Unberechtigte Nutzung Musterklauseln

Unberechtigte Nutzung. Sie sind Salt gegenüber für die Nutzung der Dienste und der damit verbundenen Rechte verantwortlich, insbesondere auch im Falle einer missbräuchlichen Verwendung Ihres Zubehörs, Ihrer Festnetzanschlüsse oder Internetverbindungen. Um das Risiko missbräuchlicher Verwendung möglichst gering zu halten, sind Sie verpflichtet, Kontopasswörter und persönliche Identifikationscodes vertraulich zu behandeln. Sie müssen das Salt Zubehör wie auch Ihr eigenes Zubehör vor unberechtigter Nutzung schützen. Aus technischen Gründen kann kein vollständiger Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder Abhören durch Dritte garantiert werden. Salt haftet nicht für derartige Vorkommnisse. Die Verschlüsselung von Daten erhöht die Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit der enthaltenen Informationen. Einrichtungen zum Schutz vor externen Bedrohungen (Firewalls) können unberechtigte Dritte davon abhalten, auf Ihr Netzwerk zuzugreifen. Sie sind dafür verantwortlich, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Es ist Ihnen nicht gestattet, Dienste weiterzuverkaufen, die Dienste als Anbieter von Mehrwert‐ /Massenkommunikationsdiensten (z.B. Fax‐Broadcasting, Call Center) sowie von Spezialanwendungen (z.B. Gateways, Durchwahllösungen, M2M, Dauerverbindungen, Um‐/Weiterleitung von Verbindungen auf Mehrwertdienst‐, Kurz‐ oder Spezialnummern) zu verwenden oder Dienste in einer Firmennetzwerkumgebung mit mehreren Computern zu nutzen. In solchen Fällen oder bei übermässiger Nutzung, die zu einer System‐ oder Netzwerküberlastung oder zu einer Beeinträchtigung der Dienste für andere Kunden führen könnte, darf Salt alle Dienste, die in einer Weise verwendet werden, die nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, sofort und ohne Entschädigungspflicht einschränken oder deaktivieren.
Unberechtigte Nutzung. Dem Kunden ist es nicht gestattet, über eine im System vorhandene Dienststelle Daten zu verwalten, die Dienststellen betreffen, welche im System nicht vorhanden sind. FWPORTAL behält sich vor, in diesen Fällen die entgangenen Umsätze nachzuberechnen.
Unberechtigte Nutzung. Schadenersatzansprüche aus unberechtigter Nutzung von Ergebnissen sind von den Regelungen nach Abschnitt 8.1 und 8.2 ausgenommen und können zivilrechtlich in vollem Umfang geltend gemacht werden.
Unberechtigte Nutzung. 9.1. Die Mautboxen und Telematik-Dienste werden dem Kunden ausschließ- lich zur Nutzung nach Maßgabe des Vertrags zur Verfügung gestellt. Der Kunde darf die Telematik-Dienste nur in Verbindung mit Fahrzeugen nut- zen, die in seinem Eigentum stehen oder von ihm dauerhaft genutzt wer- den dürfen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die aufgrund dieses Vertrags ihm gegenüber erbrachten Telematik-Dienste oder zur Verfügung gestell- ten Mautboxen an Dritte zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu vertreiben, zu unterlizenzieren oder anderweitig entgeltlich oder unentgeltlich weiterzureichen. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, die Telematik-Dienste zu nutzen, um seinerseits Telematik- oder ähnliche Dienstleistungen für Dritte zu erbringen. Eine weitergehende Nutzung, die über die nach Maßgabe des Vertrags erlaubte Nutzung hinausgeht, ist ausgeschlossen und der Kunde wird eine solche weitergehende Nutzung unterlassen. 9.2. Der Kunde wird die Telematik-Dienste nicht zu unberechtigten Zwecken oder in einer Weise nutzen, durch welche die Nutzung der Telematik- Dienste durch andere Kunden beeinträchtigt wird. Unberechtigte Zwecke in diesen Sinne sind: (i) Zugang zu, Nutzung, Änderung oder Zerstörung von Dateien, Programmen, Verfahren oder Informationen anderer Kun- den; (ii) Nutzung mit der Absicht, den Quell- oder Maschinencode für die Dienstleistungen nachzukonstruieren; oder (iii) Nutzung für rechtswidrige oder betrügerische Zwecke, einschließlich insbesondere die Gewährung unberechtigter Zugänge für die Nutzung der Telematik-Dienste durch nicht berechtigte Dritte. B2M ist berechtigt, die Telematik-Dienste gegen- über dem Kunden zu unterbrechen, um eine Nutzung zu unberechtigten Zwecken zu verhindern oder um einer behördlichen Aufforderung nach- zukommen. B2M wird die Dienstleistungen wieder aufnehmen, sobald sichergestellt ist, dass die Nutzung für unberechtigte Zwecke endgültig beendet ist. 9.3. Der Kunde stellt B2M von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, welche durch die unberechtigte Nutzung der Mautboxen oder der Tele- matik-Dienste und/oder die Verletzung der in Ziffer 9 genannten Pflichten entstehen.
Unberechtigte Nutzung. Sollte die Gemeinde feststellen, dass ein Nutzer eine Räumlichkeit wiederholt unberechtigt, also ohne vorherige Beantragung bei der Verwaltung nutzt, so wird ihm das doppelte Entgelt für die Nutzung in Rechnung gestellt.
Unberechtigte Nutzung. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter oder sonstige seiner Weisung unterstehende Personen, die Zu- gang zu der lizenzierten Software haben, al- le Schutz- und Sorgfaltspflichten aus diesem Vertrag einhalten. Weiter verpflichtet sich der Kunde sicherzustellen, dass sich nie- mand zum Zwecke der Ableitung der Quel- lencodes Zugang zur lizenzierten Software verschafft. Wird dem Kunden bekannt, dass die lizenzierte Software durch, wie in Satz 1 bezeichnete Personen, entgegen den be- nannten Schutz- und Sorgfaltspflichten be- nutzt wird, wird er unverzüglich alles in sei- nen Kräften stehende unternehmen, diese vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Er wird CSG schriftlich über diesen vertrags- widrigen Gebrauch unterrichten, falls dieser dennoch fortdauern sollte.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Bezugsberechtigung Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- ter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestim- mung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Versicherungsfall ein. Nach dem Tod der versi- cherten Person kann das Bezugsrecht für die Todesfall-Leistung nicht mehr widerrufen werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert werden.

