parkzeit: 4 Stunden ab 4 Stunden: Tageskarte: 1,50 Euro Monatskarte (gültig 30 Tage) 20,00 Euro Jahreskarte (gültig 365 Tage) 200,00 Euro
Benutzungsentgelte. Die Festsetzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Einrichtungen wird ge- sondert geregelt. Die jeweils gültige Benutzungsentgeltregelung ist Bestandteil des Überlas- sungsvertrages.
Benutzungsentgelte. 29 Abrechnung, Preisänderung § 30 Benutzungsentgelte § 31 Sondervereinbarungen § 32 Abschlagszahlungen § 33 Sicherheitsleistungen § 34 Aufrechnung § 35 Vertragsstrafe
Benutzungsentgelte. 1. Für die Benutzung der Veranstaltungsräume und Einrichtungen erhebt der Be- treiber Entgelte.
Benutzungsentgelte. 1. Das Benutzungsentgelt ergibt sich aus dem Aushang im Eingangsbereich, der Beschilderung im Ein- fahrtsbereich des Parkhauses sowie den Hinweistafeln auf dem Parkplatz und beträgt bei Inkrafttre- ten dieser Ordnung inklusive der zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Benutzungsentgelte. 1. Für die Benutzung der Veranstaltungsräume, Plätze und Einrichtungen erhebt die Vermieterin Entgelte.
Benutzungsentgelte. (1) Die Benutzungsentgelte richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.