Benützungsinstrumente. Der Karteninhaber erhält von dem Kreditinstitut als Benützungsinstrumente die Bezugskarte und einen persönlichen Code. Die Bezugskarte bleibt Eigentum des Kreditinstitutes.
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Benützungsinstrumente. Der Karteninhaber erhält von dem Kreditinstitut als Benützungsinstrumente die Bezugskarte und einen persönlichen Code. Die Bezugskarte bleibt Eigentum des KreditinstitutesKreditinstituts.
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Benützungsinstrumente. Der Karteninhaber erhält von dem Kreditinstitut als Benützungsinstrumente die Bezugskarte und einen persönlichen Code. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezugskarte und den persönlichen Code an den Karteninhaber zu versenden. Die Bezugskarte bleibt Eigentum des Kreditinstitutes.
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