Benutzungsrecht Musterklauseln

Benutzungsrecht. Der Kunde erhält während der Laufzeit des Vertrags mit der Livtec GmbH das Recht zur Nutzung der livCloud. Die livCloud dient dem Kunden als externer Service zur Verwendung von Software und zur Verwaltung von Daten. Die vollständige Nutzung der Funktionalitäten der livCloud wird dem Kunden nach Bezahlung der Nutzungs- und Einrichtungskosten ermöglicht. Der Kunde erhält Zugangsdaten, mit denen er sich beim Zugriff auf die livCloud authentifizieren kann. Die Weitergabe der Zugangsdaten zur Nutzung der livCloud an Dritte ist ohne die Zustimmung der Livtec GmbH nicht gestattet. Die bereitgestellte Software in der livCloud ist urheberrechtlich geschützt (Copyright). Jegliche unberechtigte Nutzung dieses Produkts, sei es durch das Urheberrechtsgesetz oder die nachfolgenden Vertragsbestimmungen, kann rechtlich geahndet werden. Die Lizenz- und Nutzungsgebühren werden monatlich in der detaillierten Rechnung aufgeführt. Der Kunde darf nur die Services nutzen, die auf der Abrechnung ausgewiesen sind. Die Kosten für Lizenzen sowie für Updates und Wartung von Softwarelizenzen, die nicht über die Livtec GmbH gemietet werden, sind separat und nicht Bestandteil dieses Vertrages. Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, sowie deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden.
Benutzungsrecht. Während der durch Aushang ausgewiesenen Badezeiten ist jede Person im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, die Badeeinrichtungen zu benutzen. Die Stadt behält sich jedoch vor, die Badeeinrichtungen aus besonderen Anlässen vorübergehend zu schließen oder die Badezeiten abweichend festzulegen. Der Zutritt ist nicht gestattet:
Benutzungsrecht. Die Gemeinde gestattet dem Gestattungsnehmer nach Maßgabe der beigefügten Technischen Bestimmungen (Anlage 1), die Vertragsbestandteil sind, die folgenden gemeindlichen Straßen und Grundstücke zur Verlegung, Betrieb, Instandhaltung, ganz oder teilweise Austausch und Rückbau von Leitungen zu benutzen:
Benutzungsrecht. (1) Der Friedhof dient der Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Tode in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten, sowie derjenigen Personen, denen ein Grabbenutzungs- recht im gemeindlichen Friedhof zusteht.
Benutzungsrecht. (1) Die Sportanlagen werden Turn- und Sportvereinen, Sport- und Jugendverbänden und sonstigen Gruppen für den Übungsbetrieb, Meisterschaften und Sportveranstaltungen überlassen, soweit freie Stunden bei Berücksichtigung der Interessen aller Benutzer verfügbar sind und keine besonderen öffentlichen oder vertraglichen Rechte ent- gegenstehen. Die entsprechende Nutzung des Sportplatzes In der Läger und des Steinbruch-Stadions steht generell allen Kindern und Jugendlichen frei; dies gilt auch für die Laufb ahn und die Sprung anlage auf dem Seilersee-Spor tplatz. Einzelpersonen und Besitzer eigener Sportanlagen werden bei der Vergabe städti- scher Anlagen berücksichtigt, soweit dies ohne Beeinträchtigung der vorgenannten Regelung möglich ist.
Benutzungsrecht. (1) Die Gemeinde gestattet dem Wasserwerk, unter Wahrung der Rechte Dritter, die der Gemeinde gehörenden oder ihrer Verfügung unterliegenden Verkehrsräume (Straßen, Wege, Plätze, im fol- genden Verkehrsräume genannt) zum Betrieb und Unterhaltung von Anlagen und Leitungen, die der Versorgung mit Wasser dienen, zu benutzen.
Benutzungsrecht. Die Kundendienstverpflichtung von der Fa. Piller Blowers & Compressors GmbH setzt voraus, dass die betreffenden Produkte entweder im Eigentum des Kunden stehen, oder dieser sonst wie zu deren Benutzung berechtigt ist und dies auf Anforderung von der Fa. Piller Blowers & Compressors GmbH nachweist.
Benutzungsrecht. (1) Auf dem gesamten Gelände des Freibades sowie auf dem vorgelagerten Parkplatz gelten die im Freibad ausgehängten Hygieneregeln gemäß dem gültigen Hygieneplan.
Benutzungsrecht. 1. Die Gemeinde räumt EWE NETZ das Recht ein, die im Gemeindegebiet (nachfolgend Vertrags- gebiet) bestehenden sowie die noch entstehenden öffentlichen Wege (Straßen, Brücken, Wege, Plätze und dergleichen) und sonstige Grundstücke, die beschränkt oder unbeschränkt öffentli- chem Verkehr gewidmet sind und über welche die Gemeinde jeweils verfügt, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung gehören, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Vertragsgebiet mit zu benutzen. Gleiches gilt für die Errich- tung, Unterhaltung und den Betrieb von sonstigen Verteilungsanlagen einschließlich Fern- und Durchgangsleitungen; auch zum Zwecke der mittelbaren Versorgung. Das Vertragsgebiet im Sin- ne dieses Vertrages ist in der beigefügten Karte (Anlage) gekennzeichnet. Ferner räumt die Gemeinde EWE NETZ diese Rechte für alle diejenigen Grundstücke ein, die im Eigentum der Gemeinde stehen oder über die die Gemeinde verfügt. Für den Umfang der Duldungspflicht gilt § 12 NDAV entsprechend. Bei der Nutzung von im Eigentum der Gemeinde stehenden nicht öffentlichen Wegen und Flächen wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Möglich- keiten die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten EWE NETZ auf de- ren Kosten bewilligen, wenn EWE NETZ dies wünscht. Für eine etwaige Wertminderung des ge- nutzten Grundstückes aufgrund der Dienstbarkeit zahlt EWE NETZ soweit gesetzlich zulässig ei- ne einmalige angemessene Entschädigung, die mit Eintragung der Dienstbarkeit fällig wird.
Benutzungsrecht. (1) Der Realverband gestattet dem Angelverein, die folgenden Wege des Realverbandes - Flurst. 245 der Flur 6 der Gemarkung Wahle - “ Bortfelder Weg “ - Flurst. 242/4 der Flur 5 der Gemarkung Wahle - Weg an den "Dicken Weiden" - Flurst. 243/4 der Flur 5 der Gemarkung Wahle - "1. Rotteweg" - Flurst. 241/4 der Flur 5 der Gemarkung Wahle - "Haberstückenweg" - Flurst. 131/5 der Flur 5 der Gemarkung Wahle - Weg " Auf dem Pfingstberg " für den Zu- und Abgangsverkehr zum Angelteich und zum Parken im Bereich des Angel- teiches zu nutzen. Das Parken ist nur erlaubt, wenn ein Aufkleber mit dem Logo des Angelvereins sichtbar am Fahrzeug angebracht ist. Die oben aufgeführten Wege sind als Anlage 1 dem Vertrag beigefügt. Es handelt sich bei dem Weg an den Dicken Weiden und dem Haberstückenweg um Schotterwege. Beim 1. Rotteweg, dem Bortfelder Weg und dem Weg "Auf dem Pfingstberg" handelt es sich um eine Schwarzdecke. Der Zustand der Wege ist den Parteien bekannt.