Erhebung Musterklauseln

Erhebung. Der Empfänger des Grunderbes verpflichtet sich, einmal im Jahr für max. 1 h der Stif- tung oder dem von ihr Beauftragten zu einem Interview (ev. telefonisch) über die Auswir- kungen des Grunderbes zur Verfügung zu stehen. ................................................... ............................................................
Erhebung. Die Unterrichtsvergütung fällt monatlich an. Jährlich sind 12 Monatsbeiträge zu entrichten. Die Beiträge werden per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ab 5. eines Monats eingezogen. Es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung. Diese Einzugsermächtigung gilt auch für die im Rahmen der Ausbildung anfallenden Kosten (Teilnahmegebühren an Lehrgängen etc.); hierüber werden der Xxxxxxx / die Eltern rechtzeitig informiert. Beginnt der Unterricht nicht in der ersten Woche eines Monats, wird der Restbetrag mit dem Einzug des kommenden Monats eingezogen. Bei Kündigung ist der volle Betrag bis zum Vertragsende zu bezahlen. Der Musikverein behält sich vor, die Unterrichtsvergütung, falls erforderlich, anzupassen. Die Eltern werden davon vorher schriftlich in Kenntnis gesetzt. Die erteilte Einzugsermächtigung wird vom Musikverein entsprechend angepasst. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, für die Abbuchung eine ausreichende Deckung auf dem Konto zur Verfügung zu halten. Entstehen dem Musikverein Kosten für nicht gedeckte Kon- ten, Rückbelastungen und interner Aufwand, werden diese dem Xxxxxxx / den Eltern be- lastet. Bei Nichtbeachtung der zweiten Mahnung endet der Ausbildungsvertrag. Der Musikverein behält sich vor, rechtliche Schritte hinsichtlich säumiger Unterrichtsvergütungen einzuleiten.
Erhebung b. Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung),
Erhebung. Zur Ermittlung der Rechteinhaber wird die EKD eine repräsentative Erhebung im Jahr 2021 (12 Monate) in mindestens 4% aller Gemeinden durchführen. Über die Festlegung der Einzelheiten der Erhebung werden die Parteien rechtzeitig in Kontakt treten. Entstehen während der Laufzeit des Vertrages neue (digitale) Nutzungsarten, prüfen die Parteien, ob diese vom Vertrag abgedeckt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Vertragsanpassung.
Erhebung. Zur Ermittlung der Rechteinhaber wird die EKD eine repräsentative Erhebung in den Jah- ren 2021/2022 (12 Monate) in mindestens 4% aller Gemeinden durchführen. Über die Festlegung der Einzelheiten der Erhebung werden die Parteien rechtzeitig in Kontakt tre- ten. Es besteht Einvernehmen, dass von der Erhebung sowohl die analogen wie die digi- talen Nutzungen umfasst sind.
Erhebung a. Die Gemeinde erhebt für die Nutzung ein Entgelt von 100 € pro Veranstaltungstag. Werden die Räumlichkeiten - weniger als einen halben Tag - genutzt, hat der/die MieterIn ein reduziertes Entgelt von pauschal 50 € zu entrichten. Bei gemeindeansässigen Vereinen wird von diesem Nutzungsentgelt abgesehen.
Erhebung a. Die Gemeinde erhebt für die Nutzung ein Entgelt von 700,00 € pro Veranstaltungstag. Für den Kiosk ist eine Gebühr von 50,00 € pro Tag fällig. Die Reinigung ist im Preis inbegriffen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.