  • Verfügungsberechtigung Zur Verfügung über das Konto ist lediglich der Kontoinhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung sind nur jene Personen befugt, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz ergibt oder denen ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur Verfügung über dieses Konto erteilt wurde; sie haben ihre Identität und Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Bei Vorsorgevollmachten, deren Wirksamkeit (insbesondere der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit) im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert wurde, genügt eine Vollmacht, die allgemein die Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers umfasst.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Inkrafttreten Änderungen Dauer Und Teilnichtigkeit 6.1 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit dem Abschluss des Netznutzungs-/Liefe- rantenrahmenvertrag Strom, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Messstellenbetrei- berrahmen- oder Mess-stellenvertrag für moderne Messeinrichtungen und intel- ligente Messsysteme durch die Parteien in Kraft, soweit dies in dem jeweiligen Vertrag vorgesehen ist. Sollte die Vereinbarung für andere als die in Satz 1 ge- nannten Verträge genutzt werden, tritt sie mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.

  • Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

  • Benachrichtigung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, den Datenexporteur und, soweit möglich, die betroffene Person (gegebenenfalls mit Unterstützung des Datenexporteurs) unverzüglich zu benachrichtigen, i) wenn er von einer Behörde, einschließlich Justizbehörden, ein nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes rechtlich bindendes Ersuchen um Offenlegung personenbezogener Daten erhält, die gemäß diesen Klauseln übermittelt werden (diese Benachrichtigung muss Informationen über die angeforderten personenbezogenen Daten, die ersuchende Behörde, die Rechtsgrundlage des Ersuchens und die mitgeteilte Antwort enthalten), oder ii) wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eine Behörde nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes direkten Zugang zu personenbezogenen Daten hat, die gemäß diesen Klauseln übermittelt wurden; diese Benachrichtigung muss alle dem Datenimporteur verfügbaren Informationen enthalten. (b) Ist es dem Datenimporteur gemäß den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes untersagt, den Datenexporteur und/oder die betroffene Person zu benachrichtigen, so erklärt sich der Datenimporteur einverstanden, sich nach besten Kräften um eine Aufhebung des Verbots zu bemühen, damit möglichst viele Informationen so schnell wie möglich mitgeteilt werden können. Der Datenimporteur verpflichtet sich, seine Anstrengungen zu dokumentieren, um diese auf Verlangen des Datenexporteurs nachweisen zu können. (c) Soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist, erklärt sich der Datenimporteur bereit, dem Datenexporteur während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen möglichst viele sachdienliche Informationen über die eingegangenen Ersuchen zur Verfügung zu stellen (insbesondere Anzahl der Ersuchen, Art der angeforderten Daten, ersuchende Behörde(n), ob Ersuchen angefochten wurden und das Ergebnis solcher Anfechtungen usw.). (d) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Informationen gemäß den Buchstaben a bis c während der Vertragslaufzeit aufzubewahren und der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. (e) Die Buchstaben a bis c gelten unbeschadet der Pflicht des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe e und Klausel 16, den Datenexporteur unverzüglich zu informieren, wenn er diese Klauseln nicht einhalten kann.

  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.