Benützungsinstrumente. Der Karteninhaber erhält von der Bank als Benützungsinstrumente die Bezugskarte und einen persönlichen Code. Die Bank ist nach vorheriger Einwilligung des Karteninhabers berechtigt, die Bezugskarte und den persönlichen Code an den Karteninhaber zu versenden. Die Bezugskarte bleibt Eigentum der Bank.
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Benützungsinstrumente. Der Karteninhaber erhält von der Bank als Benützungsinstrumente des Karten-Service die Bezugskarte und einen persönlichen Codeerstellt eine PIN. Die Der Kontoinhaber kann die Bank ist nach vorheriger Einwilligung des Karteninhabers berechtigt, die mit der Versendung der Bezugskarte und den persönlichen Code an den Karteninhaber zu versendenseine hierfür bekannt gegebene Adresse beauftragen. Die Bezugskarte bleibt Eigentum der Bank.
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