Vertretung in internationalen Funkgremien Musterklauseln

Vertretung in internationalen Funkgremien. Nach Absprache mit dem AK vertritt und unterstützt das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien, die der Funkpla- nung dienen (Art. 6 der Vereinbarung). Dies sind insbesondere Gruppen der ITU (Sektor Radiocom), frequenzspezifische Subcommittees der CEPT (Electronic Communications Committee - ECC) sowie das unab- hängige Büro der CEPT in Kopenhagen (ECO). Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwischen den Verwaltungen in einer gesonderten Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürstentum Liech- tenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese durch das AK besorgt bzw. ausgestellt. Protokoll III3
Vertretung in internationalen Funkgremien. Das BAKOM vertritt das Fürstentum Liechtenstein in internationa- len Gremien im Bereich der Kommunikationsanlagen gemäss Art. 6 der Vereinbarung und erstattet dem AK regelmässig Bericht. Dies be- trifft insbesondere die TCAM. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwischen den Verwaltungen in einer Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese vom AK ausgestellt bzw. besorgt.
Vertretung in internationalen Funkgremien. Das BAKOM vertritt das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien im Bereich der Funkanlagen gemäss Art. 6 dieser Vereinbarung und erstattet dem AK regelmässig Bericht. Dies betrifft insbesondere den Ausschuss für Konformitätsbewertung von Telekommunikations- geräten und Marktüberwachung10 und dessen Untergruppen. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit werden zwischen den Verwal- tungen in einer Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Voll- machten notwendig sind, werden diese vom AK ausgestellt oder besorgt.
Vertretung in internationalen Funkgremien. Nach Absprache mit dem AK vertritt und unterstützt das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien, die der Funkplanung dienen (Art. 6 der Vereinbarung). Dies sind insbeson- dere Gruppen der ITU (Radiocommunication Sector), frequenzspe- zifische Subcommittees der CEPT (Electronic Communications Committee - ECC) sowie das unabhängige Büro der CEPT in Kopen- hagen (European Communications Office, ECO). Die Einzelheiten der Zusammenarbeit im Sinne des ersten Absatzes werden zwischen den Verwaltungen in einer gesonderten Vereinba- rung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbe- sondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürs- tentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese durch das AK be- sorgt bzw. ausgestellt.
Vertretung in internationalen Funkgremien. Das BAKOM vertritt das Fürstentum Liechtenstein in internationalen Gremien im Bereich der Funkanlagen gemäss Artikel 6 dieser Vereinbarung und erstattet dem AK regelmässig Bericht. Dies betrifft insbesondere den Ausschuss für Konformi- tätsbewertung von Telekommunikationsgeräten und Marktüberwachung11 und dessen Untergruppen. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit werden zwischen den Verwaltungen in einer Vereinbarung geregelt, die keiner besonderen Form bedarf. Sie enthält insbesondere eine Liste der Gremien, in welchen das BAKOM das Fürstentum Liechtenstein dauernd vertritt. Wo Vollmachten notwendig sind, werden diese vom AK ausgestellt oder besorgt.